Unterrichtsausschluss Gymnasium Bayern

Hi,

1)unter welchen Umständen kann am Gymnsium ein Unterrichtsauschluss für einen oder mehrere Tage erfolgen?

2)ist es erlaubt ein Kind bei grobem Fehlverhalten von den Eltern abholen zu lassen?

3)ist es erlaubt ein Kind bei grobem Fehlverhalten für den Rest des Tages in eine Parallelklasse zu setzen?

vielen Dank

Susanne

Hallo, Susanne,

1)unter welchen Umständen kann am Gymnsium ein
Unterrichtsauschluss für einen oder mehrere Tage erfolgen?

2)ist es erlaubt ein Kind bei grobem Fehlverhalten von den
Eltern abholen zu lassen?

3)ist es erlaubt ein Kind bei grobem Fehlverhalten für den
Rest des Tages in eine Parallelklasse zu setzen?

die entsprechenden Verordnungen findest Du hier: http://www.verwaltung.bayern.de/Titelsuche-.116.htm?..

Gruß
Kreszenz