Der Hauptunterschied ist erstmal der, dass du als Angestellter mit 5.000 Euro Bruttogehalt dieses nicht voll bekommst, sondern eben nach Lohnsteuertabelle versteuert und unter Sozialabgabenabzug als Nettogehalt vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommst.
Als Freiberufler bekommst Du Deine 5.000 Euro erstmal so direkt auf Dein Konto. Jetzt mußt Du selbst - theoretisch - selbst für Rentenversicherung und Krankenversicherung sorgen . Dein Einkommen ist aber noch immer unversteuert. Die Versteuerung erfolgt nach Abschluss des Geschäftsjahres ( meist Kalenderjahr ). Das Finanzamt kann Dich zu vierteljährlichen Einkommenssteuervorrauszahlungen verdonnern. Also wieder ähnlich dem Angestellten: Erstmal pauschal hinüberweisen und am Ende des Geschäftsjahres das zu versteuernde Einkommen ermitteln und entsprechend Einkommenssteuertabelle versteuern - Mehrzahlungen bekommst du wieder, Minderzahlungen sind entsprechend zu zahlen.
Wenn Du Rechnungen stellst und MwSt. ausweist mußt Du diese über die Umsatzsteuererklärung mit dem Finanzamt abrechnen: Eingenommene Umsatzsteuer ist für Dich defakto ein durchlaufender Posten es sei denn du kannst gezahlte Umsatzsteuer ( zum Beispiel für betriebliche Aufwendungen wie Druckerpapier, - patronen, PC´s, Drucker usw. ) gegenrechnen.
Du siehst der Hauptunterschiedspunkt ist neben der Sozialversicherung die steuerliche Behandlung der Erträge / Einnahmen.
Grundsätzlich kann man denke ich behaupten, dass 5.000 Euro Festgehalt besser sind als 5.000 Euro freiberufliche Einnahme - weil besser kalkulierbar. Die freiberufliche Einnahme - vermute ich mal - ist leistungsabhängigen Schwankungen unterlegen, das Gehalt nicht.
Leistest Du viel hast du als Freiberufler die Chance auf mehr, aber keine Garantie.
Steuerklasse: 1
Kirchensteuerpflichtig: nein
Krankenkasse: Pflicht-Vers.
Kassensatz (nur gesetzliche KK): 14,5
Rentenversicherungspflicht: ja
Kinderfreibeträge: 0
Bundesland: Alte BL
Jahr 2004 Monat
Brutto-Arbeitslohn:5.000,00
Lohnsteuer:1.402,00
Solidaritätszuschlag:77,11
Krankenversicherung: 252,84
Pflegeversicherung: 29,64
Rentenversicherung: 487,50
Arbeitslosenversicherung: 162,50
Netto-Arbeitslohn: 2.588,40
Dies soll jetzt den Arbeitslohn eines Angestellten
repräsentieren (Quelle:
http://www1.spiegel.de/active/bruttonettorechner/fcg…),
wie würde sich jetzt der Nettolohn als Selbsständiger
berechnen?
Vielen Dank schonmals 
Gruss Christian