Unternehmer aus D -> sonst. Leist. in Belgien?

Hallo,

jetzt mal ne frage die mich den Morgen lang beschäfftigt.

Nehmen wir an ein Unternehmer fährt nach Belgien zu einen Privatmann und Renoviert im Haus das Badezimmer (sonst. Leist.).

Wie könnte man diese Geschichte Buchen? Wie sieht es mit der USt aus?

Servus Lukas,

es handelt sich um eine Leistung in Zusammenhang mit einem Grundstück. Ort der Leistung ist Belgien. Die Umsatzbesteuerung erfolgt nach belgischem Recht. Ich habe nicht geprüft, ob und unter welchen Umständen in Belgien eine reverse-charge-Regelung (Auftraggeber schuldet USt) auch dann in Frage kommt, wenn der Empfänger der Leistung kein Unternehmer ist.

Vor dem Buchen muss (sinnvollerweise vor Ort) geklärt werden, wie nach belgischem Recht die USt erhoben wird; sonst kann man z.B. auch überhaupt keine Rechnung schreiben. Danach ist das Buchen die leichteste Übung.

Schöne Grüße

MM

Vor dem Buchen muss (sinnvollerweise vor Ort) geklärt werden,
wie nach belgischem Recht die USt erhoben wird; sonst kann man
z.B. auch überhaupt keine Rechnung schreiben. Danach ist das
Buchen die leichteste Übung.

USt muss man ausweisen immerhin Privatperson und die Deutsche USt geht nicht weil es ja ne sonst. Leistung. am Grundstück ist.

Also muss man denke ich eine Rechnung mit Belgischer USt schrieben und diese an das Belgische FA abführen oder? Dann muss man ja auch ne USt-VA in Belgien abgeben oder bin ich auf dem Holzweg???

Servus,

das, was in Belgien passiert, richtet sich wie gesagt nach belgischem Rec ht, nicht nach deutschem. Es gibt in Belgien etwas 13b-ähnliches, aber das muss nicht identisch sein mit dem deutschen 13b UStG. Es gibt in Belgien eine Kleinunternehmerregelung, aber auch die kann anders aussehen als der deutsche 19 UStG.

Daher ist ohne belgisches USt-Recht alles weitere Spekulation.

Wenn ich Zeit und Lust hab, schau ich, was ich dazu finden kann.

Schöne Grüße

MM

Es gibt in Belgien
etwas 13b-ähnliches, aber das muss nicht identisch sein mit
dem deutschen 13b UStG.

Kunde ist Privatmann also ist 13b nicht relevant.

Es gibt in Belgien eine
Kleinunternehmerregelung, aber auch die kann anders aussehen
als der deutsche 19 UStG.

Nehmen wir an es ist kein kleinunternehmen und weis i.d.R UST aus.

Daher ist ohne belgisches USt-Recht alles weitere Spekulation.

Da gebe ich dir recht, ich bin echt am verzweifeln.

Servus,

hier hab ich Dir das belgische Umsatzsteuergesetz herausgesucht. Vielleicht hilft das weiter?

http://www.becompta.be/modules/wiwimod/page-CodeTva…

Ich meine, im Kapitel VIII (Artikel 50-55) müsste was zu finden sein.

Wenn nicht, sag Bescheid - vielleicht komm ich noch ein bissel zum Kruschteln darin.

Schöne Grüße

MM

Danke für den link aber der ist mir zu belgisch.
Ich werde da richtig liegen das man dann in Belgien eine UStVA machen muss und im Resultat eine USt-Erklärung abgeben muss.

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