Unterschied Berufsunfähigkeit u. Dienstunfähigkeit

Hallo zusammen,

ist es für einen angehenden Lehrer sinnvoll eine Dienstunfähigkeitsversicherung (bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel) statt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Gerade bei Referendariaen (?!), die sich noch keine Ansprüche beim Dienstherrn sichern können, besteht in den ersten Jahren die Gefahr dienstunfähig zu werden und weder eine Leistung vom Dienstherrn zu erhalten noch von der Berufsunfähigkeitsversicherung da dort keine Dienstunfähigkeitsklausel hinterlegt ist.

Ab wann hat sich der Referandarierende (?!) Ansprüche über den Dienstherrn gesichert? Ab Verbeamtung?

Ist es in diesem Fall wichtig eine Dienst- statt Berufstunfähgikeitsversicherung zu haben?

Gibt es Beispiele aus der Praxis, wo jemand zwar dienstunfähig geschrieben wird aber die Berufsunfähigkeit nicht anerkannt wird?

Vielen Dank für eure Meinungen

Hallo zusammen,

ist es für einen angehenden Lehrer sinnvoll eine
Dienstunfähigkeitsversicherung (bzw.
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel)
statt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Der Lehrerberuf gehört zu den schadenträchtigsten für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Also ein ganz klares „JA“

Gerade bei Referendariaen (?!), die sich noch keine Ansprüche
beim Dienstherrn sichern können, besteht in den ersten Jahren
die Gefahr dienstunfähig zu werden und weder eine Leistung vom
Dienstherrn zu erhalten noch von der
Berufsunfähigkeitsversicherung da dort keine
Dienstunfähigkeitsklausel hinterlegt ist.

Vollkommen richtig erkannt. Hier gibt es Lösungen auf dem Versicherungsmarkt, die den Referendar besonders gut schützen und dann automatisch mit der Benennung zum BaL die Leistung reduziert.

Ab wann hat sich der Referandarierende (?!) Ansprüche über den
Dienstherrn gesichert? Ab Verbeamtung?

Ja

Ist es in diesem Fall wichtig eine Dienst- statt
Berufstunfähgikeitsversicherung zu haben?

Absolut!

Gibt es Beispiele aus der Praxis, wo jemand zwar dienstunfähig
geschrieben wird aber die Berufsunfähigkeit nicht anerkannt
wird?

Hunderte. Ab die einfachste Geschichte ist immernoch die eines Polizisten, der den Zeigefinger seiner rechten Hand verliert.

Dadurch kann er nichtmehr schießen. Er ist DIENST- aber nicht berufsunfähig.

Vielen Dank für eure Meinungen

Gerne

Viele Grüße
Claude Burgard
unabhängiger Versicherugsmakler
Fachwirt für Versicherungen & Finanzen
http://www.versicherung-sb.de

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Hat vielleicht jemand trotzdem ein oder zwei typische Beispiele für Lehrer die dienst- aber nicht berufsunfähig sind?

Viele Grüße
Pitufino

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Hat vielleicht jemand trotzdem ein oder zwei typische
Beispiele für Lehrer die dienst- aber nicht berufsunfähig
sind?

Das hat relativ viel mit Deinem Dienstherren zu tun.

Nehmen wir mal an, nach einem Herzinfarkt sagt der Dienstherr: " Lieber Kollege, den Stress mit den Schülern sollten wir Sie aufgrund Ihres schwachen Herzens nichtmehr aussetzen. Wir versetzen Sie in den Ruhestand "

Mit einer DIENSTunfähigkeitsversicherung muss sich der Versicherer dem Urteil des Dienstherren beugen und die DU-Rente auszahlen.

Wenn Du nur eine BU hast, wird der Versicherer „eventuell“ mit Hilfe von Gutachtern etc versuchen, Dir eine Berufsunfähigkeit unterhalb von 50% nachzuweisen und somit aus der Leistungspflicht zu entkommen.

Das Spiel kannst du mit schweren Hörstürzen, Schlaganfall, Probleme mit Bandscheiben oder generell mit dem Bewegungsapparat usw durchspielen …

Viele Grüße
Pitufino

http://versicherung-sb.de

Hallo,

Hallo zusammen,

ist es für einen angehenden Lehrer sinnvoll eine
Dienstunfähigkeitsversicherung (bzw.
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel)
statt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Der Lehrerberuf gehört zu den schadenträchtigsten für die
Berufsunfähigkeitsversicherung. Also ein ganz klares „JA“

Grundsätzlich sollte hier nur eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.

