Unterscheidung Einnahme, Ertrag, Leistung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgender Aufgabe

Ein Unternehmen verkauft Fertigerzeugniss zu einem Preis von 210.000 € der in in zwei Wochen bezahlt wird und der um 15.000 € über dem in der Finanzbuchhaltung und der Kostenrechnung angegeben Wareneinsatz liegt.

Um was handelt es sich jeweils (Aufwand, Etrag…)

Lösung:
Einnahme: 210.000 €
Ertrag: 15.000 €
Leistung: 15.000 €

Stimmt das?

Ich verstehe das nicht ganz, und würde das so lösen:
Einnahme: Okay, verstehe ich
Ertrag: Müsste ja auch 210.000 € sein? In obiger Lösung wurde ja bereits Ertrag und Aufwand verrechnet?
Leistung: Müsste ja auch 210.000 € sein?

Viele Grüße

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnungswesen

guck ma oben rechts die kleine grafik. da kannst du jeden posten einzelnd anklicken:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ertrag
http://de.wikipedia.org/wiki/Leistung_%28Rechnungswe…
http://de.wikipedia.org/wiki/Einnahme

besser kann ich es nicht erklären.

grüße

Hallo,

danke für die Antwort!

Die Seiten kenne ich schon. Ich weiß auch (bzw. dachte ich auch bis ich diese Aufgabe gesehen habe, dass ich die einzelnen Begriffe verstehe)
Ich wollte nur mal hören was ein anderer dazu sagt.

Stimmt nun

das:

Lösung:
Einnahme: 210.000 €
Ertrag: 15.000 €
Leistung: 15.000 €

oder das

Einnahme: 210.000 €
Ertrag: 210.000 €
Leistung: 210.000 €

Wisst ihr was ein Warenansatz ist? Ich glaube statt Wareneinsatz muss das Warenansatz lauten. (ich würde auf die Herstellkosten tippen)

laut Definition sind ja Erträge die Warenwerte bzw. Dienstleistungen die einem Kunden in einer Abrechnungsperiode zur Verfügung gestellt werden.
Leistungen sind die Erträge die dem Betriebszweck dienen.

viele Grüße

Das erste ist richtig.
Und es heisst „WarenEINsatz“, nicht „WarenANsatz“. Das ist der zugehörige EInkauf von Waren, also die EINgesetzten Waren.

Hallo,
 
vielen Dank für die Antwort.
 
Warum stimmt denn die erste Lösung?
 
Ich kenne Wareneinsatz nur im Zusammenhang mit Lagerkennziffern.
Wareneinsatz bedeutet dann wohl die Summe aller Aufwendungen für das Erzeugnis.
 
Aber warum muss ich dann 15.000 € als Ertrag und Leistung angeben? Die 15.000 € sind ja mein Gewinn und nicht mein Ertrag bzw. Leistungen?
 
Vielen Dank!
 
Viele Grüße

Servus,

Wareneinsatz bedeutet dann wohl die Summe aller Aufwendungen
für das Erzeugnis.

Wareneinsatz betrifft nur den Einsatz von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Damit ist die Maschine (falls benötigt) noch nicht aufgestellt, nicht finanziert und noch nicht gelaufen, und niemand hat sie bedient; die Produkte sind noch nicht verkauft, verwaltet, verbucht und versteuert etc.

Die 15.000 € sind ja mein Gewinn und nicht mein
Ertrag bzw. Leistungen?

Zu einem zurechenbaren Gewinn käme man erst, wenn man alle anderen betrieblichen Aufwendungen im Rahmen einer Vollkostenrechung zugeordnet hätte. Insofern ist der Begriff „Ertrag“ hier auch ein bissel irreführend, weil es eine schon so weit oben abgebrochene Ertragsrechnung eigentlich nur in der Deckungsbeitragsrechnung, der Kostenstellenrechnung und der Investitionsrechnung gibt, und bei diesen gibts jeweils genauer passende Begriffe.

Mit dieser Einschränkung ist „Ertrag“ und „Leistung“ hier das gleiche, wenn man die Ertragsrechnung schon so weit oben abbricht.

Schöne Grüße

MM

Ein Unternehmen verkauft Fertigerzeugniss zu einem Preis von 210.000 € :der in in zwei Wochen bezahlt wird und der um 15.000 € über dem in der :Finanzbuchhaltung und der Kostenrechnung angegeben Wareneinsatz liegt.

Lösung
Einnahme: 210.000 €
Ertrag: 15.000 €
Leistung: 15.000 €

Angenommen du hast einen Laden, der Möbel ein- und verkauft.
Da aber Tag der Offenen Tür ist, kaufst du eine bestimmte Anzahl an Möbel ein. An dem Tag verkaufst du deine Waren und zählst am Ende des Tages Einnahmen von 210.000€ - das sind erstmal nur deine Einnahmen. Wie teuer dein Einkauf war, weißt du nicht, weil du deinen Kollegen geschickt hast. Die Finanzbuchhaltung weiß allerdings, dass seine Waren im Einkauf 195.000€ gekostet haben.

