Hallo zusammen,
gibt es einen Unterschied zwischen einem Krankenhaus (z.B. in den Definition der AGB einer PKV) und einer anerkannten Krankenanstalt gemäß § 30 der Gewerbeordnung(Bayern).
Danke
Michael
Hallo,
worauf zielt die Frage ab? Ob die PKV die Heilbehandlung verweigert oder nicht die Leistungen für Krankenhausaufenthalte erbringt, weil sie die Einrichtung nicht für ein Krankenhaus im Sinne der AGB hält? Das würde ins Brett Versicherungen gehören.
Der gewerbliche Begriff der Krankenanstalt meint ein „Krankenhaus“ in Abgrenzung zu ambulanten Behandlungen, d.h. Heilbehandlung plus Verpflegungs- und Unterbringungsleistungen ist konzessionspflichtig als Gewerbe, die Arztpraxis mit ambulanten Operationen hingegen nicht.
http://www.oldenburg-kreis.de/pdf/32_krankenanstalte…
VG
EK