das hat doch mal
Hand und Fuß. drum bekommt der Artrikel auch nen Stern. Ingesamt sehe ich hier aber ein uneinheitliches Bild, so genau scheint diese Problem hier keiner lösen zu können.
Natürlich gibt es da keinen Türsteher. Was das aber damit zu
tun hat, ob das öffentliche Veranstaltungen sind oder nicht,
müsstest Du jetzt mal begründen.
zu einem nichtöffentlichen Raum kann es keinen öffentlichen Zugang geben. Irgendwo MUSS dann der zugang begrenzt sein.
Nein, wenn er im Rahmen seiner Tätigkeit gefilmt wird. Er hat
stillschweigend oder vertraglich selbstverständlich erlaubt,
dass er gefilmt wird und dieser Film auch öffentlich
verbreitet wird.
Ob man ein solches Stillschweigen nicht auch beim Prof annehmen muss?
Ja, wenn er sich nicht im Studio befindet. Oder glaubst Du,
wer muss sich dann auch auf dem Klo filmen lassen, weil er
halt eine ‚öffentliche Person‘ ist?
Das ist Unsinn, geht an der Fragestellung vorbei. Darauf keine Antwort
Wer öffentlich spricht, muss damit rechnen öffentlich gehört,
gesehen, gefilmt, aufgenommen, fotografiert zu werden.Unsinn.
Ist aber so.
Nicht öffentlich wäre zum Beispiel die Rede vor der Familie im
Wohnzimmer.Oder eben ein Vortrag im Unterricht.
Auf den Unterschied zwischen privat und Unterricht wurde schon genug eingegangen, so dass ich diesen Schwachsinn nicht weiter kommentiere.
Nennt man das hier gar nicht mehr ‚Expertenforum‘?
Kommt daruf an, WER antwortet. Viele Experten - die gibt es hier tatsächlich nicht, und wenn sich einer auskennt, widerspricht gleich ein anderer. Das einzige, was man bezüglich meiner Frage aus den Beiträgen dazu mitnehmen kann, ist: die Materiew ist so verzwickt, keiner weiß was Genaues, im Zweifel müsste man sowas vor Gericht klären.
Hallo,
Ingesamt sehe ich hier aber ein uneinheitliches Bild, so genau
scheint diese Problem hier keiner lösen zu können.
…sagte der, dem das Gegenteil seiner Behauptungen belegt wurde.
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
Ingesamt sehe ich hier aber ein uneinheitliches Bild, so genau
scheint diese Problem hier keiner lösen zu können.…sagte der, dem das Gegenteil seiner Behauptungen belegt
wurde.
Ne, d eben nicht. Nichts Genause weiß man hier.
Übrigens: Dies ist kein Expetrenforum, Weil dann dürftest DU ja hier NIX sagen.
Hallo,
zu einem nichtöffentlichen Raum kann es keinen öffentlichen
Zugang geben. Irgendwo MUSS dann der zugang begrenzt sein.
Ist Deine Terrasse ein öffentlicher Raum?
Nein, wenn er im Rahmen seiner Tätigkeit gefilmt wird. Er hat
stillschweigend oder vertraglich selbstverständlich erlaubt,
dass er gefilmt wird und dieser Film auch öffentlich
verbreitet wird.Ob man ein solches Stillschweigen nicht auch beim Prof
annehmen muss?
Nein. Wie kommst Du darauf? Schonmal in irgendeiner Dienstanweisung oder einem Arbeitsvertrag irgendetwas in dieser Richtung gefunden? Wodurch unterscheidet sich ein Professor von einem Schuhputzer, der sogar auf der Straße arbeitet, aber natürlich trotzdem sein Persönlichkeitsrecht behält?
Ja, wenn er sich nicht im Studio befindet. Oder glaubst Du,
wer muss sich dann auch auf dem Klo filmen lassen, weil er
halt eine ‚öffentliche Person‘ ist?Das ist Unsinn, geht an der Fragestellung vorbei.
Keineswegs. Wann genau soll denn das Persönlichkeitsrecht des Professors gelten und wann nicht? Warum genau sollte eine Vorlesung automatisch öffentlich sein, eine Prüfung aber nicht - oder darf man die Deiner Meinung nach aufzeichnen?
Wer öffentlich spricht, muss damit rechnen öffentlich gehört,
gesehen, gefilmt, aufgenommen, fotografiert zu werden.Unsinn.
Ist aber so.
Aha. Und Du hast eine Quelle für diese Behauptung? Wenn ich auf einer Parkbank sitze, also im öffentlichen Raum, und so vor mich hin murmle, dann darf man mich filmen?
Nicht öffentlich wäre zum Beispiel die Rede vor der Familie im
Wohnzimmer.Oder eben ein Vortrag im Unterricht.
