Unternehmerlohn Wo gehört der hin bei Elster

Liebe Leute, Liebe Experten -Elster Anwendung-

schon einmal habe ich EÜR mit Elster durch und mit Hilfe, die nun nicht mehr da ist.

Nun ist es wegen Corona im Folgejahr 2021 schlecht gelaufen und 2020 war noch ok.
Daher muss Ausgleich geschaffen werden, um über die Runden zu kommen, daher folgende
Fragen:

  1. Nun sitze ich da und weiß nicht wo, an welcher Stelle meinen UNTERNEHMER LOHN
    einzutragen ist. Bisher war es nicht so klamm, dass ich a l l e Möglichkeiten ausschöpfen musste.

  2. Wer hat Ahnung, ob bei den AFA Posten ein plötzliches ENDE der Selbstständigkeit ermöglicht z.B einen Computer nur in 2 statt 3/4 Jahren abzusetzen? Folgejahr ist Ende …

  3. Noch ein Frage zu Elster, wenn ich mit den Eintragungen durch bin, kann ich mir dann die erstellten Seiten ausdrucken und sie erst einmal überprüfen (vom Papier lesend)
    oder wird der EÜR dann sofort ans FA eingestellt und ich kann nicht mehr darauf zugreifen?
    Vielen Dank für einen Tipp. LG Maria

Servus,

Dein Unternehmerlohn ist der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben. Der muss nicht extra eingetragen werden. Wenn Du ausgesprochen klamm bist, wird der Überschuss übrigens kaum mehr als vielleicht 12.000 € ausmachen - dann zahlst Du sowieso keine Einkommensteuer für das Jahr, Du brauchst keine Ausgaben mit Gewalt zu suchen, wo keine waren.

Die einmal gewählte AfA muss beibehalten werden. Zum Ende der selbständigen Tätigkeit wird der Aufgabegewinn ermittelt: Teilwert des entnommenen Computers, der entweder privat weiter benutzt oder verkauft wird (in diesem Fall Erlös = Teilwert), minus Restbuchwert. Je höher der Restbuchwert noch ist, desto niedriger der Aufgabegewinn.

Ein ab 2021 angeschaffter Computer ist auf ein Jahr abzuschreiben.

Ja.

Außerdem findet eine Plausibilitätsprüfung durch Elster statt. Wenn da etwas aufstößt, z.B. „keine Entnahmen eingetragen“, sach Bescheid, dann sehn wir weiter.

Schöne Grüße

MM

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