Unterschied Fernabsatzgesetz - Haustürgeschäft

Hallo lieber Spezis,

ich würde gerne wissen worin der Unterschied bei einem Haustür- und ein Fernabsatzgeschäft besteht.
Welches Gesetz greift bei Unternehmern die Distributoren zwar aus dem Inet haben, die Artikel aber persönlich bei den Kunden vorstellen und für diese dann bestellen.
Hintergrund ist dass ich mir nicht klar bin wie hier das Rückgaberecht angewandt werden soll. Ein Bekannter bietet Textilien von einem Grosshändler an und beliefert Privat- sowie gewerbliche Kunden. Den privaten gestattet er ein Rückgaberecht von 2 Wochen, nimmt dafür aber eine 15 Prozentige Handlingsgebühr. Muss er dieses nicht kostenlos gewähren?
Der gewerblichen Kunden bietet er gar kein Rückgaberecht ein, wenn nur auf Kulanz.
Macht er sich damit nicht strafbar oder zieht hier ein Haustürgeschäft anstelle des Fernabsatzgesetzes.
Danke Euch… bin sehr gespannt

Hallo,

ich würde gerne wissen worin der Unterschied bei einem
Haustür- und ein Fernabsatzgeschäft besteht.

Siehe BGB § 312 bzw. BGB § 312b/c/d

Oder auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Haust%C3%BCrgesch%C3%A4ft
http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesch%C3%A4ft

Abgesehen von diesen beiden Vertragsformen und der Ratenzahlung besteht grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Bei Vertrag zwischen Unternehmern gilt §312 nicht. Wichtig ist hier auch BGB § 312, Absatz 3, der sinngemäß aussagt, dass kein Widerufsrecht besteht, wenn der Käufer den Verkäufer zu sich bestellt hat.

Leider geht aus deinen Ausführungen nicht hervor, wie das Geschäft nun genau abgeschlossen wird. Ein Verstoß gegen die Vorschriften sind in keinem Fall strafbar, können aber vom Wettbewerb abgemahnt werden.

Gruß

S.J.

Welches Gesetz greift bei Unternehmern die Distributoren zwar
aus dem Inet haben, die Artikel aber persönlich bei den Kunden
vorstellen und für diese dann bestellen.
Hintergrund ist dass ich mir nicht klar bin wie hier das
Rückgaberecht angewandt werden soll. Ein Bekannter bietet
Textilien von einem Grosshändler an und beliefert Privat-
sowie gewerbliche Kunden. Den privaten gestattet er ein
Rückgaberecht von 2 Wochen, nimmt dafür aber eine 15
Prozentige Handlingsgebühr. Muss er dieses nicht kostenlos
gewähren?
Der gewerblichen Kunden bietet er gar kein Rückgaberecht ein,
wenn nur auf Kulanz.
Macht er sich damit nicht strafbar oder zieht hier ein
Haustürgeschäft anstelle des Fernabsatzgesetzes.
Danke Euch… bin sehr gespannt