Gerade bei Referendariaen (?!), die sich noch keine Ansprüche
beim Dienstherrn sichern können, besteht in den ersten Jahren
die Gefahr dienstunfähig zu werden und weder eine Leistung vom
Dienstherrn zu erhalten noch von der
Berufsunfähigkeitsversicherung da dort keine
Dienstunfähigkeitsklausel hinterlegt ist.

Vollkommen richtig erkannt. Hier gibt es Lösungen auf dem
Versicherungsmarkt, die den Referendar besonders gut schützen
und dann automatisch mit der Benennung zum BaL die Leistung
reduziert.

Ab wann hat sich der Referandarierende (?!) Ansprüche über den
Dienstherrn gesichert? Ab Verbeamtung?

Ja

diese Antwort ist falsch -

während der Ausbildung - Beamter auf Widerruf, wird der Beamte bei Dienstunfähigkeit durch Freizeitunfall bzw. Krankheit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Als Beamter auf Probe - wird der Beamte bei Dienstunfähigkeit bei einem Freizeitunfall bzw. Krankheit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Bei DU durch einen Dienstunfall wird er in den Ruhestand versetz und erhält Unfallruhegehalt.
Bei DU durch eine Dienstbeschädigung wird er in den Ruhestand versetzt und erhält Ruhegehalt.

Als Beamter auf Lebenszeit - wird der Beamte bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und erhält Versorgungsbezüge.

Ist es in diesem Fall wichtig eine Dienst- statt
Berufstunfähgikeitsversicherung zu haben?

Absolut!

Gibt es Beispiele aus der Praxis, wo jemand zwar dienstunfähig
geschrieben wird aber die Berufsunfähigkeit nicht anerkannt
wird?

Hunderte. Ab die einfachste Geschichte ist immernoch die eines
Polizisten, der den Zeigefinger seiner rechten Hand verliert.

Dadurch kann er nichtmehr schießen. Er ist DIENST- aber nicht
berufsunfähig.

Was hat diese Antwort mit einem Lehrer bzw. Studienrat zu tun ?

Ein paar Informationen über den Unterschied der DU bzw. BU halte ich für viel wichtiger.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass er zu mindestens zu 50 % seinen derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung erhält der Beamte bei Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen (ohne weitere ärztliche Prüfung) seine Rente.
Diese DU-Rente wird solange gezahlt, wie der Beamte Versorgungsrente erhält max. bis zum Ablauf des Vertrages.
Es wird auch nicht geprüft ob der Versorgungs-Beamte noch eine andere Tätigkeit ausübt.

Beispiel: ein Studienrat ist psychisch angeschlagen und bekommt Platzangst wenn er eine Schulklasse betritt.

Vom Dienstherr wird der Studienrat in den Ruhestand versetzt.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung leistet sofort ohne Prüfung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung würde prüfen ob hier eine mindest-BU von 50 % vorliegt. wenn nein - wird nicht geleistet.

Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass Beamte teildienstunfähig werden.
Also sollt man dies auch in der DU mitversichern.
Zahlung bei Teildienstunfähigkeit 50 % der vereinbarten Rente.

Viele Grüße!

Merger

Grundsätzlich sollte hier nur eine
Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.

Das habe ich, glaube ich zumindest, auch so vorgeschlagen.

diese Antwort ist falsch -

Du musst mir glauben: IN DEM MOMENT als ich es abgeschickt habe wusste ich, dass dieser Einwand von Dir kommt :smile:

Ich wollte es nicht ausufern lassen. Mit Beamtenstatus habe ich hier den BaL gemeint, den ich zuvor schonmal erwähnt hatte.

Natürlich stimmt alles weitere, was du geschrieben hast.

Was hat diese Antwort mit einem Lehrer bzw. Studienrat zu tun
?

Ich wollte eine möglichst gut krasse Situation zwischen Dienst- und Berufsunfähigkeit aufzeigen.

Ein paar Informationen über den Unterschied der DU bzw. BU
halte ich für viel wichtiger.

Dies habe ich dann in meiner 2. Antwort an Pitufino nachgeholt

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss der
Versicherungsnehmer nachweisen, dass er zu mindestens zu 50 %
seinen derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung erhält der Beamte bei
Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen (ohne
weitere ärztliche Prüfung) seine Rente.
Diese DU-Rente wird solange gezahlt, wie der Beamte
Versorgungsrente erhält max. bis zum Ablauf des Vertrages.
Es wird auch nicht geprüft ob der Versorgungs-Beamte noch eine
andere Tätigkeit ausübt.

