Moin,
ich frage, da gerade in einem Artikel bezüglich der Behandlung von Lebensversicherungen in der Insolvenz folgender Unterschied gemacht wurde:
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Verpfändung der Versicherung = Aussonderungsrecht = Geltendmachung, dass der Gegenstand aufgrund eines dinglichen oder persönlichen Rechts nicht zur Insolvenzmasse gehört.
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Abtretung der Versicherung = Absonderungsrecht = (in diesem Fall:smile: Übereignung einer beweglichen Sache oder Übertragung eines Rechts zur Sicherung eines Anspruchs, wodurch der Gläubiger eine abgesonderte Befriedigung verlangen kann.
Was ist nun der wesentliche Unterschied? Was hat der Gläubiger mit Pfandrecht für andere Rechte als der Gläubiger, dem eine Forderung übertragen wurde?
Fragender Gruß
Oskar