auf dem Nachbargrundstück(Berlin) soll ein befestigter Weg von ca. 55 m Länge und 50cm Abstand zur Grundstücksgrenze gebaut werden, der ca. 15 cm über dem allgemeinen Grundstücksniveau liegt. In dem Randbereich soll eine Himberbepflanzung erfolgen. Ist das zulässig?
„Der Boden eines Grundstücks darf nicht über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöht werden, es sei denn, es wird ein solcher Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten oder es werden solche Vorkehrungen getroffen und unterhalten, daß eine Schädigung des Nachbargrundstücks insbesondere durch Absturz, Abschwemmung oder Pressung des Bodens ausgeschlossen ist.“
Dies ist bei einer Erhöhung um 15 cm in 1 m Abstand wohl gegeben.
Die mit der Bepflanzung einzuhaltenden Mindestabstände stehen in den §§ 27 bis 30. Bei Himbeersträuchern sind das 50 cm zur Grenze.
Ob der befestigte Weg als solcher nach der Bauordnung genehmigungspflichtig ist, habe ich nicht geprüft, aber selbst wenn, könnte nicht der Nachbar, sondern nur die Bauaufsichtsbehörde dagegen vorgehen.
Problematisch dürfte allerdings der Abstand der Himbeersträucher von nur 50cm zur Grenze werden. Er ist zwar rechtlich nicht zu beanstanden, aber wenn die Himbeeren wuchern, dann ist zwischen Zaun und Strauch schnell kein Platz mehr, um die Sträucher zu schneiden. Und schon ist der Ärger mit dem Nachbarn vorprogrammiert. Der muss den himbeerenliebenden Nachbarn übrigens nicht auf sein Grundstück lassen, damit von da aus geschnitten werden kann.