Unterschied drohen - erpressen?

Liebe Linguistik-Experten!
Ich suche nach dem Unterschied zwischen den Wörtern „drohen“ und „erpressen“ (nicht juristisch, sondern sprachlich, Sprechakttheoretiker würden sagen: welcher illokutiver Akt wird jeweils vollzogen?).
Gleich scheint mir zu sein:
Sprecher vollzieht folgende Handlungen:

  1. Äußerung eines Willens („Ich hätte gerne 100 Euro von dir“)
  2. Aufforderung an den Hörer, den Willen zu verwirklichen („Bring mir das Geld morgen mit“)
  3. Ankündigung eines für den Hörer negativen Ereignisses („Ich schlag dich zusammen“)
  4. Verknüpfung: Ankündigung, das negative Ereignis zu verwirklichen, wenn der Hörer den Willen des Sprechers nicht verwirklicht. („Wenn die Knete morgen nicht da ist, kann dich deine Frau im Krankenhaus besuchen!“)
    Gruß!
    Christian

Gleich scheint mir zu sein:
Sprecher vollzieht folgende Handlungen:

  1. Äußerung eines Willens („Ich hätte gerne 100 Euro von dir“)
  2. Aufforderung an den Hörer, den Willen zu verwirklichen
    („Bring mir das Geld morgen mit“)
  3. Ankündigung eines für den Hörer negativen Ereignisses („Ich
    schlag dich zusammen“)
  4. Verknüpfung: Ankündigung, das negative Ereignis zu
    verwirklichen, wenn der Hörer den Willen des Sprechers nicht
    verwirklicht. („Wenn die Knete morgen nicht da ist, kann dich
    deine Frau im Krankenhaus besuchen!“)

Eine Drohung muß nicht unbedingt eine Forderung enthalten, deren Einhalten die Verwirklichung verhindert.

Hallo Christian!

  1. und 2. sind m.E. mehr oder weniger irrelevante Wortmeldungen.
  2. und 4. sind Drohungen.
    Eine Erpressung ist da noch nicht dabei, dazu müsste der Täter bereits im Besitz eines nutzbaren Vorteils sein.

Gruß
Barney

hi,

erpressung ist eine drohung, aber nicht unbedingt umgekehrt. die grenzen sind freilich fließend.

eine erpressung ist m.e. eine drohung mit aktivitäten, die den anderen in eine untragbare situation bringen. ob etwas erpressung oder bloß drohung ist, ist also die frage, was als untragbar empfunden wird oder nicht.

beispiel: wenn ich schwul bin und um keinen preis der welt will, dass das jemand weiss, kann man mich damit erpressen. wenn ich durchaus damit leben kann, dass die welt weiss, dass ich schwul bin, kann man mir damit drohen. erpressbar bin ich dann nicht.

hth
m.

Hi Christian,

eine Drohung ist die Ankündigung eines Übels, eine Erpressung ist eine Drohung verbunden mit dem Einräumen einer Chance, dieses Übel abzuwenden.

Gruß Ralf

  1. und 2. sind m.E. mehr oder weniger irrelevante
    Wortmeldungen.
  2. und 4. sind Drohungen.
    Eine Erpressung ist da noch nicht dabei, dazu müsste der Täter
    bereits im Besitz eines nutzbaren Vorteils sein.

Du hast das nicht ganz verstanden. Die Punkte 1. bis 4. sind abstrakte Beschreibungen von Handlungen, die mit Sprache ausgeführt werden. Die in Anführung gesetzten Sätze sind nur Illustrationen, die das Verständnis erleichtern sollen. In Wirklichkeit werden die Punkte 1. bis 4. oft mit einem einzigen Satz (besser Aussage), verbunden mit nonverbaler Kommunikation (z. B. „bohrender“ Blick) verwirklicht.
Deinen letzten Einwand verstehe ich nicht. Kannst du das erläutern?
Gruß!
Christian

Eine Drohung muß nicht unbedingt eine Forderung enthalten,
deren Einhalten die Verwirklichung verhindert.

