Hallo,
ich wollte mal fragen wie es sich als unterrichtender Yogalehrer mit der Anmeldung beim Finanzamt verhält. Muss man das als Kleingewerbe anmelden oder Freiberufliche Tätigkeit oder wie nennt sich das genau, bzw. was wäre korrekt?
Außerdem, welche Abgaben muss man dabei zahlen? Bzw. welche Grenzen bestehen, also wieviel darf man ggfs. steuerfrei verdienen?
Und dann wäre die Frage, richtet sich das nach den Einnahmen (Kursgebühr) oder nach dem Reingewinn, also abzgl. Ausgaben wie z.B. Raummiete?
Vielen Dank.
Gruß, Marco
Hallo,
ich wollte mal fragen wie es sich als unterrichtender Yogalehrer mit der Anmeldung beim Finanzamt verhält. Muss man das als Kleingewerbe anmelden oder Freiberufliche Tätigkeit oder wie nennt sich das genau, bzw. was wäre korrekt?
Also ob Yoga-Lehrer grundsätzlich eine freier Beruf ist, entzieht sich jetzt meiner Kenntnis. So kann sich ja jeder nennen, was etwas bei Ärzten, Anwälten und anderen Katalogberufen nicht der Fall ist.
Geht man einfach mal davon aus und lässt die Gewerbeanmeldung weg, dann gibt es für die Anmeldung beim FA den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%…
Einfach das zutreffende korrekt ausfüllen.
Außerdem, welche Abgaben muss man dabei zahlen?
Na eben die Steuern, die aufdie Umsätze und Gewinne anfallen.
Bzw. welche Grenzen bestehen, also wieviel darf man ggfs. steuerfrei verdienen?
Es gibt einen steuerfreien Grundfreibetrag von 8004€, der aber eigentlich irgendwie dieses Jahr mal erhöht werden sollte.
Und dann wäre die Frage, richtet sich das nach den Einnahmen (Kursgebühr) oder nach dem Reingewinn, also abzgl. Ausgaben wie z.B. Raummiete?
Für die Einkommenssteuer kommt es auf den Gewinn bzw. Einnahmen-Überschuss an, also grob Einnahmen minus Ausgaben, wobei etwa Anlagegüter über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen.
Bei einem Yoga-Lehrer ist in der Regel keine Umsatzsteuerfreiheit gegeben. Einzige Möglichkeit wäre hier die Kleinunternehmerregelung, wenn die Umsätze 17.500€ im laufenden Jahr nicht überschreiten. Dann kann auf die Umsatzsteuer „verzichten“.
Allgemein kann es nicht schaden, wenn man sich da professioneller Hilfe bedient. In dr Regel gibt es für alles und jeden irgendeinen Bundesverband, so sicher auch einen für Yoga-Lehrer, wo man sich über solche Dinge informieren und einen Rat bzw. erste Orientierung holen kann.
Grüße