Wenn jemandem per Gerichtsentscheid untersagt wurde, eine öffentliche
Beleidigung (etwa der Form „Herr X ist ein Idiot.“) erneut zu äußern,
darf er dann bei einem öffentlichen Auftritt (straffrei) sagen:
„Mir wurde per Gericht untersagt zu behaupten, ‚Herr X ist ein Idiot.‘“ ??
Das liegt auf der gleichen Ebene wie „wäre ich nicht so gut erzogen, würde ich sie jetzt als Idiot bezeichnen…“
Ein Gericht wird sich bedanken, vor den Beleidigungskarren gespannt zu werden und sicherlich wegen Beleidigung verurteilen. Besser also nix sagen.
Falls du dich auf § 185 StGB beziehst, liegst du m.E. nicht ganz richtig. Es kommt doch vielmehr auf den Einzelfall an. Beleidigung ist die Kundgabe der Nicht- oder Missachtung; der oben genannte Satz kann so gemeint sein, muss es aber nicht. Ich denke, man kan das am ehesten im Kontext sehen.
sicherlich kommt es auf den Einzelfall und dessen Umstände an - ich würde aber das Risiko nicht eingehen, dass jemand diese Äußerung „in den falschen Hals“ bekommt und der Richter dem „Halsgefühl“ folgt.
und noch das:
„…Herrn X wurde gerichtlich untersagt, zu behaupten, dass die Hälfte des Gemeinderates Idioten sind. Nun erklärt er, dass die Hälfte des Gemeinderates keine Idioten sind…“