Hallo an alle!
Ich hoffe erstmals, dass ich keine Frage stelle, die schon dutzendfach gestellt wurde. Wahrscheinlich ist das Thema Abgeltungssteuer für viele der Dauerbrenner der letzten Monate. Leider bin ich noch nicht ganz vertraut mit dieser neuen Steuer.
Zur Zeit bin ich Student und habe Fonds, Tagesgeld, VL-Bausparvertrag, Festgeld, VL-Fondssparen und eine altertümliche Kapital-Lebensversicherung.
Nun bin ich gewohnt, wenn die Fonds ausschütten oder Zinsen beim Tagesgeld anfallen, dass ich 30% + Solidaritätszuschlag abgezwackt bekomme, wenn ich den Sparerfreibetrag von 801 Euro überschreite.
Bei Fonds kriege ich nur dann etwas abgezogen, wenn ich den Fonds innerhalb von 12 Monaten nach Kauf wieder verkaufe.
So ist das bisher, und das habe ich denke ich, soweit verstanden.
Nun zur Abgeltungssteuer. Ersetzt die Abgeltungssteuer von 25% die Kapitalertragsteuer von 30% + Soli? Oder gilt die Abgeltungssteuer bspw. nur bei Wertpapieren?
Wenn dem so wäre, dann ist es bis auf den Verkauf nach 12 Monaten von Fonds, doch eigentlich besser, oder? Wobei ich natürlich sagen muss, dass ich immer gerne nach einem Jahr mein Depot „aufgeräumt“ habe.
Wie sieht es mit dem Sparerfreibetrag aus? Greift der bei der Abgeltungssteuer auch bis 801 Euro? Und die Nichtveranlagungsbescheinigung (bin noch zur ESTErklärung veranlagt, aber für 2008 sollte ich nicht mehr veranlagt sein), würde diese mich vor der Abgeltungssteuer befreien? Wenn ich diese hätte, dann könnte ich ja prinzipiell Fonds kaufen und verkaufen wie mir beliebt, oder habe ich da einen Denkfehler?
Vielleicht kann mir von Euch jemand die Sache etwas erhellen?
Gruß PHANTOM
Hallo an Dich!
Hallo an alle!
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Bei Fonds kriege ich nur dann etwas abgezogen, wenn ich den
Fonds innerhalb von 12 Monaten nach Kauf wieder verkaufe.
So ist das bisher, und das habe ich denke ich, soweit
verstanden.
Nun zur Abgeltungssteuer. Ersetzt die Abgeltungssteuer von 25%
die Kapitalertragsteuer von 30% + Soli? Oder gilt die
Abgeltungssteuer bspw. nur bei Wertpapieren?
Was die Ausschüttungen / Thesaurierungen angeht ist das so. Auf die AbgSt kommt dann auch noch Soli + KiSt.
Die AbgSt gilt für alle Arten von Kapitalerträgen.
Wenn dem so wäre, dann ist es bis auf den Verkauf nach 12
Monaten von Fonds, doch eigentlich besser, oder? Wobei ich
natürlich sagen muss, dass ich immer gerne nach einem Jahr
mein Depot „aufgeräumt“ habe.
Besser ist der Anleger gestellt, der Kapiatlerträge (Zinsen / Dividenden) erhält und dessen Spitzensteuersatz (Einkommensteuer) über 30% liegt.
Neu ist, dass die AbgSt auch auf Kursgewinne erhoben wird. Eine Spekulationsfrist gibt es ab 2009 nicht mehr.
Wie sieht es mit dem Sparerfreibetrag aus? Greift der bei der
Abgeltungssteuer auch bis 801 Euro? Und die
Nichtveranlagungsbescheinigung (bin noch zur ESTErklärung
veranlagt, aber für 2008 sollte ich nicht mehr veranlagt
sein), würde diese mich vor der Abgeltungssteuer befreien?
Freibetrag von 801,- Euro gilt auch für die AbgSt. Nva-Bescheinigung weiss ich nicht genau, gehe aber davon aus, da Du am Ende des Jahres per Steuerausgleich zu viel gezahlte AbgSt geltend machen kannst (wenn Steuersatz unter 25%).
