Hallo!
Ich habe mir nicht alle Antworten angeschaut, aber bemerkt, dass bisher keiner der üblichen Verdächtigen aus dem Rechtsbrett unter den Antwortern ist. Für uns Juristen ist das eine ganz einfache Sache, denn beide Begriffe haben eine Legaldefinition, die Bedrohung in § 241 StGB, die Erpressung in § 253 StGB. Bei der Erpressung kommt zu der reinen Bedrohung noch eine Nötigungshandlung hinzu sowie eine Bereicherungsabsicht. Ist „Ich bringe Dich um!“ also nur eine Bedrohhung, haben wir es bei „Ich bringe Dich um, wenn Du mir bis morgen nicht EUR 1.000,- zahlst“ mit einer Erpressung zu tun.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__241.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__253.html
Hat man solche Abgrenzungen
zwischen verschiedenen Wörtern damals, also sie entstanden,
beabsichtigt? Kann man halbwegs sicher sein, daß der, der
einen bestimmten Satz (bzw. ein bestimmtes Wort) aufnimmt,
auch genau versteht, was gemeint ist?
Die meisten von uns Muttersprachlern haben unbewusst ein ganz genaues Wissen darüber, was „erpressen“ und „drohen“ bedeutet. In vielen Zusammenhängen wirst du intuitiv sofort entscheiden können, ob die Wörter passen oder nicht. Dieses Wissen aber sich bewusst zu machen und genau zu formulieren, das ist - wie hier zu sehen - sehr schwer!
Gruß!
Christian
das ist doch simpel!
die drohung ist immer teil der erpressung. erpressung ist der versuch, ein ziel durch eine mit einer wenn-nicht-verknüpfung verbundene androhung einer unmoralischen/illegalen handlung zu erreichen.
gruß
dataf0x
Eine Drohung muß nicht unbedingt eine Forderung enthalten,
deren Einhalten die Verwirklichung verhindert.
Das habe ich auch zuerst überlegt. Aber ich glaube, es stimmt
nicht. Wenn jemand mir droht, dann bedeutet das immer: Wenn
ich jetzt etwas bestimmtes mache (oder nicht sein lasse: z.B.
endlich mein Radio leiser stelle), geht der andere „zum
Angriff über“. Darin steckt eine Forderung, Androhung eines
Übels.
Was ist, wenn dir jemand droht, dich zu erstechen, sobald er wieder aus dem Gefängnis ist? Was mußt du dann machen, damit er es nicht macht?
Hallo!
Ich habe mir nicht alle Antworten angeschaut, aber bemerkt,
dass bisher keiner der üblichen Verdächtigen aus dem
Rechtsbrett unter den Antwortern ist.
Das liegt wahrscheinlich daran, daß ausdrücklich nicht nach der juristischen Definition gefragt war.