i.V. heisst wohl „in Vollmacht“ -also eine Handlungsvollmacht hat. Und i.A. im Auftrag…
Aber ich bin mir nicht sicher. Kann man das nicht im HGB nachlesen???
Deine Frage ist recht einfach zu beantworten: im Prinzip kann JEDER mit dem Kürzel i.A. seinen Namen unter ein Schriftstück, also Brief, Mail oder was auch immer setzen, und dieses i.A. bedeutet nichts als „im Auftrag“.
Im Gegensatz dazu dient das Kürzel i.V. auf eine „Vollmacht“ hinzuweisen. Generell ist es so, dass z. B. Angestellte einer Firma von der „obersten Heeresleitung“, sprich Geschäftsleitung, irgendwann mal den Status des „Bevollmächtigten“ erhalten. Damit verbunden ist ein Eintrag im Handelsregister bei der für das Unternehmen zuständigen Handelskammer. In diesem Eintrag wird unter anderem festgelegt, WER (Name des Bevollmächtigten) für welche Aufgabe und mit welcher finanziellen Vollmacht (!) ausgestattet werden soll.
So kann eine solche i.V., also Vollmacht, zum Beispiel beschränkt sein auf alle Geschäftsvorfälle im Wert bis zu JEWEILS maximal 10.000, 20.000, 50.000 oder wieviel auch immer Euro.
Der „Bevollmächtigte“ unterzeichnet also nicht nur Briefe, sondern ist berechtigt auch Verträge zu zeichnen, Zahlungen anzuweisen etc., allerdings immer nur im Bereich des in der Vollmacht ausgewiesenen Betrages oder Umfanges seiner Vollmacht.
Für Dich als „Lesenden“ bedeutet der Unterschied nur, dass ein i.V. unterschriebener Brief von jemandem kommt, der schon einen gewissen Entscheidungseinfluss hat, wohingegen Briefe mit dem i.AS. Kürzel so quasi von Jedem unterschrieben werden können, da ja nur IM AUFTRAG.
Hoffe ich hab Dich nicht verwirrt, und das eine oder andere hat Dir zum besseren Verständnis verholfen.
„i.V.“ heißt „In Vertretung“ und meint jemanden, der vertretungsberechtigt (z.B. als Prokurist oder sonst Verantwortlicher) für jemand anderen unterschreibt. Er vertritt den anderen, trifft aber eigene Entscheidungen. „i.A.“ heißt „im Auftrag“ und meint jemanden, der die Anweisung eines Vorgesetzten befolgend, lediglich in dessen Auftrag unterschreibt. Klassischerweise ist das eine Sekretärin oder ein Untergebener.
Nur Handlungsbevollmächtigte und Prokuristen dürfen so unterschreiben. Also, nur diejenigen Personen, die im Handelsregister eingetragen sind. Es bedeutet vor allem, dass diese Person rechtsverbindlich mit Ihrer Unterschrift für Geschäftsvorfälle HAFTET = Handlungsvollmacht gemäß §57 Handelsgesetzbuch.
i. A. = im Auftrag. Bezieht sich auf Schriften, die ausschliesslich firmenintern erstellt/genutzt werden und für die der Unterzeichner juristisch nicht haftet. Auch hier darf nicht jeder Beliebige dieses Kürzel benutzen, sondern wird vom Bevollmächtigten des Unternehmens dazu ermächtigt.
Hallo,
bei in Auftrag gegebenen Schreiben wird das Kürzel i. A. zur Unterschrift des Verfassenden, meist Büroangestellte, gesetzt. Bei zu leistenden Unterschriften, z. B. bei Verträgen, in denen ich jemand vertrete, z. B. als Mitarbeiter einer Firma, wird das Kürzel i. V. = in Vertretung vor meine Unterschrift gesetzt. Ich bin dann bevollmächtigt, den Chef in Verhandlungen zu vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
IK
Hallo, i.V. steht für in Vertretung, d. h. da unterschreibt jemand als offizieller Beauftragter einer Firma, meistens auf Abteilungsleiter-Ebene. I.A. steht für im Auftrag, das heisst man unterschreibt für jemanden, z. B. den Vorgesetzten in dessen Auftrag.