Unternehmer verweigert abschlagszahlungen

Unternehmer X ist Subunternehmer von Firma Y.

X hat Abschlagszahlung gestellt die nicht bezahlt wird. Also sagt er zur Firma Y, die Arbeiten werden bis zur Zahlung eingestellt.

Nun sagt Y: Dann machen wir mit unseren Leuten weiter und stellen es Ihnen in Rechnung.

Ist so etwas rechtens?
wie kann man vorgehen um sein Geld zu erhalten?

Hallo,
da ich die vertragliche Grundlage nicht kenne, gehe ich mal von der VOB aus.
Demnach kann Unternehmer Y meiner Kenntnis nach tatsächlich so verfahren, da eine ausstehende AZA nicht dazu berechtigt, die Arbeiten einzustellen.
Allerdings hat Unternehmer X die Möglichkeit, nach Setzung einer Frist und deren Ablauf, aufgrunde einer Zahlungsverweigerung den bestehenden Vertrag schriftlich zu kündigen und u.a. eine angemessene Entschädigung zu verlangen. (Siehe VOB/TeilB / §9, 1-3)

Interessant ist natürlich der Grund der Zahlungsverweigerung, welchen ich ebenfalls schriftlich einfordern würde.

Ich bin kein Rechtsanwalt oder dergleich, daher spiegelt meine Antwort lediglich meine Einschätzung wieder.
Wenn es hart auf hart kommt, ist der Gang zum Anwalt kaum zu vermeiden, um den Schaden gering halten zu können und keine fristen zu versäumen.

Viel Erfolg

Hallo Baumonteur,

mit diesem rechtlichen Fachgebiet „Unternehmer - Subunternehmer - finanzielle Verpflichtungen - Abschlagszahlungen - etc.“ kenne ich mich leider viel zu wenig aus, um was Konkretes sagen oder raten zu können.
Tut mir leid - herzliche Grüße!
Bernhard

Tut mir leid, dazu kann ich nichts sagen.

Gruss ProfLX

hallo, nun es ist schwer zu sagen ob das rechtens ist.wenn im vertrag eine abschlagszahlung vereinbart ist so muss sie auch gezahlt werden, wenn nicht müssen gründe dafür vorliegen(qualitätsmängel, terminüberschreitungen). die arbeiten einfach einstellen ist auch nicht gut, die firma y könnte selber weitermachen und eine rechnung stellen, ob die dann von firma x bezahlt wird??? noch mal die verträge einsehen und verhandeln, nach den gründen fragen warum nicht gezahlt wird, eventuell mängel abstellen, oder neu verhandeln. zumindest sind solche sachen nicht ganz einfach, meist hat der subunternehmer den kürzeren atem. hoffe das war ein wenig hilfreich.

Kann ich leider nicht beantworten, tut mir leid.

Guten Tag,

  1. gerade bei sog. Subunternehmen sind zahlreiche
    Auftraggeber die nicht zahlen oder ordentlich
    wirtschaften und gelernt haben wie ein Jongleur
    Lächer mit neuen Lächern zu stopfen.
    Die sind 3 mal chenisch gereinigt was das Vertösten,
    ausweichen, und vor allem das anbelangt wie
    man sich vor Zahlungen drückt.

Also kurzum: Wenn einer keine Abschlagszahlungen
erfüllt, dann gehen Sie mal davon aus,
wenn Sie weiter für Ihn arbeiten gehen Sie vollkommen
leer aus.
Glauben Sie den Beteuerungen nicht nur
was Sie an Geld in bar oder überwiesen bekommen
ist dann real zu werten.
2. Es kommt auf den Vertrag an, wenn Sie eine
Konventionalstrafe im Werkvertrag haben, müssen
Sie bzw. Ihre Leute weiterarbeiten, sonst laufen
Sie leider Gefahr auf Schadeneresatz verklagt zu werden.
3. Schreiben Sie den Auftraggeber an mit Einwurf
Einschreiben, die Zahlungen zu leisten.
Drohen Sie mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und
einem Anwalt.
Erkundigen Sie sich bei Gericht wegen eines
gerichtlichen Mahnbescheides ob Sie den in einem
solchen Fall ebenfalls ausstellen und zustellen lassen
können, zahlt der Unternehmer nicht bzw. reagiert
er nicht haben Sie einen Titel und können sofort
vollstrecken lassen, wie das funktioniert
erfahren Sie bei Gericht.
4. Mündliche Abmachungen (unter Zeugen) gelten
ebenfalls vor Gericht, wenn Sie also zugesagt haben
die Baustelle fertig zu machen, dann müssen Sie
ggf. auch leider weiter erfüllen.
5. suchen Sie einen Anwalt auf.
Die Gegenpartei wird sich sicher genauestens und
auch trickreich auskennen.
Nehmen Sie immer Zeugen bei Gesprächen mit und
machen Sie ein Gedächtnisprotokoll.
RESÜMEE
Ich bin überzeugt, dass der Kerl nicht zahlen wird.

