Unterschied Familienverischert o. freiwillige Vers

mal die frage in den Raum stelle folgender Sachverhalt steht für mich zur Debattte
Das JC besteht auf Grund von einkünften meiner Tochter 8 18 und Azubi) und meiner Lebensgefährtin darauf das diese im Rahmen Ihrer Verpflichtung als BG meine Karnakenverasicherung , RV, PV etc. finanzieren sollen und ich mich ab Novemebver dann selber freiwillg versichern lassen soll.
Nur stellt sich die Frage wenn ich aber wie schon lange angedacht heitaten sollte kann ich mich ja familienverichern lassen über meine dann Frau.
Stellt sich also die Frage was kommt mich und die „BG“ günstiger bei der KV und die 2. Farge was würde der „Zustand“ verheiratet beid er berechnung durch das JC ändern
Vielen Dank

Hallo

Das JC besteht auf Grund von einkünften meiner Tochter 8 18 und Azubi)

Das anrechenbare (!) Einkommen der Tochter darf NUR auf ihren eigenen Bedarf angerechnet werden (= auf ihren Regelsatz plus ihre kopfanteiligen angemessenen Unterkunftskosten plus ihre eventuellen Mehrbedarfe, z.B. bei chronischer Erkrankung).
Bei ALG2/ im SGB II-Rechtsbereich sind Kinder gegenüber ihren Eltern/den anderen Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft NICHT unterhaltspflichtig und müssen sie nicht „mitversorgen“.

auf Grund von einkünften (…) meiner Lebensgefährtin darauf das diese im Rahmen Ihrer Verpflichtung als BG

Als unverheiratet (ohne gemeinsames Kind) zusammenlebendes Beziehungspaar bildet Ihr nur DANN eine Bedarfsgemeinschaft/BG, wenn Ihr AUCH eine Wirtschaftsgemeinschaft bildet… d.h. wenn Ihr Euch nicht nur die Kosten für’s Wohnen und für die Grundnahrungsmittel/10er-Pack Klopapier etc. teilt (wie jede „beziehungslose“ Wohngemeinschaft auch), sondern wenn Ihr darüber hinaus AUCH über das Einkommen des Anderen verfügen könnt, wenn Ihr ALLGEMEIN gemeinsam wirtschaftet, finanziell füreinander einsteht und für die Bedarfe des Anderen sorgt, gemeinsame Konten habt usw.

FALLS Ihr tatsächlich als eine solche Wirtschaftsgemeinschaft zusammenlebt, dann bildet Ihr eine BG. Dann darf das Einkommen und Vermögen deiner Partnerin überprüft werden, und sie muss ggf. mit ihrem Einkommen auch für DEINE Bedarfe aufkommen (und auch für die Bedarfe deiner Tochter, sofern diese nicht aus Eurer BG fällt, weil sie über bedarfsdeckendes eigenes Einkommen verfügt).

Unverheiratet ohne gemeinsames Kind MUSS deine Partnerin aber natürlich nicht für dich+ggf.deine Tochter aufkommen. Und tut sie es nicht, dann seid Ihr auch keine BG.

meine Karnakenverasicherung , RV, PV etc. finanzieren sollen und ich mich ab Novemebver dann selber freiwillg versichern lassen soll.

Wie bzw. über wen bist du denn derzeit versichert ? Und: gesetzlich oder privat ? Wenn du kein sozialversicherungspflichtig beschäftigter ALG2-Bezieher bist (und demnach nicht bereits über deinen Job krankenversichert bist), dann müsstest du über das Jobcenter krankenversichert sein (bzw. sie übernehmen die Kosten für deine Krankenversicherung). Beiträge zur RV (Rentenversicherung) zahlt das Jobcenter nicht. Was du mit „PV“ meinst, weiss ich im Moment nicht. Private Versicherungen ? So wie Privathaftpflicht etc. ? Die übernimmt das Jobcenter nicht; dafür wird höchstens der Freibetrag von 30 € bei zufließendem sonstigem Einkommen gewährt (bzw. bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit 100 € Grundfreibetrag, in dem dieser Versicherungsfreibetrag enthalten ist.)

Sofern Ihr tatsächlich eine BG bildet: Das Jobcenter berechnet Eure Bedarfe. Dann wird geguckt, ob/wie weit Ihr Eure Bedarfe mit eigenem anrechenbarem Einkommen könnt. Deckt Euer anrechenbares Einkommen (zusammen mit ALG2-vorrangigen Ansprüchen wie Wohngeld) NICHT Euren Bedarf, habt Ihr Anspruch auf ALG2.

Falls Euer anrechenbares Einkommen (zusammen mit vorrangigen Ansprüchen wie Wohngeld) Euren Bedarf deckt, dann habt Ihr keinen Anspruch (mehr) auf ALG2. Und (nur) in dem Fall müsstest du dich ggf. privat versichern.

