Unterschied 15 Stunden oder 18 Stunden

Bei der AA gilt: ab 15 Stunden ist man hauptberuflich
selbstständig und berechtigt zum Ü-Geld-Bezug. Bei der
GKV gilt: ab 18 Stunden ist man hauptberuflich tätig und
muss sich freiwillig in der GKV versichern. Was nun, wenn
ich 16 Stunden arbeite? Dann beziehe ich Ü-Geld und kann
gegenüber der KV argumentieren, ich sei ja nicht haupt-
beruflich tätig. In dem Fall kann ich durch einen 401 Euro-
Job wieder pflichtversichert sein in der GKV, sogar incl.
Familienversicherung für meine Frau. Welche Stricke hat
die KV oder die AA für mich parat? Irgendwelche Tipps
oder Anmerkungen - mfG - DL

Hallo Dirk,

warum drehst Du das Spiel um und versuchst, gesetzliche Bestimmungen so zu erfüllen, dass für Dich etwas herausspringt?
Wäre es nicht wirkungsvoller, Du baust Dir z.B. über eine selbständige Tätigkeit eine Existenz auf, von der Du ordentlich leben kannst?
Dann könntest Du die Kosten für Krankenversicherung und andere Sozialkosten locker bezahlen und hättest trotzdem mehr als jeder Arbeitslosengeldempfänger?
So sind diese Gesetze eigentlich auch gedacht.

Gruß,
Francesco