Also VORSICHT bei solchen Subunternehmen
die Sie eingehen, arbeiten Sie nur mit Firmen
die einen guten Ruf haben, und lassen sich
auch eine Empfehlungsliste geben, wenn Sie solche
Verbindungen neu eingehen,

mfg

Heumond

Sorry, bin leider kein Rechtsexperte.

Sollte doch Alles in irgentwelchen Verträgen geregelt sein.

Hallo zusammen
Sorry, Leider kann ich zur frage keine Antwort geben,
Dennoch viel Erfolg.
Gruß: Eicher1

Da ich Ihre Werkverträge nicht kenne, ist die Frage so kaum zu beantworten. Wenn in den Verträgen eine Abschlagszahlung zwingend vorgeschrieben ist, dann kann bei Zahlungsverzug die Arbeit eingestellt werden und die Drohung von Y ist ohne Substanz.
Wenn natürlich die Abschlagszahlung nicht vertraglich geregelt ist, dann sieht die Situation anders aus.

Der beschriebene Fall ist reine Vertragssache!!!
Es muss ja einen Vertrag zwischen X und Y geben und der legt diese Umstände fest.
Ohne Vertragskenntnis kann ich dazu weiter nichts sagen.

Das ist anhalt des Sachverhaltes so nicht zu beantworten.
Aber natürlich darf man Leistungen zurückbehalten, bis fällige Gegenleistungen erbracht wurden. Einen Ersatzanspruch gibt es dann in der Regel nicht

Hallo baumonteur,

leider weiss ich hier auch keinen Rat, hoffe aber, dass andere User weiterhelfen können. Ich hätte nur den Rat, die Staatsanwaltschaft einzuschalten, bzw. Anzeige zu erstatten wegen Betruges.

Gruss
Emi

Danke für die Antwort!

Ein Vertrag liegt natürlich vor.
In diesem ist geregelt dass Abschlagszahlungen binnen 18 Tagen vom Auftraggeber bezahlt werden.
Allerdings ist die Höhe der Abschlagszahlungen und der Zeitpunkt nicht festgelegt.

Wir haben dann eine %tuale Posten-Abrechnungsmethode gewählt die natürlich so nicht akzeptiert wurde weil der Auftraggeber anscheinend anders abrechnet.
Muss uns das rein rechtlich eigentlich interessieren?
Auf den Rechnungen steht ja immer drauf für was
da bezahlt werden soll. Und diese Sachen sind alle fertiggestellt.

Fakt ist, die Baustelle ist zu 90% fertiggestellt.
Die letzten Abschlagszahlungen wurden nur durch dauerndes nachfragen und bitten und betteln bezahlt. Und das weit ausserhalb der Frist.

Nun ist es aber so, dass die Firma anfängt zu sagen, wenn Ihr nicht ganz fertig seit, gibt es auch kein Geld.

Wir können aber nicht ganz fertigstellen, da der Auftraggeber diverse Besorgungen von Baustoffen noch nicht erfüllt hat. Und nun müssen wir warten…

Wir wissen von der Bauherrschaft, das alle Fertiggestellten Posten bezahlt sind. Also 90% vom ganzen Gewerk. Gestern kam eine kleine Überweisung die nicht mal 10% des ganzen Betrages ausmacht.
Damit will man uns wohl ruhig stellen.