Wenn ich diese hätte, dann könnte ich ja prinzipiell Fonds
kaufen und verkaufen wie mir beliebt, oder habe ich da einen
Denkfehler?
Ja, so verstehe ich das per heute. Bin mir aber nicht 100% sicher. Ansonsten bis 801,- Kursgewinne p.a., die realisiert werden.
Kursverluste werden übrigens gegengerechnet.
Vielleicht kann mir von Euch jemand die Sache etwas erhellen?
Ist die Welt jetzt etwas heller?
Gruß vom Money-Schorsch
Hallo,
was ist eigentlich mit den 512 Euro Freigrenze bei den Spekulationsgewinnen? Wird die ersatzlos gestrichen?
Was passiert eigentlich mit alten, vorgetragenen Verlusten aus den Vorjahren? Kann man die weiterhin gegenrechnen?
Cu Rene
Hallo.
Nun zur Abgeltungssteuer. Ersetzt die Abgeltungssteuer von 25%
die Kapitalertragsteuer von 30% + Soli? Oder gilt die
Abgeltungssteuer bspw. nur bei Wertpapieren?
Was die Ausschüttungen / Thesaurierungen angeht ist das so.
Auf die AbgSt kommt dann auch noch Soli + KiSt.
Die AbgSt gilt für alle Arten von Kapitalerträgen.
Das bedeutet, dass die Abgeltungssteuer die kapitalertragssteuer ersetzt?
Wie sieht es mit dem Sparerfreibetrag aus? Greift der bei der
Abgeltungssteuer auch bis 801 Euro? Und die
Nichtveranlagungsbescheinigung (bin noch zur ESTErklärung
veranlagt, aber für 2008 sollte ich nicht mehr veranlagt
sein), würde diese mich vor der Abgeltungssteuer befreien?
Freibetrag von 801,- Euro gilt auch für die AbgSt.
Nva-Bescheinigung weiss ich nicht genau, gehe aber davon aus,
da Du am Ende des Jahres per Steuerausgleich zu viel gezahlte
AbgSt geltend machen kannst (wenn Steuersatz unter 25%).
Hm, wie ist denn mein Steuersatz als Student?
Ist die Welt jetzt etwas heller?
Ja, nicht mehr nur grau und weiß 
Gruß PHANTOM
Hello again…
Das bedeutet, dass die Abgeltungssteuer die
kapitalertragssteuer ersetzt?
praktisch betrachtet ist das für den Privatanlager so. Ob das steuerrechtlich so richtig ausgedrückt ist, weiß ich nicht.
Hm, wie ist denn mein Steuersatz als Student?
Der hat nichts mit Deinem Status als Studierender zu tun, sondern ist von der Art und Höhe Deines Einkommens abhängig.
Zahlst Du überhaupt Einkommensteuer?
Wenn nicht, ist er gleich 0.
Gruß again…
Hallo
was ist eigentlich mit den 512 Euro Freigrenze bei den
Spekulationsgewinnen? Wird die ersatzlos gestrichen?
Ja.
Was passiert eigentlich mit alten, vorgetragenen Verlusten aus
den Vorjahren? Kann man die weiterhin gegenrechnen?
Mein Stand ist, dass Verluste, die aus der Spekulationsfrist, nach alter Betrachtung, heraus sind, ab 2009 nicht mehr gegengerechnet werden können.
Verluste für ab 1.1.09 getätigte Anlagen verjähren meines Wissens nach nicht und werden von der depotführenden Stelle zuerst mit Gewinnen verrechnet, bevor der Freistellungsauftrag belastet wird.
Zumindest soll das so sein, falls die Banken das IT-technisch auf die Reihe bekommen. Da bin ich allerdigs noch skeptisch… .
Gruß vom Money-Schorsch
Hello again…
Ich sag einfach nur „hello again“
Howard Carpendale, oder?
