Hallo zusammen!
Es gibt ja unterschiedliche Mietverträge und auch Mietverträge mit unwirksamen Klauseln. Sind Mietverträge die zu einem bestimmten Zeitpunkt beginnen und zu Beginn auf eine bestimmte Laufzeit, angenommen 2 Jahre, geschlossen sind Zeitmietverträge wenn diese sich um ein weiteres Jahr verlängern wenn vorher nicht mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden?
Mir ist leider der Unterschied zwischen Zeitmietverträgen und unbefristeten Mietverträgen nicht so ganz klar! Weiss das jemand?
Hallo Niala,
Es gibt ja unterschiedliche Mietverträge und auch Mietverträge
mit unwirksamen Klauseln.
Man unterscheidet erst mal zwischen Wohnraummietverträgen und Gewerbe(raum)mietverträgen. Gewerbe(raum)mietverträge sind recht unkritisch was die Ausgestaltung der Klauseln betrifft, bei Wohnraummietverträgen sieht dies etwas anders aus. Ich geh hier mal auf Wohnraummietverträge ein:
Sind Mietverträge die zu einem bestimmten Zeitpunkt beginnen und zu Beginn auf eine bestimmte Laufzeit, angenommen 2 Jahre, geschlossen sind Zeitmietverträge wenn diese sich um ein weiteres Jahr verlängern wenn vorher nicht mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden?
Zeitmietvertäge werden über einen bestimmten Zeitraum geschlossen und enden dann automatisch. Eine Verlängerungsklausel macht den Zeitmietvertrag ungültig und er wird wie ein unbefristeter Mietvertrag behandelt.
Mir ist leider der Unterschied zwischen Zeitmietverträgen und
unbefristeten Mietverträgen nicht so ganz klar! Weiss das
jemand?
Wie gesagt, ein Zeitmietvertrag endet automatisch ohne dass es einer Kündigung bedarf, der unbefristete Vertrag muß gekündigt werden um ihn zu beenden.
Es gibt eine Variante des unbefriteten Vertrags mit Ausschluß einer ordentlichen Kündigung für eine gewisse Zeit. Die bedeutet Vermieter und Mieter verzichten auf das Recht der ordentlichen Kündigung (bis max. 4 Jahre). Danach können sie den Vertrag nach den gesetzlichen Regeln wieder ganz normal ordentlich kündigen.
Gruß
Joschi
Das würde bedeuten, dass aus diesem eigentlich als Zeitmietvertrag geschlossenen Vertrag, automatisch mit dem Zusatz, das er sich um 1 weiters Jahr verlängert, ein unbefristeter Vertrag wird?
Wie schaut es dann aus? Ist dann eine Kündigung vorzeitig mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten (auch auf einen anderen Termin als der 1.8.) zulässig? So wie ich das verstehe muss man sich bei solchen Verträgen an dem Zusatz mit der Kündigung nicht stören?
Das würde bedeuten, dass aus diesem eigentlich als
Zeitmietvertrag geschlossenen Vertrag, automatisch mit dem
Zusatz, das er sich um 1 weiters Jahr verlängert, ein
unbefristeter Vertrag wird?
Ja, richtig.
Wie schaut es dann aus? Ist dann eine Kündigung vorzeitig mit
der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten (auch auf einen
anderen Termin als der 1.8.) zulässig?
Die Verlängerungsklausel (und die zeitliche Befristung) ist unwirksam. Der Vertrag kann dann ganz normal nach den Bedingungen des §573c Abs.1 BGB :
Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
von Seiten des Mieters gekündigt werden, natürlich auch zu/auf einem anderen Termin als der 01.08…
So wie ich das verstehe muss man sich bei solchen Verträgen an dem Zusatz mit der Kündigung nicht stören?
Er macht halt den Zeitmietvertag (und das gleich zu Beginn) zunichte…
Gruß
Joschi
Super! Vielen lieben Dank für diese gute fundierte Auskunft! Jetzt bin ich schlauer und weiß Bescheid!
Viele Grüße
Niala