Unternehmergesellschaft (mini GmbH) nebenberuflich

Hallo,

ich spiele mit dem Gedanken eine nebenberufliche tätigkeit auszuüben. Ich bin z.Z. in einer Festanstellung, das ich meinem Arbeitgeben bescheid geben muss ist mir bewust.
Leider stehe ich noch vor vielen Fragen und nach endlosem googeln habe ich nur noch mehr fragen :smiley:, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

  1. Kann ich mini GmbH überhaupt nebenberuflich betreiben?
  2. Wieviel ist es mir als Gesellschafter überhaupt erlaubt zu verdienen? (klar 1/4 muss liegen bleiben bis das Stammkapital für eine „richtige“ GmbH erreicht ist) (bitte beachten da es ja nebenberuflich ist)
  3. Muss ich Umsatzsteuer zahlen? Oder gibts da eine Regelung wie bei Freiberuflern/Einzelunternehmer? (ich glaube da gibt es eine 17.000€ Grenze.

ich habe noch mehr Fragen aber ich denke das reicht erstmal.

Gruß

hmm kann mir da wirklich keiner bei helfen. es würde auch schon helfen wenn nur 1 oder 2 fragen beantwortet werden können…

  1. Kann ich mini GmbH überhaupt nebenberuflich betreiben?

jederzeit

  1. Wieviel ist es mir als Gesellschafter überhaupt erlaubt zu
    verdienen? (klar 1/4 muss liegen bleiben bis das Stammkapital
    für eine „richtige“ GmbH erreicht ist) (bitte beachten da es
    ja nebenberuflich ist)

die finanzverwaltung hat da gewisse richtlinien, die auch branchenmäßig unterteilt sind - ein schreinermeister in seiner 1-mann-gmbh kann z.b. keine 25.000 im monat verdienen…

aber unter 10.000 brutto kräht wohl kein hahn nach unangemessenheit. der gesllschaft sollte natürlich noch entsprechend was vom kuchen übrig bleiben und die ausstattung des gesellschaftergeschäftsführers am anfang schon auch den erträgen entsprechen.

  1. Muss ich Umsatzsteuer zahlen? Oder gibts da eine Regelung
    wie bei Freiberuflern/Einzelunternehmer? (ich glaube da gibt
    es eine 17.000€ Grenze.

die regelung gilt für alle

ich habe noch mehr Fragen aber ich denke das reicht erstmal.

raus mit…

gruß inder

danke erstmal für die schnelle antwort.

also:
zu 2:
heißt ich kann das gehalt selber bestimmt und sollte es denn irgendwann mal zu hoch sein kommt das finanzamt (oder wer auch immer) mekkern? hmm
gibt es ein verzeichniss wo man einsehen kann was für welche branche und unternehmensgröße angemessen ist? (hängt das auch vom gewinn ab)

zu 3:
die 17.000€ regel versteh ich nicht. kannst du mir die erklären? oder hast du ein link wo ich das nachlesen kann? habe nichts gefunden.

Gruß
veox

heißt ich kann das gehalt selber bestimmt und sollte es denn
irgendwann mal zu hoch sein kommt das finanzamt (oder wer auch
immer) mekkern? hmm

so ungefähr…

gibt es ein verzeichniss wo man einsehen kann was für welche
branche und unternehmensgröße angemessen ist? (hängt das auch
vom gewinn ab)

„angemessenheit von geschäftsführergehältern“ mal goggeln

zu 3:
die 17.000€ regel versteh ich nicht. kannst du mir die
erklären?

ne, sicher nicht, denn das wurde hier schon 180 mal durchgeleiert…

oder hast du ein link wo ich das nachlesen kann?

„kleinunternehmerregelung“ heisst das ganze…

gruß inder

die 17.000€ regel versteh ich nicht. kannst du mir die
erklären? oder hast du ein link wo ich das nachlesen kann?
habe nichts gefunden.

Such mal nach Kleinunternehmerregelung.
Hat nix mit Frei oder gewerbe zu tun, sondern nur ob Umsatzsteuervoranmeldung oder nicht, und die Wahl hat man nur, wenn man Kleinunternehmer ist und das ist man wenn man nur 175000 Eu im JAhr an Umsatz hat. Soweit erst mal die Kurzfassung, da hängt noch mehr dran mit Vorjahr und Nächstem Jahr aber das muss hier reichen.
Dass Umsatz nicht GEwinn ist, weißt du?
Wenn du Großbildleinwände verkaufst kann der Umsatz schon mit einem verkauften Stück drüber liegen, selbst wenn der Gewinn nur einen Euro ausmacht.
Gruß Susanne