Das bedeutet, dass die Abgeltungssteuer die
kapitalertragssteuer ersetzt?
praktisch betrachtet ist das für den Privatanlager so. Ob das
steuerrechtlich so richtig ausgedrückt ist, weiß ich nicht.
Okay, habe ich mir gedacht, dass das so ist. Denn Abgeltungssteuer und Kap-Steuer, das wäre zusammen etwas zu viel. Also muss wohl das Eine irgendwie das andere ersetzen.
Hm, wie ist denn mein Steuersatz als Student?
Der hat nichts mit Deinem Status als Studierender zu tun,
sondern ist von der Art und Höhe Deines Einkommens abhängig.
Zahlst Du überhaupt Einkommensteuer?
Wenn nicht, ist er gleich 0.
Einkommen = 0 -> Einkommensteuer = 0
Danke für die Infos!
Gruß PHANTOM
Danke,
Was passiert eigentlich mit alten, vorgetragenen Verlusten aus
den Vorjahren? Kann man die weiterhin gegenrechnen?
Mein Stand ist, dass Verluste, die aus der Spekulationsfrist,
nach alter Betrachtung, heraus sind, ab 2009 nicht mehr
gegengerechnet werden können.
Also auch Verluste, die das FA bereits bis inklusive 2008 anerkannt hat? Ich meine nicht welche, die erst entstehen, wenn man ab 2009 seine Leichen aus der Zeit vor 2009 dem Depot holt.
Verluste für ab 1.1.09 getätigte Anlagen verjähren meines
Wissens nach nicht und werden von der depotführenden Stelle
zuerst mit Gewinnen verrechnet, bevor der Freistellungsauftrag
belastet wird.
Zumindest soll das so sein, falls die Banken das IT-technisch
auf die Reihe bekommen. Da bin ich allerdigs noch skeptisch…
Vor allem, wenn man sein Depot mal übertragen sollte… mal sehen, was da auf uns zukommt.
Cu Rene
Hallo René,
Also auch Verluste, die das FA bereits bis inklusive 2008
anerkannt hat? Ich meine nicht welche, die erst entstehen,
wenn man ab 2009 seine Leichen aus der Zeit vor 2009 dem Depot
holt.
Ehrlich gesagt schwimme ich hier noch ein bisschen.
Ich habe Seminarunterlagen zu diesem Thema vorliegen dort heisst es:
Verluste vor dem 1.1.09:
-
Zwischen Kauf u. Verkauf mehr als ein Jahr
=> nicht steuerlich relevant
-
Zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr ("innerhalb Spekulationsfrist)
=> sonstige Einkünfte
=> Ausgleich von Gewinnen / Verlusten innerhalb des Jahres, Rücktrag, Vortrag
=> Kein Ausgleich mit anderen Einkünften
Also schein mir der Begriff „sonstige Einkünfte“ das Schlüsselwort zu sein, in welches die Kursgewinne wohl künftig nicht mehr reinpassen?
Hilf Dir das weiter?
Vor allem, wenn man sein Depot mal übertragen sollte… mal
sehen, was da auf uns zukommt.
Chaos! Das Thema kriegen viele ja so schon nicht gescheit hin. Und wie soll das mit Überträgen z.B. aus Luxemburg werden…
Gruß vom Money-Schorsch
Klarstellung - Verluste vor dem 01.01.2009
Hallo zusammen,
Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, d.h. Verluste, die nach dem bisher geltenden Steuerregime entstanden sind, kann der Steuerpflichtige für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2013 mit Einkünften aus der Veräußerung von Kapitalanlagen – z.B. Gewinnen aus Aktienverkäufen oder Fondsbeteiligungen – verrechnen. Eine Verrechnung mit Zinseinkünften oder Dividendenausschüttungen ist dagegen nicht zulässig. Dies war auch nach dem bisherigen Recht nicht möglich.
Schönen Abend noch
Börsenfan1968
Danke,
Übergangszeit bis zum Jahr 2013…
Das ist doch eine klare Aussage. Was auch immer diese zeitliche Beschränkung soll.
Cu Rene