Danke für die Antwort!
Ein Vertrag liegt natürlich vor.
In diesem ist geregelt dass Abschlagszahlungen binnen 18 Tagen vom Auftraggeber bezahlt werden.
Allerdings ist die Höhe der Abschlagszahlungen und der Zeitpunkt nicht festgelegt.
Wir haben dann eine %tuale Posten-Abrechnungsmethode gewählt die natürlich so nicht akzeptiert wurde weil der Auftraggeber anscheinend anders abrechnet.
Muss uns das rein rechtlich eigentlich interessieren?
Auf den Rechnungen steht ja immer drauf für was
da bezahlt werden soll. Und diese Sachen sind alle fertiggestellt.
Fakt ist, die Baustelle ist zu 90% fertiggestellt.
Die letzten Abschlagszahlungen wurden nur durch dauerndes nachfragen und bitten und betteln bezahlt. Und das weit ausserhalb der Frist.
Nun ist es aber so, dass die Firma anfängt zu sagen, wenn Ihr nicht ganz fertig seit, gibt es auch kein Geld.
Wir können aber nicht ganz fertigstellen, da der Auftraggeber diverse Besorgungen von Baustoffen noch nicht erfüllt hat. Und nun müssen wir warten…?
Die Fertigstellung hat ja auch nichts mit dieser Abschlagszahlung zu tun…
Wir wissen von der Bauherrschaft, das alle Fertiggestellten Posten bezahlt sind. Also 90% vom ganzen Gewerk. Gestern kam eine kleine Überweisung die nicht mal 10% des ganzen Betrages ausmacht.
Damit will man uns wohl ruhig stellen.
Ich habe langsam den Eindruck die Firma macht Pleite oder zahlt mit Absicht nicht.
Aber wie kann man das feststellen? Schwierige Sache!
Die Überlegung war, die Firma zum letzen mal anzumahnen um dann bei nicht Bezahlung vom Vertrag zurück zu treten. Scheinbar kann man das machen, wir haben aber keinen Gesetzestext dazu…
Jemand hat uns auch geschrieben, dass wir ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten sollen…
Mittlerweile sind uns die Hände gebunden, da wir durch den hohen Zahlungsausfall selbst nicht mehr Zahlungsfähig gegenüber unseren Gläubigern sind.
Es wäre gut zu wissen wie Sie das ganze beurteilen… also so von weitem.
Was könnten wir noch machen um an unser Geld zu kommen.
Wir haben die Forderung(en) bereits an unseren Rechtsschutz weitergegeben.
Schon mal danke im Vorraus!
Und viele Grüße! …
mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/send?queryid=1…
Das ist anhalt des Sachverhaltes so nicht zu beantworten.
Aber natürlich darf man Leistungen zurückbehalten, bis fällige
Gegenleistungen erbracht wurden. Einen Ersatzanspruch gibt es
dann in der Regel nicht