Hallo zusammen,
gibt es einen Unterschied zwischen einem Krankenhaus (z.B. in den Definition der AGB einer PKV) und einer anerkannten Krankenanstalt gemäß § 30 der Gewerbeordnung(Bayern).
Danke
Michael
Hi Michael,
der Unterschied ist folgender:
1.) die nach den AVB anerkannten Krankenhäuser sind alle öffentlichen und privaten Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen.
2.) nach § 30 zugelassene Krankenanstalten sind stets private Krankenanstalten.
Ob letztere erstattet werden, hängt also davon ab, ob diese die Definition nach 1.) erfüllen, das tun aber nicht alle.
Außerdem ist zu beachten, dass das auch Krankenanstalten sein können, die z.B. auch oder nur Kuren oder Sanatoriumsbehandlungen durchführen. Oder spezielle Behandlungsmethoden, die keine medizinischnotwendige Heilbehandlung darstellen, anbieten.
Wie eine einzelne Klinik eingestuft wird, entscheidet der jeweilige Landesausschuß des PKV-Verbandes. Dieser verhandelt auch mit den entsprechenden Kliniken darüber.
Wenn Du spezielles zu einer Klinik wissen willst, ruf einfach Deine PKV an. Das ist allerweil besser als nacherher ohne Zusage dazusitzen.
Grüße, Bernhard.