Das habe ich auch zuerst überlegt. Aber ich glaube, es stimmt nicht. Wenn jemand mir droht, dann bedeutet das immer: Wenn ich jetzt etwas bestimmtes mache (oder nicht sein lasse: z.B. endlich mein Radio leiser stelle), geht der andere „zum Angriff über“. Darin steckt eine Forderung, Androhung eines Übels. Sehr gern wird die Androhung des Übels nebulös offen gelassen (das bietet verschiedene Vorzüge, z. B. unbestimmt Angst erzeugen, oder auch sich halbwegs elegant wieder zurückzuziehen). Ist aber von der Sprachhandlung her das Gleiche.
Ich fürchte, ihr seit auch noch nicht weiter gekommen als ich!
Macht nichts!
Christian

Hi Christian,

eine Drohung ist die Ankündigung eines Übels, eine Erpressung
ist eine Drohung verbunden mit dem Einräumen einer Chance,
dieses Übel abzuwenden.

Aber bei einer Drohung habe ich doch auch immer die Möglichkeit, das Übel abzuwenden, oder? („Wenn Sie meinenm Sohn noch einmal im Unterricht anschreien, dann melde ich das der Schulbehörde!!!“ Das Übel kann ich ja abwenden, wenn ich will). Oder gibt es Fälle von Drohungen, für die das nicht zutrifft?
Gruß!
Christian

erpressung ist eine drohung, aber nicht unbedingt umgekehrt.
die grenzen sind freilich fließend.

eine erpressung ist m.e. eine drohung mit aktivitäten, die den
anderen in eine untragbare situation bringen. ob etwas
erpressung oder bloß drohung ist, ist also die frage, was als
untragbar empfunden wird oder nicht.

Interessant!
Ich spinne deinen Gedanken weiter: Drohung ist der Oberbegriff. Es gibt zwei Untergruppen von Drohungen:

  1. Die „geglückten“ Drohungen: Das sind die Erpressungen.
  2. Die nicht geglückten Drohungen (Der Hörer antwortet: „Mach doch!“)
    Dazu passt, dass man sagen kann: Er hat mir gedroht und er hat versucht, mich zu erpressen (nur versucht). Bei dem Wort „drohen“ wäre damit die Höreraktivität offen (gehorcht er oder nicht), bei „erpressen“ wäre sie definiert.
    Ob es das ist?
    Danke!
    Christian

Hi,
zwei sehr gute Sachen wurden ja schon zum Thema gesagt.

Mir fällt es schwer, den Unterschied in Worte zu fassen:

Vielleicht fällt die Unterscheidung leichter, wenn man sich den ZWECK der beiden vor Augen hält:

Drohung:

  • Nachbar droht, den Hund umzubringen, wenn er weiterhin bellt
  • Lehrer droht, Schüler druchfallen zu lassen, wenn sich dieser nicht benimmt
  • Autofahrer droht, jemanden anzuzeigen, wenn…

Dies sind angedrohte potentielle Handlungen, die der Bedrohte durch Veränderung seines Verhaltens/durch eine Handlung evtl abwenden kann.

Hierbei ist die URSACHE der Drohung eine bestimmte Unzufriedenheit/Mißstimmung/Streit/…

Ob der Bedrohte nun sagt ‚mach doch‘ oder nicht, ist relativ irrelevant(‚ich bringe Ihren Hund um!‘ - ‚Mach doch, stört mich doch nicht!‘ ??)

