sämtliche für Nachtflug zugelassenen Fluggeräte, müssen den Standards für Positionslichter genügen.
Als Unterscheidungsmerkmal sei z.B die differente Geschwindigkeit angeführt. Ansonsten Musik abstellen und lauschen.
Beim Flächenflugzeug liegen die Positionslampen an Tragflächenenden im Vergleich zum Hubschrauber, der keine Tragflächen in dem Sinne hat, um daran Positionslichter zu befestigen, etwas weiter auseinander.
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Beim Flächenflugzeug liegen die Positionslampen an
Tragflächenenden im Vergleich zum Hubschrauber, der keine
Tragflächen in dem Sinne hat, um daran Positionslichter zu
befestigen, etwas weiter auseinander.
Jedoch: von hinten sind die Pos. Lichter an den Flügelenden ja nicht zu sehen, der Öffnungswinkel nach vorne beträgt ja - luftrechtlich festgelegt (hihihi - insider!!) - glaube 140°
Insofern ist eine Unterscheidung von hinten fraglich
Ich glaube, hier geht es eher um die Mäuseperspektive. Keine Ahnung, wie das beim Hinterherfliegen aussieht-das möchte ich dann auch nicht wirklich ausprobieren, vor allem nicht nachts (Hab kein Nachtrating).
Vor noch nicht allzulanger Zeit habe ich mir an einer R44 die Nase platt gedrückt, aber mir ist nichts aufgefallen.
Es scheint Positionslampen zu geben, aber nach dem Bild sind sie wirklich sehr klein. Luftrechtlich wahrscheinlich ausreichend, aber schon möglich, dass man die vom Boden nicht immer sehen kann.
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Jedoch: von hinten sind die Pos. Lichter an den Flügelenden ja
nicht zu sehen, der Öffnungswinkel nach vorne beträgt ja -
luftrechtlich festgelegt (hihihi - insider!!)
Als Insider ist hier übrigens der sog. „Insider“ gemeint, also ein kleiner Gag, den nur der eine oder andere Bekannte von mir versteht…
Ansonsten würde ich mich nicht als Insider i.S. eines Kenntnisträgers von Interna betrachten!
…lag mir nur noch so am Herzen dies klarzustellen…