Siehe Wikipedia-Link. Meiner Ansicht nach sprachlich eine unsinnige, falsche Verwendung der Bezeichnungen. Eigentlich sollte man vom ursprünglichen „Sinn“ ausgehen dürfen. Jemand hat ein „Erwerbseinkommen“- d.h. er erwirbt ein Einkommen durch das Ausüben einer („beruflichen“) Tätigkeit.
Ein Erwerbsloser wäre demnach jemand, der kein Einkommen aus einer derzeitigen Tätigkeit bezieht (bzw.aus einer früheren Tätigkeit -->Rente).
Was aber nicht bedeutet, dass er keine _Arbeits_leistung erbringt. Jemand, der eine Arbeitsleistung erbringt, ist (vom „wörtlichen“ Sinne her) nicht ohne Arbeit und daher nicht arbeitslos - auch wenn er damit kein Erwerbseinkommen erzielt.
Leider wird aber „Arbeitsleistung“ zumeist nicht als solche gewertet, wenn sie nicht auch ein Erwerbseinkommen erzielt (siehe z.B.Hausfrauenarbeit ohne Lohn …und oft ohne Anerkennung).
Die Bundesanstalt für Arbeit nimmt Leistungsbezieher aus der „Arbeitslosenstatistik“ heraus, wenn sie z.B. an 1-Euro-Job-Maßnahmen teilnehmen. Sie leisten dann „real“ z.B. 30 Std. die Woche eine körperliche Arbeitsleistung für die Gemeinde, es liegt aber rechtlich kein "Arbeitsverhältnis"vor (also auch kein Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz, Streikrecht usw) - und sie erwerben auch keinen Lohn durch ihre Arbeitsleistung . (Die 1 Euro/Std.sind ja nur eine „Mehraufwandsentschädigung“ z.B. für Arbeitskleidung oder die Fahrkarten zum Einsatzort. Für Fehl-oder Krankheitstage wird der Mehraufwand nicht gezahlt). Im Sinne der "sprachlichen"Ausdrücke wären sie damit dann wohl „nicht arbeitslose Erwerbslose“.
„Zählerisch“ müsste man da sicher differenzieren. Das tut die Bundesanstalt für Arbeit auch in gewisser Weise - zwar nicht in der „TV-Nachrichten- Statistik“, aber in ihrem monatlichen Bericht. /t/verfaelschte-arbeitslosenquote-wer-wird-nicht-mit…