Bei einer ERPRESSUNG spielt etwas anderes eine Rolle, it’s sort of on the next level:

Der ZWECK einer Erpressung ist nicht das ‚Bestrafen‘ des Bedrohten mit einer Konsequenz. Dies hätte die Erpressung zwar zur Folge, ist aber nicht Sinn un Zweck der Sache:

Erreicht werden soll ein ‚höheres‘ Ziel (-> ‚on the next level‘):

  • ‚Herr Lehrer, wenn Sie mich durchfallen lassen, dann erzähl ich dem Direktor, dass…‘
  • ‚Wenn Sie mir nicht bis Sonntag x amt of money zahlen, passiert Ihrer Familie was‘/gehe ich an die Öffentlichkeit und beende Ihre politische Karriere/ …’

Bei einer Erpressung ist der Sinn und Zweck der ‚Bestrafung‘, der Konsequenz, völlig unabhängig von der bedrohten Person:
Die bedrohte Person wird entweder ZUFÄLLIG ausgewählt (Mafia, Kriminelle, …)
oder es liegt etwas gegen diese Person vor, das die Person geheimhalten möchte (Affäre, Schmiergelder, …).

Bei der Erpressung wird also das Opfer nur zufällig durch seine Situation/Position zum Opfer.

Die URSACHE ist hier also völlig unabhängig vom Opfer.

Sinn und Zweck, bzw Ziel der Erpressung, ist die finanzielle Bereicherung des Täters, oder eine andere für den Täter positive Konsequenz (zb einen Job/eine Stelle erschleichen durch Erpressung, etc…), ODER das Abwenden einer evtl Konsequenz (siehe Lehrer-Schüler Beispiel, oder zB Richter und Anklagter, who has some dirt on the judge,…).

Natürlich kann eine ERPRESSUNG nur dann funktionieren, wenn das potentielle Opfer die Konsequenzen partout nicht tragen will:
Sprich, das Opfer will nicht, dass seiner Familie was passiert,
das Opfer will nicht, dass Informationen an die Öffentlichkeit gelangen, etc etc…

Jemand was verstanden?

Well, c’est ca.

Gruss, Isabel

PS: Jede Erpressung ist auch eine Drohung,
aber nicht jede Drohung ist eine Erpressung

Hi Christian,

die Erpressung lässt eben keinen oder kaum einen Ausweg offen: Das Vermeiden des angekündigten Übels (der Zahlung) zieht ein eher größeres Übel (die Bloßstellung) nach sich.

Gruß Ralf

Hallo zusammen,
ich habe mir die Frage und die bisher abgegebenen Antworten genau durchgelesen. Danach ist bei mir folgende, grundsätzliche Frage aufgetaucht: Hat man solche Abgrenzungen zwischen verschiedenen Wörtern damals, also sie entstanden, beabsichtigt? Kann man halbwegs sicher sein, daß der, der einen bestimmten Satz (bzw. ein bestimmtes Wort) aufnimmt, auch genau versteht, was gemeint ist?
Ich gebe zu, daß ich in diesem Forum ganz neu bin, und die Frage vieleicht unpassend ist?

Gruss
Waldemar

Besitz eines nutzbaren Vorteils
Hallo Christian!

Eine Erpressung ist da noch nicht dabei, dazu müsste der Täter
bereits im Besitz eines nutzbaren Vorteils sein.

Deinen letzten Einwand verstehe ich nicht. Kannst du das
erläutern?

Genau mit diesem Punkt hat Barney m.E. nach den entscheidenden Unterschied zwischen Erpressung und Bedrohung genannt: Bei einer Erpressung verfügt der Erpresser konkret über einen Gegenstand, ein spezielles Wissen über den Erpressten, eine Person oder eine Handlungsmöglichkeit, deren/dessen Wiedererlangung oder Verhinderung für den Erpressten von Bedeutung ist.

Teilweise plakative Beispiele:

  • Gegenstand: Fotos eines Ehebruchs
  • Wissen: rufschädigende Details aus der Vergangenheit
  • Person: Kindesentführung
  • Handlungsmöglichkeit: Konserven im Handel vergiften

