Unternehmensverkauf gewollt - U.-Kauf nicht?

Liebe Gemeinde,

der ein oder andere mag sich daran noch erinnern, daß Ende 1999 bekannt wurde, daß die damalige Regierung beabsichtigte (und letztlich auch umsetzte), Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen steuerfrei zu stellen. Damals stiegen die Kurse an den Deutschen Börsen innerhalb von Minuten kräftig und der Schritt wurde als erster auf dem Weg zum „Umbau der Deutschland“ gefeiert. Das Ausland rieb sich verwundert die Augen, daß doch tatsächlich unter einen linken Regierung ausgerechnet in Deutschland den Kapitalmärkten was gutes getan wurde.

Die letzten Wochen und Monate wurden - trotz der problemattischen Börsensituation - von etlichen Unternehmen genutzt, um sich von Beteiligungen zu trennen, bevor die Regelung vielleicht nach der Wahl wieder gekippt werden würde.

Tja, und nun lese ich, daß zukünftig die Finanzierungskosten (also schlicht und einfach Zinsaufwand) nicht mehr steuerlich absetzbar sein sollen.

Ich verstehe das nicht, ehrlich. Auf der einen Seite sagt man, wir wollen, daß Beteiligungen leichter handelbar sind und befreien die Erträge aus dem Verkauf (also Differenz Verkaufspreis historischer Kaufpreis bzw. Bilanzansatz) von der Steuer. Andererseits sorgt man nun dafür, daß sich ein Kauf einer Beteiligung praktisch dadurch nicht mehr rechnet, daß man den Zinsen für die Übernahmefinanzierung (einer gewöhnlichen Betriebsausgabe) die Abzugsfähigkeit verweigert.

Verkaufen ja - Kaufen nein?

Mal abgesehen davon, daß sich eine derartige Regelung wunderbar umgehen läßt und sich die Gerichte damit wohl noch die nächsten 10 Jahre beschäftigen werden: Was soll das?

Fragt sich verwundert
Christian

intention verkannt?

Ich verstehe das nicht, ehrlich. Auf der einen Seite sagt man,
wir wollen, daß Beteiligungen leichter handelbar sind und
befreien die Erträge aus dem Verkauf (also Differenz
Verkaufspreis historischer Kaufpreis bzw.
Bilanzansatz) von der Steuer. Andererseits sorgt man nun
dafür, daß sich ein Kauf einer Beteiligung praktisch dadurch
nicht mehr rechnet, daß man den Zinsen für die
Übernahmefinanzierung (einer gewöhnlichen Betriebsausgabe) die
Abzugsfähigkeit verweigert.

hi christian,

ich denke du hast die eigentliche intention des gesetzgebers verkannt. es war nie ziel, aktienhandel der körperschaften leichter zu gestalten oder gar zu liberalisieren.

es haengt mit dem umbruch des KStsystems zusammen. bei dem anrechnungsverf. wurden ja alle kst-lichen erfolge im endeffekt auf anteilseignerebene besteuert. das bei thesaurierungen dieser effekt verschoben auftrat sei dahergestellt.

durch die einf. des neuen kst-systems werden nun 25% definitive kst veranlagt. da keine anrechnung mehr stattfinden kann, werde nur die haelfte besteuert.

da bei verflechtungen unter körperschaften es hier zu einer kummulativen hochbesteuerung kommen würde, musste man die besteuerung von gewinnen zw. körperschaften steuerfrei stellen.

und nun kommts: da bei gewinthesaurierung der einbeh. nicht ausgeschüttete gewinn sich im wert der gesellschaftsanteile (mitunter aktien) widerspiegelt, musste man auch die veräusserung dieser unterhalb von kst-pflichtigen freistellen. da voll-thesaurierung & liquidation der vollausschüttung gleichstünden.

es war also nur logisches nebenprodukt und keine idee um den markt zu erleichtern…

in der sicht, sollte es also auch nicht verwundern, das die jetzige regierung verfassungsfeindliche steuerliche regelungen plant. es bleibt abzuwarten, aber ich denke, das eine menge ncht durchsetzbar ist oder ueber kurz oder lang nicht bestehen wird.

gruss vom

showbee