Ich habe langsam den Eindruck die Firma macht Pleite oder zahlt mit Absicht nicht.
Aber wie kann man das feststellen? Schwierige Sache!

Die Überlegung war, die Firma zum letzen mal anzumahnen um dann bei nicht Bezahlung vom Vertrag zurück zu treten. Scheinbar kann man das machen, wir haben aber keinen Gesetzestext dazu…

Jemand hat uns auch geschrieben, dass wir ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten sollen…

Mittlerweile sind uns die Hände gebunden, da wir durch den hohen Zahlungsausfall selbst nicht mehr Zahlungsfähig gegenüber unseren Gläubigern sind.

Es wäre gut zu wissen wie Sie das ganze beurteilen… also so von weitem.

Was könnten wir noch machen um an unser Geld zu kommen.
Wir haben die Forderung(en) bereits an unseren Rechtsschutz weitergegeben.

Schon mal danke im Vorraus!
Und viele Grüße!

Der beschriebene Fall ist reine Vertragssachea!!!
Es muss ja einen Vertrag zwischen X und Y geben und der legt
diese Umstände fest.
Ohne Vertragskenntnis kann ich dazu weiter nichts sagen.

Danke für die Antwort!

Ein Vertrag liegt natürlich vor. 
In diesem ist geregelt dass Abschlagszahlungen binnen 18 Tagen vom Auftraggeber bezahlt werden. 
Allerdings ist die Höhe der Abschlagszahlungen und der Zeitpunkt nicht festgelegt. 

Wir haben dann eine %tuale Posten-Abrechnungsmethode gewählt die natürlich so nicht akzeptiert wurde weil der Auftraggeber anscheinend anders abrechnet. 
Muss uns das rein rechtlich eigentlich interessieren?
Auf den Rechnungen steht ja immer drauf für was 
da bezahlt werden soll. Und diese Sachen sind alle fertiggestellt. 

Fakt ist, die Baustelle ist zu 90% fertiggestellt. 
Die letzten Abschlagszahlungen wurden nur durch dauerndes nachfragen und bitten und betteln bezahlt. Und das weit ausserhalb der Frist. 

Nun ist es aber so, dass die Firma anfängt zu sagen, wenn Ihr nicht ganz fertig seit, gibt es auch kein Geld. 

Wir können aber nicht ganz fertigstellen, da der Auftraggeber diverse Besorgungen von Baustoffen noch nicht erfüllt hat. Und nun müssen wir warten…?
Die Fertigstellung hat ja auch nichts mit dieser Abschlagszahlung zu tun…

Wir wissen von der Bauherrschaft, das alle Fertiggestellten Posten bezahlt sind. Also 90% vom ganzen Gewerk. Gestern kam eine kleine Überweisung die nicht mal 10% des ganzen Betrages ausmacht. 
Damit will man uns wohl ruhig stellen.

Ich habe langsam den Eindruck die Firma macht Pleite oder zahlt mit Absicht nicht. 
Aber wie kann man das feststellen? Schwierige Sache!

Die Überlegung war, die Firma zum letzen mal anzumahnen um dann bei nicht Bezahlung vom Vertrag zurück zu treten. Scheinbar kann man das machen, wir haben aber keinen Gesetzestext dazu…

Jemand hat uns auch geschrieben, dass wir ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten sollen…

Mittlerweile sind uns die Hände gebunden, da wir durch den hohen Zahlungsausfall selbst nicht mehr Zahlungsfähig gegenüber unseren Gläubigern sind.

Es wäre gut zu wissen wie Sie das ganze beurteilen… also so von weitem.

Was könnten wir noch machen um an unser Geld zu kommen. 
Wir haben die Forderung(en) bereits an unseren Rechtsschutz weitergegeben. 

Schon mal danke im Vorraus! 
Und viele Grüße!

Der beschriebene Fall ist reine Vertragssachea!!!
Es muss ja einen Vertrag zwischen X und Y geben und der legt
diese Umstände fest.
Ohne Vertragskenntnis kann ich dazu weiter nichts sagen.

Danke!

