Folgender Sachverhalt: Einfamilienhaus, keine Teilungserklärung, in der Vergangeheit wohnte eine Partei im Erdgeschoss, eine im ersten Stock, Strom&Gas hat jeder getrennt, für alles andere (z.B. Wasser) gibt’s lediglich eine Rechnung und keine getrennte Ablesung. Die ursprünglichen Eigentümer sind verstorben, im Erdgeschoss gibt es Nachkommen der ersten und zweiten Generation, diese halten 50% vom Grundstück, die Erben der Vorbesitzer vom ersten Stock (Verwandte) besitzen die weiteren 50%. Eine Teilungsversteigerung ist derzeit ausgeschlossen, da nach Nachkommen leben.
Folgende Frage nun: Wenn es in einem älteren Notarvertrag zwischen den ursprünglichen Partien heißt "Im übrigen sind sich die Vertragsteile darüber einig, dass Familie X wie bisher den ersten Stock bewohnt und Familie Y das Erdgeschoss", gehe ich dann richtig davon aus, dass hier kein Nutzungsrecht, sondern ein Wohnrecht vorliegt und keine Partei ohne dem Zustimmung aller Eigentümer vermieten kann? Bestünden Vorteile (oder Nachteile) wenn man das diese Regelung ins Grundbuch eintragen lassen würde, wenn eben eine Partei das Erdgeschoss bewohnt und nicht möchte, dass fremde Mieter im ersten Stock einziehen und damit dann auch Gemeinschaftseigentum (wie Garten etc.) nutzen? Und bestünde grundsätzlich das Recht auf Vermietung wenn bei den Parteien kein abgeschlossener Wohnraum vorliegt (z.B. durch Benutzung einer gemeinsamen Haustür/Gang und/oder Nebenkosten nicht sauber nach Verbrauch getrennt werden können?
Über ein paar Antworten würde ich mich sehr freuen!