Hallo,
kann mir jemand verständlich erklären, was der Unterschied ist zwischen: Apostille, Beglaubigung, Überbeglaubigung, Zwischenbeglaubigung, Endbeglaubigung?
Vielen Dank schonmal!
Freundliche Grüße,
Brigitte
Hallo Brigitte,
da Dir bisher kein Experte geantwortet hat, versuche ich es mal als „Normalbürger“.
Eine gute Erklärung findet sich hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Apostille
http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Urkunde…
In Kurzform wurde mir es auf einem Standesamt bei einer Beglaubigung meiner Geburtsurkunde so erklärt:
Damit der Empfänger einer Urkunde deren Echtheit erkennen kann, muss eine Kontrollmöglichkeit her. Die kann nur durch die Unterschriftsprobe der ausstellenden Behördenmitarbeiter gegeben sein.
Nehmen wir an, jemand benötigt im Ausland eine (deutsche) Geburtsurkunde. Es gibt nun tausende von Standesämtern in D. Deren zuständige Unterschriftsberechtigte wechseln auch ab und zu mal. Wer soll jetzt die ganzen Unterschriften für den Urkundenverkehr im Ausland nachhalten?
Das ist schlicht unmöglich. So wird also die Apostille erfunden. Staaten haben ein Abkommen getroffen, in denen bestimmte Unterschriften (Notare, Behördenvertreter usw.) Unterschriftproben bei den entsprechenden Vertragsstaaten hinterlegt haben. Die Geburtsurkunde kann jetzt also von einer einzigen Stelle beglaubigt werden. Das verringert die im Ausland zu hinterlegenden Unterschriftsproben enorm.
Da nun nicht alle Staaten einen entsprechenden Vertrag mit D haben, gibt es den umständlicheren Weg der Beglaubigungen.
Beispiel Geburtsurkunde.
In einem Bundesland gibt es viele Standesämter. In jedem Standesamt einige zeichnungsberechtigte Mitarbeiter. Deren Unterschriften liegen im jeweiligen Bundesland beim Innenministerium. Dort wiederum sind einige wenige Mitarbeiter zeichnungsberechtigt.
Die beglaubigen jetzt durch Vergleich mit ihren Listen die Unterschrift des ausstellenden Behördenmitarbeiters.
Die Konsulate in den einzelnen Bundesländern haben jetzt die Unterschriftsproben der zeichnungsberechtigten Personen aus den Innenministerien. Das sind jetzt nur einige wenige im Gegensatz zu tausenden der Standesämter.
Der Konsul bzw. Botschafter kann jetzt die Beglaubigung durch Unterschriftsvergleich der Innenministeriumsmitarbeiter überbeglaubigen.
In dem Land, in dem jetzt die Geburtsurkunde abgegeben werden muss, gibt es nun im Innenministerium wiederum eine Liste mit allen Unterschriften der Konsule und Botschafter. Dort kann dann die Überbeglaubigung Endbeglaubigt werden.
Es wird also immer nur die Unterschrift beglaubigt, nicht der Inhalt der Urkunde.
Für die Richtigkeit des Inhalts ist der Erstausstellende verantwortlich.
Manchmal ist es schon etwas länger auf dem Behördenweg, aber sonst könnte - besonders im Zeitalter von Photoshop - ja jeder seine maßgeschneiderten Urkunden selber „zaubern“.
Ich hoffe, Dir geholfen zu haben.
Viel Spaß
Pa