Unternehmensschließung:Umgehung der Kündigungfrist

Einen wunderschönen Sonntag wünsch ich,

hab mal eine Frage zu Unternehmensschließung. Einem Unternehmen fehlen z.b. die Aufträge und es ist abzusehen, dass in 2 Monaten sonst Insolvenz angemeldet werden muss. Nun wird überlegt das Unternehmen zum Ende des Jahres ohne Insolvenz zu schließen. Geht dies so einfach? Was ist mit den Arbeitsverträgen? Die Kündigungsfristen sind z. b. 3 Monate. Kann der Arbeitgeber einfach so das Unternehmen schließen? Ist es rechtens hier einfach betriebsbedingt sofortige Kündigungen auszusprechen?

Viele Grüße
Sarah

Hallo,

Geht dies so einfach?

Ja, ich darf mein Unternehmen einfach zumachen, weil ich keine Lust mehr habe, ins Ausland verlagere, kein Geld mehr habe oder was auch immer.

Was ist mit den Arbeitsverträgen? Die Kündigungsfristen sind z. b. 3 Monate.

Die Kündigungsfristen, wie lang sie auch sind, sind ohne Insolvenz immer einzuhalten.

Kann der Arbeitgeber einfach so das Unternehmen schließen? Ist
es rechtens hier einfach betriebsbedingt sofortige Kündigungen
auszusprechen?

Wenn er die dauerhafte Entscheidung trifft, in 2 Monaten nicht mehr weiterzumachen, darf er bei Kündigungsfristen von 3 Monaten natürlich jetzt schon bis zu dem Termin kündigen, in dem der Beschäftigungsbedarf wegfällt.

Viele Grüße

EK

Hallo Herr Krull,

vielen Dank für die rasche Antwort.
Habe jedoch noch eine Verständnisfrage.

„Wenn er die dauerhafte Entscheidung trifft, in 2 Monaten nicht
mehr weiterzumachen, darf er bei Kündigungsfristen von 3
Monaten natürlich jetzt schon bis zu dem Termin kündigen, in
dem der Beschäftigungsbedarf wegfällt.“

Heißt dass dann doch, dass er die 3 Monate auf 1-2 verkürzen kann und sich nicht an die Kündigungsfrist halten muss? Es sei denn der AN wünscht dies und sie schließen einen Aufhebungsvertrag…

Vielen Dank.

Hallo Sarah,

Heißt dass dann doch, dass er die 3 Monate auf 1-2 verkürzen
kann und sich nicht an die Kündigungsfrist halten muss?

Nein, er muss die Kündigungsfrist schon einhalten.

Es sei
denn der AN wünscht dies und sie schließen einen
Aufhebungsvertrag…

In dem Fall kann man das Beendigungsdatum regeln, wie beide Parteien es möchten.

MfG