Besonders bei Handlungsmöglichkeiten könnte man sagen, dass die Grenzen zur Drohung fließend sind, aber gerade einen Fall mit vergifteten Konserven hatten wir ja vor zig Jahren schon einmal, aber zur Erpressung wurde der Fall ja erst dadurch, dass der Täter erst einige Konserven vergiftete, dann - wenn ich mich recht erinnern - anonym auf sie hinwies und mit diesen von ihm geschaffenen Fakten („Seht, ich bin tatsächlich in der Lage, es zu tun!“) Forderungen stellte.
Im Gegensatz dazu ist eine Bombendrohung auch „nur“ eine Drohung, denn hier wird alleine mit der theoretischen Möglichkeit, dass eine Bombe gelegt sein KÖNNTE, versucht, Druck auszuüben. Hätte jemand z.B. in einem Einkaufszentrum eine Bombe gelegt, gezündet und würde danach wem auch immer drohen, eine weitere zu zünden, wenn er nicht innerhalb von 25 Stunden 1 Millionen Euro auf ein Schweizer Nummernkonto überwiesen bekommt, dann wird’s wiederum zur Erpressung.

Grüße
Christiane

3 „Gefällt mir“

Hallo Christiane!

Genau mit diesem Punkt hat Barney m.E. nach den entscheidenden
Unterschied zwischen Erpressung und Bedrohung genannt: Bei
einer Erpressung verfügt der Erpresser konkret über einen
Gegenstand, ein spezielles Wissen über den Erpressten, eine
Person oder eine Handlungsmöglichkeit, deren/dessen
Wiedererlangung oder Verhinderung für den Erpressten von
Bedeutung ist.

Danke für diese Erläuterung - Du bist mir zuvorgekommen, was vor allem an dem schönen Wetter liegt :wink:)

Gruß
Barney

Hi Isabel

ich denke, du hast das schon ganz gut herausgearbeitet,
möchte aber noch anmerken:
Eine Erpressung muß nicht unbedingt mit physischer Gewalt
einhergehen. ZB. Wenn du mir das nicht kaufst/nicht das tust
was ich will, bin ich enttäuscht/beleidigt/spreche kein Wort
mehr mit Dir.

Bei einer Drohung muß es keine alternative Handlungsmöglichkeit
für den Bedrohten geben bzw ist diese nur vorgeschoben.
„Ich mach dich fertig!“

Gruß
Gerald

Gruss, Isabel

PS: Jede Erpressung ist auch eine Drohung,
aber nicht jede Drohung ist eine Erpressung

hi,

ich habe mir die Frage und die bisher abgegebenen Antworten
genau durchgelesen. Danach ist bei mir folgende,
grundsätzliche Frage aufgetaucht: Hat man solche Abgrenzungen
zwischen verschiedenen Wörtern damals, also sie entstanden,
beabsichtigt? Kann man halbwegs sicher sein, daß der, der
einen bestimmten Satz (bzw. ein bestimmtes Wort) aufnimmt,
auch genau versteht, was gemeint ist?
Ich gebe zu, daß ich in diesem Forum ganz neu bin, und die
Frage vieleicht unpassend ist?

„beabsichtigt?“ ist die falsche frage, meine ich. kaum je wurden wörter „absichtlich definiert“. (außer kunstwörter, oder wörter als fachbegriffe in verschiedenen wissenschaften.) wörter haben sich in ihrer bedeutung entwickelt, indem sie so oder anders verwendet wurden. verwendungsweisen haben sich durchgesetzt oder sind ausgestorben.

du kannst keineswegs völlig sicher sein, dass jemand, der ein wort verwendet, das genau so versteht wie du (oder wie die mehrheit der sprachteilhaber). aber wenn jemand ein wort anders verwendet (als die meisten), werden missverständnisse entstehen, und die sind die korrigierenden elemente. in jeder kindheit passiert das oft und oft. das kind lernt, dass es verstanden wird, wenn es bestimmte wörter so und so verwendet.

hth
m.

erpressung ist eine drohung, aber nicht unbedingt umgekehrt.
die grenzen sind freilich fließend.

eine erpressung ist m.e. eine drohung mit aktivitäten, die den
anderen in eine untragbare situation bringen. ob etwas
erpressung oder bloß drohung ist, ist also die frage, was als
untragbar empfunden wird oder nicht.

