Hallo, und einen schönen guten Morgen!
Deine Frage ist recht einfach zu beantworten: im Prinzip kann JEDER mit dem Kürzel i.A. seinen Namen unter ein Schriftstück, also Brief, Mail oder was auch immer setzen, und dieses i.A. bedeutet nichts als „im Auftrag“.
Im Gegensatz dazu dient das Kürzel i.V. auf eine „Vollmacht“ hinzuweisen. Generell ist es so, dass z. B. Angestellte einer Firma von der „obersten Heeresleitung“, sprich Geschäftsleitung, irgendwann mal den Status des „Bevollmächtigten“ erhalten. Damit verbunden ist ein Eintrag im Handelsregister bei der für das Unternehmen zuständigen Handelskammer. In diesem Eintrag wird unter anderem festgelegt, WER (Name des Bevollmächtigten) für welche Aufgabe und mit welcher finanziellen Vollmacht (!) ausgestattet werden soll.
So kann eine solche i.V., also Vollmacht, zum Beispiel beschränkt sein auf alle Geschäftsvorfälle im Wert bis zu JEWEILS maximal 10.000, 20.000, 50.000 oder wieviel auch immer Euro.
Der „Bevollmächtigte“ unterzeichnet also nicht nur Briefe, sondern ist berechtigt auch Verträge zu zeichnen, Zahlungen anzuweisen etc., allerdings immer nur im Bereich des in der Vollmacht ausgewiesenen Betrages oder Umfanges seiner Vollmacht.
Für Dich als „Lesenden“ bedeutet der Unterschied nur, dass ein i.V. unterschriebener Brief von jemandem kommt, der schon einen gewissen Entscheidungseinfluss hat, wohingegen Briefe mit dem i.AS. Kürzel so quasi von Jedem unterschrieben werden können, da ja nur IM AUFTRAG.
Hoffe ich hab Dich nicht verwirrt, und das eine oder andere hat Dir zum besseren Verständnis verholfen.
Mit besten Grüßen
Wanchai