Unternehmensübernahmen

Hallo !

Hätte da mal eine Frage:

Oft hört man, dass wenn ein Unternehmen ein anderes übernimmt, das nicht nur die Vermögenswerte „bezahlt“ werden, sondern auch die Schulden (weil diese übernommen werden).

Bei einer OHG oder KG macht das meines erachtens ja auch Sinn - also da ist es mir einleuchtend.
Aber warum liest man das auch, wenn z.B. Aktiengesellschaften übernommen werden. Wenn man nur die Aktien kauft, dann kauft man doch das Unternehmen und hat mit den Schulden und natürlich auch den Vermögenswerten erstmal nichts am Hut, sofern es nicht gleich von der Börse genommen wird, oder ?

Kann mir vielleicht jemand mal grob auflisten, wann Schulden übernommen werden müssen und wann nicht ? Vielen Dank !

Ciao
Stefan

Hallo,

Bei einer OHG oder KG macht das meines erachtens ja auch Sinn

  • also da ist es mir einleuchtend.
    Aber warum liest man das auch, wenn z.B. Aktiengesellschaften
    übernommen werden. Wenn man nur die Aktien kauft, dann kauft
    man doch das Unternehmen und hat mit den Schulden und
    natürlich auch den Vermögenswerten erstmal nichts am Hut,
    sofern es nicht gleich von der Börse genommen wird, oder ?

die Formulierung „mit den Schulden“ ist mißverständlich. Natürlich hat nicht der Erwerber die Schulden an der Backe, sondern weiterhin der ursprüngliche Schuldner, also das gekaufte Unternehmen.

Daß die Schulden mit übernommen werden, ist lediglich eine Information für die Öffentlichkeit, die dann dem gezahlten Kaufpreis die übernommenen Schulden hinzuaddieren kann, um den tatsächlichen Kaufpreis zu ermitteln.

Anders formuliert: Der Kaufpreis wird letztlich für das erworbene Vermögen gezahlt. Wenn dieses Vermögen (also die Aktivseite der Bilanz des gekauften Unternehmens) kreditfinanziert ist, ist der Wert dieses Vermögens um die Schulden zu mindern, um den Nettowert des erworbenen Vermögens zu ermitteln.

Gruß,
Christian