Interessant!
Ich spinne deinen Gedanken weiter: Drohung ist der
Oberbegriff. Es gibt zwei Untergruppen von Drohungen:

  1. Die „geglückten“ Drohungen: Das sind die Erpressungen.
  2. Die nicht geglückten Drohungen (Der Hörer antwortet: „Mach
    doch!“)
    Dazu passt, dass man sagen kann: Er hat mir gedroht und er hat
    versucht, mich zu erpressen (nur versucht). Bei dem Wort
    „drohen“ wäre damit die Höreraktivität offen (gehorcht er oder
    nicht), bei „erpressen“ wäre sie definiert.
    Ob es das ist?

ich würd mich heut gern leicht korrigieren: eine erpressung ist eine drohung inklusive der eröffnung einer option, das angedrohte abzuwenden, wenn dafür in einem sachverhalt, der a priori nichts mit der drohung zu tun haben muss, für den drohenden ein vorteil erfolgt.

die „untragbarkeit“ der situation ist dazu nicht zwangsläufig nötig. sie ist nur relativ nötig, nämlich im verhältnis zum vorteil, den sich der drohende = erpresser verspricht.

m.

Jein.

Wenn die Mafia Restaurantbesitzer zwingt, an sie Abgaben zu zahlen, liefe das nach Deiner Definition unter Drohung.

Der SINN und ZWECK hat aber, wie ich bei ‚Erpressung‘ zu schildern versuchte, rein gar nichts mit dem Restaurantbesitzer zu tun.

In diesem Fall wird der Restaurantbesitzer auch erpresst, ohne dass im spezifischen etwas ‚gegen ihn‘ existiert, ausser eben der von den Tätern ausgesprochenen Bedrohung.

Gruss, Isabel

Hallo Isabel!

Wenn die Mafia Restaurantbesitzer zwingt, an sie Abgaben zu
zahlen, liefe das nach Deiner Definition unter Drohung.

Ich musste ein Weilchen darüber nachdenken, aber ich glaube, dass das auch noch in die erläuterte Unterscheidung passt. Denn: Die Mafia hat die Möglichkeit, den Laden in Schutt und Asche zu legen. Und das ist nicht nur eine (potenziell leere) Drohung, sondern sie hat so etwas tatsächlich vorher getan, wenn auch nicht unbedingt bei genau diesem Restaurantbesitzer, sondern bei seinem Nachbarn oder jemandem in einem anderen Ort. „Man weiß“, dass die Mafia solche Dinge schon getan hat und aus diesem Ruf zieht sie die Macht, erpressen zu können.
Würde Karlheinz von nebenan beim Restaurantbesitzer erscheinen, der nicht mit der Mafia oder irgendeiner anderen Organisation in Verbindung gebracht werden kann, bestände diese Voraussetzung nicht. Bei ihm wär’s eine Drohung und er müsste sich stärker anstrengen und wahrscheinlich erst doch Taten zeigen, um denselben Level von Angst auszulösen. Er keinen „schlechten Ruf“ aufgrund vergangener Zerstörungsakte, den er als Druckmittel einsetzn kann.

Der SINN und ZWECK hat aber, wie ich bei ‚Erpressung‘ zu
schildern versuchte, rein gar nichts mit dem
Restaurantbesitzer zu tun.

In diesem Fall wird der Restaurantbesitzer auch erpresst, ohne
dass im spezifischen etwas ‚gegen ihn‘ existiert, ausser eben
der von den Tätern ausgesprochenen Bedrohung.

Den Fall des Restaurantbesitzers sehe ich hier analog zum Fall „Konserven vergiften“. Es besteht die Handlungsmöglichkeit und es ist klar, dass in Vergangenheit der Drohung tatsächlich auch schon Taten folgten. Ergo: Erpressung.

Grüße
Christiane

1 „Gefällt mir“

Den Fall des Restaurantbesitzers sehe ich hier analog zum Fall
„Konserven vergiften“. Es besteht die Handlungsmöglichkeit und
es ist klar, dass in Vergangenheit der Drohung tatsächlich
auch schon Taten folgten. Ergo: Erpressung.

Eben!

gruss, isabel