Unterrichtsvertrag Klavierlehrer

Hallo,

angenommen Otto X. schließt privat einen Unterrichtsvertrag mit Klavierlehrer Tastegut ab.
Lt. Vertrag werden wegen der Schulferien 38-39 Unterrichtsstunden gegeben (real wegen Feiertagen an dem speziellen Wochentag aber nur 36 - 37).
Für Stundenausfälle, die durch den Lehrer bedingt sind, ist eine Rückzahlung vorgesehen die berechnet wird: Jahreskosten / Kalenderwochen (also 52).
In einem solchen Fall wären die realen Kosten für eine Unterrichtsstunde Jahressumme / 37, also deutlich höher.

Frage: gilt was im Vertrag steht, auch wenn es an sich unlogisch ist?

Vielen Dank, Hovke

Hallo,

angenommen Otto X. schließt privat einen Unterrichtsvertrag
mit Klavierlehrer Tastegut ab.
Lt. Vertrag werden wegen der Schulferien 38-39
Unterrichtsstunden gegeben (real wegen Feiertagen an dem
speziellen Wochentag aber nur 36 - 37).
Für Stundenausfälle, die durch den Lehrer bedingt sind, ist
eine Rückzahlung vorgesehen die berechnet wird: Jahreskosten /
Kalenderwochen (also 52).
In einem solchen Fall wären die realen Kosten für eine
Unterrichtsstunde Jahressumme / 37, also deutlich höher.

Frage: gilt was im Vertrag steht, auch wenn es an sich
unlogisch ist?

Hallo,
da erschließt sich mir nicht der Gedanke mit den Rechenbeispiel!

Ausschlaggebend m.E. ist, ob der Vertrag auf der Basis von gegebenen Stunden abgeschlossen ist oder ob eine monatliche Pauschale vereinbart wurde; bei einer Pauschale dürfte sich die Frage erübrigen, denn hier können die Stunden von Monat zu Monat unterschiedl mehr oder auch weniger sein.
Bei einer Stundenvergütung würde natürlich nach tatsächlier Leistung agberechnet.

Falls ich hier etwas falsch verstanden habe, bitte nochmals melden.

LG :

Vielen Dank, Hovke