Auf den Unterschied zwischen privat und Unterricht wurde schon
genug eingegangen, so dass ich diesen Schwachsinn nicht weiter
kommentiere.
Der Schwachsinn kommt aber von Deiner Seite. Dass Dir keine Argumente dazu einfallen, spricht Bände. Wie wäre es denn, wenn Du endlich anfängst, die hier im Thread angegebenen Links einfach mal zu lesen? Aber Vorsicht: Dein Weltbild könnte geändert werden…
Nennt man das hier gar nicht mehr ‚Expertenforum‘?
Kommt daruf an, WER antwortet. Viele Experten - die gibt es
hier tatsächlich nicht, und wenn sich einer auskennt,
widerspricht gleich ein anderer. Das einzige, was man
bezüglich meiner Frage aus den Beiträgen dazu mitnehmen kann,
ist: die Materiew ist so verzwickt, keiner weiß was Genaues,
im Zweifel müsste man sowas vor Gericht klären.
Jaja. Das hatten wir ja schon bei der Sache mit der Gewährleistung.
Irgendwie hatte ich den Eindruck, Du hättest hier auch Antworten gegeben. Und das bei offensichtlicher Ahnungslosigkeit. Und nun kommst Du uns mit „das weiß eh’ keiner“, nur weil Du es nicht weißt. Das ist schon heftig arm.
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
Ne, d eben nicht. Nichts Genause weiß man hier.
Du bist durchaus nicht die ganze Welt. Nur weil Du nichts verstehst, müssen nicht alle unwissend sein. Nur weil Deine Behauptungen widerlegt werden, müssen nicht alle Behauptungen falsch sein.
Übrigens: Dies ist kein Expetrenforum, Weil dann dürftest DU
ja hier NIX sagen.
Um Dich zu widerlegen reicht’s grad noch.
Gruß
loderunner
Hallo,
Ne, d eben nicht. Nichts Genause weiß man hier.
Du bist durchaus nicht die ganze Welt.
die Antworten sind nicht eindeutig. di diskussion kann daher beendet werden.
Nur weil Du nichts
verstehst,
ich habe es verstanden. Im Gegensatz zu dir.
müssen nicht alle unwissend sein.
Nur weil Deine
Behauptungen widerlegt werden, müssen nicht alle Behauptungen
falsch sein.
Sie sind eben NICHT widerlegt. Aber auch nicht sicher bestätigt.
Übrigens: Dies ist kein Expetrenforum, Weil dann dürftest DU
ja hier NIX sagen.Um Dich zu widerlegen reicht’s grad noch.
Ne garantiert nicht. Abere ich habe keine Lust, mich mit UNWISSENDEN WIE DIR WEITER auseinaderzusetzen. Bitte antworte NICHT AUF MEINE BEITRÄGE IM RECHTSBRETT. DU BIST KEINE VERNÜNFTIGE QUELLE.
Hallo,
die Antworten sind nicht eindeutig. di diskussion kann daher
beendet werden.
Ach. Und ich dachte immer, die Diskussion kann grade dann beendet werden, wenn die Fragen geklärt sind.
Btw., das sind sie ja schon. Folge den links…
Nur weil Du nichts
verstehst,ich habe es verstanden. Im Gegensatz zu dir.
Ach? Grad sagtest Du noch, es wäre alles nicht eindeutig. Dabei kann jeder selber im Gesetz nachblättern. Das nennst Du also ‚verstehen‘? Verstehe ich nicht…
Nur weil Deine
Behauptungen widerlegt werden, müssen nicht alle Behauptungen
falsch sein.Sie sind eben NICHT widerlegt. Aber auch nicht sicher
bestätigt.
Deine Behauptungen sind widerlegt. Wieder mal. Bestätigt sind sie allerdings nicht, da gebe ich Dir recht.
Übrigens: Dies ist kein Expetrenforum, Weil dann dürftest DU
ja hier NIX sagen.Um Dich zu widerlegen reicht’s grad noch.
Ne garantiert nicht.
Kann jeder in diesem Thread nachlesen…
Abere ich habe keine Lust, mich mit
UNWISSENDEN WIE DIR WEITER auseinaderzusetzen. Bitte antworte
NICHT AUF MEINE BEITRÄGE IM RECHTSBRETT. DU BIST KEINE
VERNÜNFTIGE QUELLE.
Das entscheidest nicht Du. Wäre ja noch schöner, wenn Du Deine falschen Behauptungen unwidersprochen hier ins Publikum schmeißen könntest. So, wie weiter unten bei der Sache mit der Gewährleistung.
Btw., Deine Shift-Taste klemmt.
Gruß
loderunner (ianal)