Unternehmensstrafbarkeit

Hallo!

Aus gegebenem Anlass im bald verschwindenen Beitrag wollte ich mal fragen, seit wann es denn in Deutschland eine Unternehmensstrafbarkeit gibt, von der ich als Rechtsreferendar wissen müsste. Immerhin muss ja was dran sein, wenn’s zwei Sterne dafür gibt…also ich dachte immer, nur menschliches Verhalten sei strafbar und die immer wieder diskutierte Einführung einer Unternehmensstrafbarkeit sei zumindest noch nicht erfolgt. Also gilt doch nicht mehr: „societas delinquere non potest“?
Ich wäre geschockt, wenn diese Revolution an mir vorbeigegangen wäre, deswegen dachte ich, ich frage hier mal jemanden, der sich damit auskennt, also die Experten :wink: Spontan hätte ich jetzt mal in § 13 ff. StGB nachgesehen…und da ist mir keine Veränderung aufgefallen.

Gruß,

Florian.

Hallo Florian,

grundsätzlich hast du recht, das deutsche Strafrecht kennt noch keine „Unternehmensstrafbarkeit“ im engeren Sinne. Dennoch kann ein Unternehmen z. B. bei Ordnungswidrigkeiten belangt werden und mit Geldbussen oder Auflagen belegt werden. Im Ausland (z. B. Schweiz) gibt es bereits eine Unternehmensstrafbarkeit, die auch hierzulande derzeit diskutiert wird.

In dem von mir geschilderten Fall der Deutschen Post AG wurde von Seiten des Anzeigeerstatters versucht, eine Strafbarkeit durch Unterlassen bei der Einstellung von Postmitarbeitern bzw. bei der Überwachung herbeizuführen, nachdem bekannt wurde, dass bei der Post zahlreiche vorbestrafte Mitarbeiter mit dem Versand von Wertpaketen betreut waren.

Gruss
BM

Hallo!

Aus gegebenem Anlass im bald verschwindenen Beitrag wollte ich
mal fragen, seit wann es denn in Deutschland eine
Unternehmensstrafbarkeit gibt, von der ich als
Rechtsreferendar wissen müsste. Immerhin muss ja was dran
sein, wenn’s zwei Sterne dafür gibt…also ich dachte immer,
nur menschliches Verhalten sei strafbar und die immer wieder
diskutierte Einführung einer Unternehmensstrafbarkeit sei
zumindest noch nicht erfolgt. Also gilt doch nicht mehr:
„societas delinquere non potest“?
Ich wäre geschockt, wenn diese Revolution an mir
vorbeigegangen wäre, deswegen dachte ich, ich frage hier mal
jemanden, der sich damit auskennt, also die Experten :wink:
Spontan hätte ich jetzt mal in § 13 ff. StGB nachgesehen…und
da ist mir keine Veränderung aufgefallen.

Gruß,

Florian.

Hallo!

Ich denke mal, so etwas wird in Deutschland auch bald kommen.

In Österreich gibt es das seit 1.1.2006, richtigerweise heißt es aber nicht Unternehmensstrafrecht, sondern Verbandsstrafrecht, strafbar ist daher also die juristsche Person oder Gesamthandschaft. (Ein Unternehmen ist ja Rechtsobjekt und kann daher nicht strafbar sein, das wäre ja sonst der gleiche Unsinn wie der Begriff „Unternehmensform“.)

Wenn es dich interessiert, wie das gestaltet ist, kannst mal das östereichische „Verbandsverantwortlichkeitsgesetz“ lesen.

Gruß
Tom