Hallo zusammen
Sorry, Leider kann ich zur frage keine Antwort geben,
Dennoch viel Erfolg.
Gruß: Eicher1

Danke für Ihre hilfreiche Antwort!

Wir haben in der Vergangenheit bereits Abschlagszahlung erhalten, jedoch nun mit betteln und bitten…
Nun sind 90% der Baustelle fertig und auch bezahlt, laut Bauherrn.

Ich habe langsam den Eindruck die sind Pleite…
Wie könnte man so etwas feststellen?

Sie haben wohl bereits einig Erfahrungen auf diesem Gebiet gemacht…

Viele Grüße!

Schon mal danke im Vorraus! 
Und viele Grüße! … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/send?queryid=1…

Danke für Ihre hilfreiche Antwort!

Die Ausrede war, wir sind noch nicht ganz fertig mit unserer Arbeit. Diese ist jedoch erledigt und es wird immer noch nicht bezahlt…

Sie wissen nicht zufällig wo man im Netz Einblick in die VOB bekommt? Ich konnte nichts finden das kostenlos wäre.

Den Tip mit dem Vertragsrücktritt wollen wir jedenfalls annehmen.

Vielen Dank schon mal und herzliche Grüße!

Trotzdem danke für die nette Antwort!

Danke für die Antwort!

Ein Vertrag liegt natürlich vor. 
In diesem ist geregelt dass Abschlagszahlungen binnen 18 Tagen vom Auftraggeber bezahlt werden. 
Allerdings ist die Höhe der Abschlagszahlungen und der Zeitpunkt nicht festgelegt. 

Wir haben dann eine %tuale Posten-Abrechnungsmethode gewählt die natürlich so nicht akzeptiert wurde weil der Auftraggeber anscheinend anders abrechnet. 
Muss uns das rein rechtlich eigentlich interessieren?
Auf den Rechnungen steht ja immer drauf für was 
da bezahlt werden soll. Und diese Sachen sind alle fertiggestellt. 

Fakt ist, die Baustelle ist zu 90% fertiggestellt. 
Die letzten Abschlagszahlungen wurden nur durch dauerndes nachfragen und bitten und betteln bezahlt. Und das weit ausserhalb der Frist. 

Nun ist es aber so, dass die Firma anfängt zu sagen, wenn Ihr nicht ganz fertig seit, gibt es auch kein Geld. 

Wir können aber nicht ganz fertigstellen, da der Auftraggeber diverse Besorgungen von Baustoffen noch nicht erfüllt hat. Und nun müssen wir warten…?
Die Fertigstellung hat ja auch nichts mit dieser Abschlagszahlung zu tun…

Wir wissen von der Bauherrschaft, das alle Fertiggestellten Posten bezahlt sind. Also 90% vom ganzen Gewerk. Gestern kam eine kleine Überweisung die nicht mal 10% des ganzen Betrages ausmacht. 
Damit will man uns wohl ruhig stellen.

Ich habe langsam den Eindruck die Firma macht Pleite oder zahlt mit Absicht nicht. 
Aber wie kann man das feststellen? Schwierige Sache!

Die Überlegung war, die Firma zum letzen mal anzumahnen um dann bei nicht Bezahlung vom Vertrag zurück zu treten. Scheinbar kann man das machen, wir haben aber keinen Gesetzestext dazu…

Jemand hat uns auch geschrieben, dass wir ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten sollen…

Mittlerweile sind uns die Hände gebunden, da wir durch den hohen Zahlungsausfall selbst nicht mehr Zahlungsfähig gegenüber unseren Gläubigern sind.

Es wäre gut zu wissen wie Sie das ganze beurteilen… also so von weitem.

Was könnten wir noch machen um an unser Geld zu kommen. 
Wir haben die Forderung(en) bereits an unseren Rechtsschutz weitergegeben. 

Schon mal danke im Vorraus! 
Und viele Grüße! …

mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/send?queryid=1…

Das ist anhalt des Sachverhaltes so nicht zu beantworten.
Aber natürlich darf man Leistungen zurückbehalten, bis fällige
Gegenleistungen erbracht wurden. Einen Ersatzanspruch gibt es
dann in der Regel nicht