Unternehmer verweigert abschlagszahlungen

Guten Tag,

gehen Sie mal davon aus, das Ihr Geschäftspartner/
oder Auftraggeber
den gesamten Auftrag so billig geschossen
hat, dass er am Ende wohl gezwungen ist, seine
Rechnungen nicht zu zahlen, um nicht selbst
Verlust zu machen.
Ich denke so sind oft die Geschäfte aufgebaut
und es werden Löcher mit Ihrer Leistung von diesen
Leuten gestopft und das von vornherein auf Ihre
Kosten.
Zum Ende der Baustelle hin, zeigt sich dann
was wohl an Geldmitteln fehlt. Sie haben
die Leistung erbracht und gehen dann vermutlich
leer aus.
Er, der Auftraggeber findet dann in der Regel
wieder ein neues Opfer, was er über den Tisch
ziehen kann.
Dass so vermute ich ist der Fall bei Ihnen.

  1. Sie können bei der Kreditreform eine Anfrage
    über das Unternehmen machen, nennen Sie die Geschäftsführung beim Namen, denn oft sind
    die Leute schon dort negativ bekannt.
    Wenn Sie kenen Vertrag mit der Kreditreform
    haben könnten Sie eine Einmalanfrage ca. 30 Euro teuer
    über einen Bekannten machen, der in einer
    Unternehmung arbeitet / in der Buchhaltung meistens
    dessen Betrieb schon mit der Kreditreform arbeitet.
    Dann geben Sie an die Geschäftsleitung einen Obulus
    und Sie erhalten die Information.-
    Dann erfahren Sie auch etwas über die Geschäftsleitung
    ggf. andere Betrugsfälle der Leute.-

  2. Es besteht auch die Möglichkeit sich an ein
    professionelles Inkassounternehmen zu wenden,
    es sollte aber ein Unternehmen sein, was rein auf Provisionsbasis agiert.- Damit Sie nicht Ihr gutes
    Geld noch schlechtem hinterherwerfen müsen.
    Solch ein Inkassounternehmen hat ggf. bessere Argumente warum die Zahlung geleistet werden sollte
    als Sie ggf. in der Lage sind Ihrem Vertragspartner
    gegenüber zu artikulieren.

  3. Sie könnten ebenfalls einen gerichtlichen
    Mahnbescheid beim Gericht erwirken und
    diesen dem Schuldner zukommen zu lassen.

  4. Ich gehe davon aus, dass der Auftraggeber
    sein Geld bereits erhalten hat und nicht vor hatte
    Sie zu bezahlen, da die Kostendecke des Geschäftes
    das von Anfang an nicht hergab weil er zu billig
    angeboten hat.
    Dann würde bei Nachweis ein Betrugsvorsatz
    vorliegen.
    Sie sollten den Vertragspartner sofort bei Ihrer
    örtlichen Polizeidienststelle wegen Betruges anzeigen
    und ggf. auch das Finanzamt informieren.-
    Wegen der Steuer bzw. der Sozilabgaben Überprüfung
    Ihres Auftragsgebers, der wird nicht alles
    gezahlt haben.—

Viel Glück

mfg Heumond

Rufen Sie mich doch einfach mal an: 03322279480

HAllo nochmal,

ok, nun bei einer fertiggestellten Leistung weiß ich nicht, inwieweit ein vertragsrücktritt dann noch Sinn macht! Hört sich für mich eher danach an, dass die Schlußrechnung nicht bezahlt wird?

Der Bauher kann natürlich gerügte Mängel monetär bewerten und den dreifachen Wert der Mängel bis zu deren Beseitigung einbehalten. Haben Sie schon schriftlich die Abnahme verlangt?

Kann je nach Vertragswerk ebenfalls eine Voraussetzung für die Auszahlung der Schlußrechnung sein!

Allerdings paßt hierzu die Argumentation seitens des Bauherren nicht!

???

Ps.
Wenn es um richtig Geld geht, ist der Kauf einer VOB für 40-60€ gut angelegtes Geld.
Gebraucht bekommt man sowas aber auch schon für 2,70€ bei Amazon!

Kostenfreie Quellen gibt es meiner Meinung nach nicht!

http://www.amazon.de/gp/offer-listing/3410611673/ref…

Beste Grüße