Insofern ist mir noch nicht ganz klar, worauf das JC da jetzt „besteht“, solange Ihr noch im Leistungsbezug steht (wonach es hier ja klingt):

Entweder Ihr SEID ALG2-bedürftig (dann bist und bleibst du über das Jobcenter krankenversichert, solange du nicht sv-pflichtig beschäftigt bist).

Oder Ihr seid NICHT (mehr) ALG2-bedürftig und fallt aufgrund des Einkommens aus dem Leistungsbezug. Darüber würdet Ihr dann aber einen entsprechenden (Leistungseinstellungs-)Bescheid erhalten, vermutlich mit dem vorsorglichen Hinweis (sinngemäß): „Ihr Hilfeanspruch/Leistungsbezug endet am 31.10.2012. Bitte beachten Sie, dass Sie ab 31.10.2012 daher auch nicht mehr über den Träger krankenversichert sind und sich ggf. selbst krankenversichern müssen.“

Allgemein mal noch was zu dem Thema:
http://hartz.info/index.php?topic=4379.0

und hier, rechts am Seitenrand, die Merkblätter „Merkblatt Zuschuss zu Beiträgen der kranken-und Pflegeversicherung für Leistungsbezieher“ bzw. „zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit“
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…

LG

Hallo,
mit der Familienversicherung über Deine Tochter, da muss ich erst mal ein bisschen was lesen. Also wenn Du bisher schon Geld vom JC erhalten hast u. Deine Lebensgefährtin in der BG auftaucht wurde Ihr Gehalt ja schon auf die BG aufgeteilt also ändert sich finanziell kaum etwas Nur bei Deiner Frau ändert sich ja die Steuerklasse was ja ein höheres Einkommen bedeutet. wenn Du dann weiterhin HartzIV erhältst, wird dies natürlich auf die BG angerechnet u. eventuell abgezogen. ( Sie wissen ja das sie eine Haftpflicht Versicherung u. andere bestimmte Versicherungen als Ausgaben geltend machen können wenn dieschon vordem Hartz iV Antrag bestanden. Auch die Ausgaben Fahrten zum Arbeitsplatz Tochter / Lebensgefährtin, Kita und ebenfalls Ausgaben.
Der Mehrbedarf für Alleinerziehende - würde bei einer Heirat natürlich auch wegfallen.
(hätte ich fast vergessen).
Krankenkasse, familienversichert über die Tochter. das irritiert mich !!!
Ich müsste Wissen ob Sie bis jetzt Geld (Hartz IV )erhielten oder nicht.u. wenn wie viel? Is wichtig…
über wen ist denn momentan die Kleine Tochter Krankenversichert?
Auf dieser Internetseite finden Sie einen Hartz IV - Berechner.
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2…
Sie können so ihren Bedarf errechnen wenn Sie nicht damit klarkommen helfe ich gerne.
Bitte lassen Sie mir das Wochenende Zeit /bin aufgrund persönlicher Angelegenheiten erst Montag wieder zu hause. können mir ja schon mal auf meine Frage antworten. Melde mich dann am Montagabend.
Bis dahin schönes Wochenende.
Bey medealuna

Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o.bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse und Erfahrungen die ich hier weitergebe.

also ich muss klarstellen meine / unsere gemeinsame tocher ist 18 derzeitg erhalte wir aufstockungs hartz IV und die familienkrankenversicherung wurde dann über meine frau laufen. ich hoffe das ich alle unklarheiten beseitigen konnte

Da ihr bereits als BG eingestuft seid, ändert sich nichts beim JC durch das „verheiratet“. Familienversicherung ist immer die kostengünstigere Variante.

Gruß Gwen

Aus der Ferne können wir das nicht einschätzenwenn Sie verheiratet wären käme die Familienversicherung aber in Frage , wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Hallo,
also, wenn sie heiraten läuft es weiterhin wie oben schon erwähnt. Das Jobcenter zahlt ja sowieso nicht in die Rentenkasse ein. leider konnte ich nicht mehr finden wie das was ich bisher mitgeteilt habe.
hoffe ich konnte trotzdem ein wenig helfen.
bey medealuna

Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o.bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse und Erfahrungen die ich hier weitergebe.

also ich muss klarstellen meine / unsere gemeinsame tocher ist
18 derzeitg erhalte wir aufstockungs hartz IV und die
familienkrankenversicherung wurde dann über meine frau laufen.
ich hoffe das ich alle unklarheiten beseitigen konnte

Hallo David38,

es tut mir leid, ich kann mit den Abkürzungen nichts anfangen.

MfG -Leo

Hallo david38,

wenn du heiratest, dann bist du ab dem Tag der Hochzeit kostenfrei bei deiner Frau familienmitversichert.

Aber wie vorhin mitgeteilt, ist es für mich nicht nachvollziehbar, weshalb deine Freundin und vor allem deren Tochter deinen Krankenversicherungsschutz bezahlen sollen.

Wie sich die Heirat auf die Berechnung des ALG II bei Euch auswirkt, kann ich nicht sagen, hab darin keine Erfahrung.

viele Grüße
sigi-der-schwabe