Hallo,
Hallo zusammen,
ist es für einen angehenden Lehrer sinnvoll eine
Dienstunfähigkeitsversicherung (bzw.
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel)
statt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Der Lehrerberuf gehört zu den schadenträchtigsten für die
Berufsunfähigkeitsversicherung. Also ein ganz klares „JA“
Grundsätzlich sollte hier nur eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.
Gerade bei Referendariaen (?!), die sich noch keine Ansprüche
beim Dienstherrn sichern können, besteht in den ersten Jahren
die Gefahr dienstunfähig zu werden und weder eine Leistung vom
Dienstherrn zu erhalten noch von der
Berufsunfähigkeitsversicherung da dort keine
Dienstunfähigkeitsklausel hinterlegt ist.
Vollkommen richtig erkannt. Hier gibt es Lösungen auf dem
Versicherungsmarkt, die den Referendar besonders gut schützen
und dann automatisch mit der Benennung zum BaL die Leistung
reduziert.
Ab wann hat sich der Referandarierende (?!) Ansprüche über den
Dienstherrn gesichert? Ab Verbeamtung?
Ja
diese Antwort ist falsch -
während der Ausbildung - Beamter auf Widerruf, wird der Beamte bei Dienstunfähigkeit durch Freizeitunfall bzw. Krankheit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Als Beamter auf Probe - wird der Beamte bei Dienstunfähigkeit bei einem Freizeitunfall bzw. Krankheit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Bei DU durch einen Dienstunfall wird er in den Ruhestand versetz und erhält Unfallruhegehalt.
Bei DU durch eine Dienstbeschädigung wird er in den Ruhestand versetzt und erhält Ruhegehalt.
Als Beamter auf Lebenszeit - wird der Beamte bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und erhält Versorgungsbezüge.
Ist es in diesem Fall wichtig eine Dienst- statt
Berufstunfähgikeitsversicherung zu haben?
Absolut!
Gibt es Beispiele aus der Praxis, wo jemand zwar dienstunfähig
geschrieben wird aber die Berufsunfähigkeit nicht anerkannt
wird?
Hunderte. Ab die einfachste Geschichte ist immernoch die eines
Polizisten, der den Zeigefinger seiner rechten Hand verliert.
Dadurch kann er nichtmehr schießen. Er ist DIENST- aber nicht
berufsunfähig.
Was hat diese Antwort mit einem Lehrer bzw. Studienrat zu tun ?
Ein paar Informationen über den Unterschied der DU bzw. BU halte ich für viel wichtiger.
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass er zu mindestens zu 50 % seinen derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung erhält der Beamte bei Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen (ohne weitere ärztliche Prüfung) seine Rente.
Diese DU-Rente wird solange gezahlt, wie der Beamte Versorgungsrente erhält max. bis zum Ablauf des Vertrages.
Es wird auch nicht geprüft ob der Versorgungs-Beamte noch eine andere Tätigkeit ausübt.
Beispiel: ein Studienrat ist psychisch angeschlagen und bekommt Platzangst wenn er eine Schulklasse betritt.
Vom Dienstherr wird der Studienrat in den Ruhestand versetzt.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung leistet sofort ohne Prüfung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung würde prüfen ob hier eine mindest-BU von 50 % vorliegt. wenn nein - wird nicht geleistet.
Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass Beamte teildienstunfähig werden.
Also sollt man dies auch in der DU mitversichern.
Zahlung bei Teildienstunfähigkeit 50 % der vereinbarten Rente.
Viele Grüße!
Merger