Hallo,
kann mir vielleicht jemand Tipps zu folgendem Beispiel geben ?
Eine Restaurantkette wird bundesweit von „Beispiel GmbH“ betrieben. Die Organisation ist aber unterschiedlich. So gehören zu der besagten GmbH insgesamt 4 verschiedene Restaurants mit verschiedenen Firmierungen.
Ein Gläubiger hat diese 4 Restaurants beliefert, die Rechnungen blieben aber unbezahlt.
Von wem kann der Gläubiger die Zahlung verlangen?
Wen muß er im Zweifel auf Zahlung verklagen ?
Gegen wen muß er einen Insolvenzantrag stellen ?
Kann er seine Verbindlichkeiten gegen eine von den 4 Restaurants aufrechnen ?
Kann mir jemand diese Fragen mit Verweisen auf die entsprechenden Gesatze beantworten ?
Danke
Maui
Hi,
Eine Restaurantkette wird bundesweit von „Beispiel GmbH“
betrieben. Die Organisation ist aber unterschiedlich. So
gehören zu der besagten GmbH insgesamt 4 verschiedene
Restaurants mit verschiedenen Firmierungen.
eine „Firma“ also einen Namen gemäß der HGB-Definition kann nur das Unternehmen haben, also die GmbH. Die Restaurants haben einfach nur verschiedene Namen, im weitesten Sinne also Markennamen. Damit ergibt sich auch, daß Gläubiger Forderungen gegenüber der GmbH haben, weil nur diese in diesem Fall eine Rechtspersönlichkeit hat.
Von wem kann der Gläubiger die Zahlung verlangen?
GmbH
Wen muß er im Zweifel auf Zahlung verklagen ?
GmbH
Gegen wen muß er einen Insolvenzantrag stellen ?
GmbH
Kann er seine Verbindlichkeiten gegen eine von den 4
Restaurants aufrechnen ?
Nein, die Forderungen bestehen nur gegenüber der GmbH (außerdem kam man nur Forderungen gegen Verbindlichkeiten aufrechnen, aber das ist nur eine sprachliche Feinheit).
Kann mir jemand diese Fragen mit Verweisen auf die
entsprechenden Gesatze beantworten ?
Hmm, das fällt mir jetzt ein bißchen schwer, weil es (für den Eingeweihten) so offensichtlic ist. Da wäre § 13 GmbHG (die GmbH ist eine juristische Person) und dann der Abschnitt über das Schuldrecht im BGB, also ab § 241. Tatsächlich ist eben so, daß Verträge nur zwischen Rechtspersönlichkeiten geschlossen werden können. Die einzelnen Restaurants sind nach Deinen Ausführungen nur Betriebsstätten.
Gruß
Christian
Vielen Dank Christian, das bringt mich schon enorm weiter.
Gruß
Mauriitus