Hallo,
weiß jemand von Euch, worin der Unterscheid besteht, wenn ich ein Haus als Wohnraum vermiete oder wenn ich es zur freien Verfügung vermiete?
Welche juristischen Feinheiten sind dann bei der Gestaltung des Mietvertrages zu beachten?
Vielen Dank und viele Grüße
Sahne
Auf die Formulierung im Mietvertrag kommt es nicht an. Es kommt darauf an, wie das Objekt tatsächlich genutzt wird.
Vermietet man allerdings beispielsweise eine Garage oder eine Abstellfläche, dann greift das strenge Wohnraummietrecht nicht ein. Das heisst, es müssen nicht die gesetzlich genannten Fristen eingehalten werden und der Vermieter kann jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen.