Unternehmer schreibt Buch: Honorar gewerblich?

Hallo zusammen,

wenn jemand z.B. selbstständiger Obsthändler oder meinetwegen Schneider ist und er irgendwann Lust bekommt, einen Roman zu schreiben: Zählt das Honorar, dass er sukzessiv pro verkauftes Exemplar vom Verlag bekommt, zu seinen gewerblichen Einnahmen? Hätte es z.B. Einfluss darauf, ob der Selbstständige den umsatzsteuerbefreiten Maximalumsatz (17.500 Euro) erreicht usw.?

Schöne Grüße,

Mohamed.

Hallo,

schriftstellerische Tätigkeit ist normalerweise selbständig freiberuflich, also Einnahme-Ausgabe-Überschussrechnung und keine Gewerbesteuer.

Für die Umsatzsteuer ist es aber egal, da fallen alle Einkünfte in den selben Topf. Also könnte er durch die freiberuflichen Einnahmen die 17500er-Grenze überschreiten.

Gruß, Bernd

Auch wenn es nur etwas Einmaliges ist?

schriftstellerische Tätigkeit ist normalerweise selbständig
freiberuflich, also Einnahme-Ausgabe-Überschussrechnung und
keine Gewerbesteuer.

Für die Umsatzsteuer ist es aber egal, da fallen alle
Einkünfte in den selben Topf. Also könnte er durch die
freiberuflichen Einnahmen die 17500er-Grenze überschreiten.

Hallo,

auch wenn das mit dem Buch nur etwas Einmaliges ist und nichts mit seiner eigentlichen unternehmerischen Tätigkeit (die ja auf dem Gewerbeschein eingetragen ist) zu tun hat?

Schöne Grüße,

Mohamed.

schriftstellerische Tätigkeit ist normalerweise selbständig
freiberuflich, also Einnahme-Ausgabe-Überschussrechnung und
keine Gewerbesteuer.

Für die Umsatzsteuer ist es aber egal, da fallen alle
Einkünfte in den selben Topf. Also könnte er durch die
freiberuflichen Einnahmen die 17500er-Grenze überschreiten.

Hallo,

auch wenn das mit dem Buch nur etwas Einmaliges ist und nichts
mit seiner eigentlichen unternehmerischen Tätigkeit (die ja
auf dem Gewerbeschein eingetragen ist) zu tun hat?

Die Umsatzsteuerpflicht hat nichts mit dem Gewerbeschein zu tun. Auch Rechtsanwälte müssen für ihre Leistungen Umsatzsteuer ausweisen und abführen, auch wenn sie gar kein Gewerbe und somit auch keinen Gewerbeschein haben. Die Unternehmerdefinition nach dem Umsatzsteuergesetz stellt auch nicht darauf ab, ob etwas einmalig oder regelmäßig stattfindet, sondern darauf ob es nachhaltig ist, was wiederum dann erfüllt ist, wenn es der Erzielung von Einnahmen dient. Gewinn ist keine Voraussetzung.
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__2.html
Nach den Umsatzsteuerrichtlinien richtet sich die Nachhaltigkeit im nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall. Kriterien die hierbei abgewogen werden sind:
Mehrjährige Tätigkeit,
planmäßiges Handeln,
auf Wiederholung angelegte Tätigkeit,
die Ausführung mehr als nur eines Umsatzes,
Vornahme mehrerer gleichartiger Handlungen unter Ausnutzung derselben Gelegenheit oder desselben dauernden Verhältnisses,
langfristige Duldung eines Eingriffs in den eigenen Rechtskreis,
Intensität des Tätigwerdens,
Beteiligung am Markt,
Auftreten wie ein Händler,
Unterhalten eines Geschäftslokals,
Auftreten nach außen, z.B. gegenüber Behörden.
Wer nicht umsatzsteuerpflichtig sei will, wird sich im oben genannten Fall auf auf die auf Wiederholung angelegte Tätigkeit und Vornahme mehrerer gleichartiger Handlungen unter Ausnutzung derselben Gelegenheit oder desselben dauernden Verhältnisses stürzen.
Das Finanzamt wird eher auf die Beteiligung am Markt, die Intensität des Tätigwerdens, planmäßiges Handeln und/oder die Ausführung mehrerer Umsätze abstellen, da das Buch am Markt verkauft werden soll, es nicht in ein paar Minuten geschrieben ist, es keine plötzliche Idee gewesen sein wird und Autorenhonorare meist nicht einmalig sondern umsatzabhängig abgerechnet werden.

Grüße

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