Beispiel: ein Studienrat ist psychisch angeschlagen und
bekommt Platzangst wenn er eine Schulklasse betritt.

Vom Dienstherr wird der Studienrat in den Ruhestand versetzt.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung leistet sofort ohne
Prüfung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung würde prüfen ob hier eine
mindest-BU von 50 % vorliegt. wenn nein - wird nicht
geleistet.

Alle korrekt, vergleiche bitte aber auch meine 2. Antwort an Pitufino.

Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass Beamte
teildienstunfähig werden.
Also sollt man dies auch in der DU mitversichern.
Zahlung bei Teildienstunfähigkeit 50 % der vereinbarten Rente.

Gibt´s die nicht sogar schon ab 25% Teil-DU ??

Viele Grüße!

Merger

Grüße Claude

Hallo Claude,

Grundsätzlich sollte hier nur eine
Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.

Das habe ich, glaube ich zumindest, auch so vorgeschlagen.

diese Antwort ist falsch -

Du musst mir glauben: IN DEM MOMENT als ich es abgeschickt
habe wusste ich, dass dieser Einwand von Dir kommt :smile:

och… bin ich soooo schlimm.

Nur im Beamtenrecht muss man höllisch aufpassen.
und ein kleiner fehlerhafter Hinweis kann enorme Folgen haben.

Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass Beamte
teildienstunfähig werden.
Also sollt man dies auch in der DU mitversichern.
Zahlung bei Teildienstunfähigkeit 50 % der vereinbarten Rente.

Gibt´s die nicht sogar schon ab 25% Teil-DU ??

Mein Hinweis bezog sich darauf, dass ein Beamter bei Teildienstunfähigkeit 50 % der im Vertrag stehende DU-Rente erhält.

Was meinst Du mit dem Hinweis 25 % Teil-DU ??

Ob es Versicherer gibt, die dann nur 25 % der Rente zahlen,
kann ich nicht sagen.

Allerdings würde ich von solch einem Vertrag abraten,
denn die Einkommensminderung sind ca. 50 %

Gruß Norbert

Was meinst Du mit dem Hinweis 25 % Teil-DU ??

Ob es Versicherer gibt, die dann nur 25 % der Rente zahlen,
kann ich nicht sagen.

Ist nicht ein Deutscher Beamtenversicher mit einer Police am Start die bereits ab 20% (zuerst dachte ich 25%) Teil-DU leistet?
Ich habe zumindest bis heute so beraten…

Allerdings würde ich von solch einem Vertrag abraten,
denn die Einkommensminderung sind ca. 50 %

Ich auch

Gruß Norbert

Gruß
Claude

Zwischenfrage
Hallo!

Kleine Zwischenfrage: Mir kam zu Ohren, dass es in einigen Bundesländern so ist, dass eine Verbeamtung auf Lebenszeit nicht automatisch einen Anspruch auf Versorgung im Falle der Dienstunfähigkeit nach sich zieht. In BaWü beispielsweise hat man diesen Anspruch wohl erst nach fünf Jahren voller Dienstzeit (was gerade bei Frauen in erziehungsbedingter Teilzeit heißt, dass sie wesentlich mehr Jahre gearbeitet haben müssen, bevor dieser Anspruch entsteht), eine Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgt aber je nach Beurteilung nach 1,5 bzw. 3 Jahren.

Wissen Sie etwas darüber?

Grüße!

Hallo,

nach meinem Kenntnisstand wurde die Regelung B.a.L. nach 5 Jahren (Mindestalter 27 Jahre) geändert.

Aber ich werde mal meine Unterlagen durchforsten, ob ich hier weitere Informationen finde.

Melde mich dann.

Gruß Merger

Ergänzung:

in § 6 LBG Banden-Württemberg steht:

Beamtenverhältnis auf Probe
Ein Beamtenverhältnis auf Probe ist spätestens nach fünf Jahren in ein solches auf Lebenszeit umzuwandeln, wenn die Beamtin oder der Beamte die beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt.

in den weiteren §§ des LBG sowie des BeamtStG findet man keine Einschränkungen bezüglich deiner Frage.

Wenn Du jedoch eine Quelle hast, bitte teile sie uns mit.

Gruß Merger