Unternehmer zahlt für Freeware - Dokumentation?

Hallo zusammen,

gesetzt den Fall, ein Unternehmer

  • nutzt irgendeine Freeware-Software für sein Unternehmen,
  • entschließt sich, dafür zu zahlen
  • und tut das per Überweisung.

Benötigt er für seine Buchhaltung oder EÜR eine Quittung bzw. quittierte Rechnung des Zahlungsempfängers,
oder reicht sein Konzoauszug mit aussagefähigem Verwendungszweck als Beleg?

Gruß JoKu

Ein gesegnetes Neues Jahr Euch allen,
und besonderne Dank den Moderatoren für Ihre (manchmal vermutlich nicht ganz leichte) wichtige Arbeit.

Der Empfänger muss mit Adresse benannt sein und es darf sich nicht um eine Scheinadresse handeln. Man muss also nachweisen können, dass es den Empfänger gibt. Wenn es zu einer Prüfung kommt und es gibt den Lieferanten noch, ist ja gut. Ansonsten ist das Mindeste, sich das Impressum von seiner Website zu kopieren und dann vorzulegen. Außerdem muss der Gegenstand der Leistung nachweisbar sein. Also sollte das Programm nebst einigen Arbeitsproben damit vorgewiesen werden können. Das bedeutet Archivierung, wenn es nicht mehr eingesetzt wird. Das sind alles Vorsichtsmaßnahmen. Vielleicht kommt gar keine Prüfung oder den Prüfer interessiert das nicht.

Wichtige Ergänzung: Für einen Vorsteuerabzug braucht man natürlich eine korrekte Rechnung, das hier reicht nur für den Betriebsausgabenabzug.