Im Rechnungswesen (achtung!) setzt sich die Leistung vereinfacht aus dem Erlös (Umsatz) minus Bestandsänderung zusammen:
Erlös - Bestandsänderung = Leistung
Jetzt hast du ja einen Erlös von 210.000 (du hast keine Verbindlichkeiten, keine Forderungen, keine aktivierte Eigenleistungen), verlierst aber den Gegenwert der Möbel, also die 195.000€. Übrig bleibt eine Leistung von 15.000€.

Da du jetzt aber nach dem Tag der Offenen Tür defacto MEHR Vermögen hast, nämlich 210.000 > 195.000, vermehrt sich dein Gesamtvermögen. Und die Vermehrung des Gesamtvermögens ist der Ertrag.

Dieses Beispiel ist aber stark vereinfacht! Würdest du das einem Rechnungswesler vorlegen, würde er dir das links und rechts um die Backen hauen, abr ich hoffe, dass du es so leichter verstehst.

Hallo,

danke für die Antwort!

Aber ich versteh das nIcht so ganz

Das bedeutet ja in meiner KLR würden Leistungen in Höhe von 15.000 € stehen?
Wie hoch sind dann meine Kosten? Etwa 195.000?

Stimmt das, Erlös - Bestandsveränderungen = Leistungen?

Laut Wikipedia sind Umsatzerlöse gleich den Leistungen?

Viele Grüße

Hallo,

ich hab mir das alles noch mal genauer angeschaut:

In der FIBU gibt es doch die Kontenklassen Aufwand und Ertrag.
In der KLR gibt es die Bereich Kosten und Leistungen

Die Konten Aufwand und Ertrag werden über das Konto GUV abgeschlossen.

Welche Werte aus oben genannten Beispiel kommen dann in das GUV - Konto?

GUV
Aufwand 195.000,- | Ertrag 210.000,-

Das stimmt doch, oder?

Wenn ich das auf die KLR übertrage, dann hätte ich ja auf der Kostenseite 195.000,- und auf der Leistungsseite 210.000 €.

Stimmt, oder?

Warum gebe ich dennoch die 15.000 ,- € an? Ich kann doch nicht als Ertag 15.000,- in die GUV eintrage, wenn ich doch auch die Aufwendungen separat erfassen muss?? Ich darf doch nich außerhalb der GUV schon berechnen?

viele Grüße

ma kanns durchaus unterschiedlich definieren.
die Kostenrechnung ist nicht normiert!

Ertrag in der Kostenrechung i.d.R. der Wert aller
erbrachten Leistungen (pro Periode).
umsatzerlöse sind eine Art von erträgen.

Leistung die betriebsbedingte mengenmäßige ausbringung von Gütern und Dienstleistungen;
kann man auch bewerten. Entspricht dann i.d.R. dem betrieblichen
Ertrag. Abgrenzungsschwierigkeiten gibts z.B. bei unentgeltlich
abgegebenen leistungen.

Ausserdem gibts in der Finanzbuchahltung auch einen Ertrag!

Du mußt also erst mal wissen, ob der Ertrag in der Finanzbuchhaltung
gemein ist, oder der in der Kostenrechnung!

Hallo!

Der Ertrag ist ja ein Begriff des Externen Rechnungswesen und darum denke ich dass dieser Begriff bestimmt eine allgemeingültige Defintion aufweißt?

Diese Defintion lautet z.B.:
Betriebliche Erträge sind regelmäßig anfallende Erträge aus dem eigentlichen Betriebszweck, z.B. bei einem Automobilwerk die in einer Periode erstellten und verkauften Fahrzeuge.

Dann gibt es noch die Definition: Einnahmen, die gleichzeitig Erträge sind:
Verkauf von Fertigerzeugnissen die in der Periode erstellt wurden.

Dass die KLR keinen gesetzlichen Regeln unterliegt, weiß ich. Allerdings denke ich dass so grundlegende Begriffe überall die gleiche Bedeutung haben?

Ich verstehte die Differenz zwischen der oben genannten Lösung und meinen aufgeführten Definitionen nicht.

Irgendwo ist der Wurm drin :smile:

Bitte um Hilfe!

Viele Grüße

Hallo,

ich hab zwei Minuten vor der einen Beitrag geschrieben :smile:

So weit mir bekannt ist werden die Aufwendungen und Erträge der Fibu in der Abgrenzungsrechnung aufgeteilt, sodass nur die Kosten bzw. Leistungen in die KLR übertragen werden.

Viele Grüße

ja , gut,
hatte ich jetzt nicht ganz verstanden, wodrauf sich das bezog.

ertrag in der Finanzbuchhaltung: 210.000
Leistungen in der Kostenrechnung: 210.000

Die erträge (umsatzerlöse) in der finanzbuchhaltung (rechnungskreis 1) werden
in diesem falle m.E. genau in der Höhe als Leistungen
(rechnungskreis 2,kostenrechneriches Betriebsergebnis) übernommen.