Hallo!
Da in div. baurechtlichen Texten immer wieder auf befestigte Terrassen eingegangen wird, wüsste ich gern den Unterschied zwischen befestigten und unbefestigten Terrassen.
Danke.
Hallo!
Da in div. baurechtlichen Texten immer wieder auf befestigte Terrassen eingegangen wird, wüsste ich gern den Unterschied zwischen befestigten und unbefestigten Terrassen.
Danke.
Verbindlich lässt sich aus meiner Sicht dazu nicht sagen. Auch eine „fest getrampelte Erdfläche“ kann befestigt sein.
Hier geht es aber in erster Linie um die Nutzung: Was ist eine Terrasse? Und das ist meistens das wichtige.
Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Gruß Geoli
in der Regel geht es um das Oberflächen Wasser eine Betonierte Fläche mit Fließen ist eine Befestigte Terrasse und Rasen ist unbefestigt auf jeden Fall das Regen +Schnee versickern kann. HPW
Zuallererst herzlichen dank für die Antwort.
Im anlassfall geht es um die Errichtung eines gartenhauses auf Stelzen. Hier sieht der Gesetzgeber eine maximale Größe von befestigten (!) Terrassen vor. Jetzt stellt sich mir die frage, ob ich nicht auch eine unbefestigte Terrasse bauen kann. Wenn ich nur wüsste, was damit gemeint ist…
Moin,
sehr grob: befestigt ist versiegelt, unbefestigt ist unversiegelt, d.h. bei unbefestigt kann Regenwasser versickern, bei befestigter Version muss Wasser abgeleitet werden. Das ist - wohlgemerkt - keine vollständige Definition, aber möglicherweise verständlich. Es gibt auch Gemeinden, die sehen z.B. Rasengittersteine als befestigt an, in der Nachbargemeinde gilt das als unbefestigte Variante.
Also wäre es wohl am allereinfachsten, wenn du einfach das zuständige Bauamt anrufst und ihnen sagst, was du vorhast und dir von dort die in deiner Gemeinde geltenden Regeln bestätigen lässt
Schönen Abend
Ex.
Im Bereich der Außenanlagen wird zwischen befestigten und unbefestigten Flächen unterschieden. Unbefestigt bedeutet offener Boden wie z.B. Rasen, Pflanzbeete, offene Erde, Kiesbeete etc. Befestigt bedeutet die Fläche ist mit einem festen Belag wie z.B. Pflaster, Platten, Fliesen, Beton, Asphalt etc. versehen. Grundlegender Unterschied ist, dass bei befestigten Flächen i.d.R. Niederschlagswasser abfläuft und nicht versickert, bei unbefestigten Flächen das Regenwasser ohne weiteres versickern kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ingenieurbüro L.O.P., Worms
www.lop-ingenieure.de
Vermutlich geht es um die Frage der Gebührenerhebung bei versiegelten Flächen. Bei befestigten Terrassen wird von einer Versiegelung ausgegangen, auf die seitens der Gemeinde Gebühren erhoben werden können. Wenn von der Gemeinde eine befestigte Terrasse angenommen wird, sollte man eine Versickerung des Regenwassers nachweisen können, um Gebühren vermeiden zun können.
Hallo,
ich persönlich würde damit zum Bauamt gehen. Ich denke vielmehr wichtiger wird hier das Volumen des Gartenhauses sein als die Unterkonstruktion.
Wenn das Haus steht, spielt der Untergrund eine untergeordnete Rolle, da es ja auf Stelzen steht. Denk dran dass das Niederschlagswasser nicht in den Kanal geleitet wird, da dann kostenpflichtig. Besser für kleines Geld einen 1000 l IBC Tank aufstellen
Viel Glück !