Unterschied: Freiberufler Gewerbetreiben

Hallo! :smile:

Ich habe vor mich Nebenberuflich selbständig zu machen und habe dazu auch schon im Forum „Existenzgründung“ etwas geschrieben.
Dort hat man mir gesagt, dass ich evtl. auch die Möglichkeit hätte meinen Nebenberuf als Freiberufler auszuüben. Jetzt bin ich leider etwas planlos, was die Unterschiede zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem in Hinblick auf Kranken-, Renten- und Sozialversicherung, etc. sind.

Könnte mir vielleicht bitte jemand bei diesem Problem helfen?

Noch ein paar Eckdaten zur besseren Einschätzung:

  1. Es handelt sich um eine sporadische Nebentätigkeit, also vielleicht 4-6 kleinere Aufträge im Jahr. Das entspricht in etwa 30 Arbeitstagen im Jahr.

  2. Der maximale Umsatz wird sich vielleicht auf 3000€ pro Jahr belaufen, d.h. in einem Monat verdiene ich vielleicht mal 500€, in einem anderen Monat gar nichts.

Ich habe vor mich Nebenberuflich selbständig zu machen und
habe dazu auch schon im Forum „Existenzgründung“ etwas
geschrieben.
Dort hat man mir gesagt, dass ich evtl. auch die Möglichkeit
hätte meinen Nebenberuf als Freiberufler auszuüben. Jetzt bin
ich leider etwas planlos, was die Unterschiede zwischen
Freiberufler und Gewerbetreibendem in Hinblick auf Kranken-,
Renten- und Sozialversicherung, etc. sind.

Freiberufler - macht auf und arbeitet / Gewerbetreibender - muss Gewerbe anmelden.

Frage ist: Was ist das für ein Gewerbe???

Könnte mir vielleicht bitte jemand bei diesem Problem helfen?

Die GewO (Gewerbeordnung) bzw. das Ordnungsamt!

Noch ein paar Eckdaten zur besseren Einschätzung:

  1. Es handelt sich um eine sporadische Nebentätigkeit, also
    vielleicht 4-6 kleinere Aufträge im Jahr. Das entspricht in
    etwa 30 Arbeitstagen im Jahr.

nebenberufliche selbstständige Tätigkeit - hat nichts mit Gewerbe oder freiem Beruf zu tun!

  1. Der maximale Umsatz wird sich vielleicht auf 3000€ pro Jahr
    belaufen, d.h. in einem Monat verdiene ich vielleicht mal
    500€, in einem anderen Monat gar nichts.

Du wirst nicht 500 Euro in einem Monat verdienen, sondern Umsatz machen.

Bitte wende Dich an das Finanzamt oder Deinen Steuerberater um die Frage der Umsatzsteuer zu klären!

Thorulf Müller

Hallo,

erstmal danke für die Antwort! :smile:

Ich seh schon, ich hab meine Frage nicht sehr präzise gestellt. Sorry dafür!

Ich bin hauptberuflich Kranken-, Renten- und Sozialversichert. Diese Beiträge werden auch jeden Monat brav von meinem Hauptberuflichen Lohn abgezogen.

Wenn ich jetzt eine nebenberufliche, selbständige Tätigkeit anfange, im Jahr aber nicht mehr als die angegebenen Zahlen arbeite und verdiene, muss ich dann trotzdem von jedem Euro, den ich verdiene meinen Prozentsatz an die Versicherung abführen, oder gibt es da eine Bemessungsgrenze, beispielsweise: wenn ich weniger als 400€ im Monat zusätzlich nebenberuflich verdiene.

Könnte mir vielleicht bitte jemand bei diesem Problem helfen?

Die GewO (Gewerbeordnung) bzw. das Ordnungsamt!

Was hat die mit Versicherung zu tun??

nebenberufliche selbstständige Tätigkeit - hat nichts mit
Gewerbe oder freiem Beruf zu tun!

Damit wollte ich nur darauf hinaus, ob es da Unterschiede gibt. Wenn ich jetzt nebenberuflich Gewerbetreibender bin, oder nebenberuflich Freiberufler, spielt das irgendeine Rolle in Bezug darauf, ob ich Versicherung zahlen muss?

Bitte wende Dich an das Finanzamt oder Deinen Steuerberater um
die Frage der Umsatzsteuer zu klären!

Bezüglich Steuern habe ich mich schon erkundigt. Ich weiß genau, was ich wann wo an das Finanzamt zahlen muss. Es geht mir nur noch um die Abgaben an die Versicherung. :smile:

Es tut mir leid, dass mein erster Beitrag nicht sehr verständlich gewesen zu sein scheint.

Hallo,
dann probier ich es mal - aus der Sicht der Krankenkasse.
Wenn neben einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis eine
freiberufliche bzw. selbständige Tätigkeit ** ausgeübt wird, dann spielen in erster Linie die dort erzielten einnahmen eine Rolle. Sind diese
so hoch, dass sie für den Betreffenden von wirtschaftlicher Bedeutung
sind (kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse an), dann wird die
Krankenkasse auf Selbständigkeit entscheiden und der Betreffende
muss sich selbst Kranken- und Pflege versichern. Ob das in dem
Geschilderten Falle so ist erfährt der Betreffende bei seiner
Krankenkasse.
** Für die Krankenkasse spielt es keine Rolle ob jemand freiberuflich
oder selbständig mit oder ohne Gewerbeschein tätig ist - bei uns gibt
es für beide Begriffe die gleiche Bezeichnung „Selbständig“.
Gruss
Czauderna

Hallo,

Sind diese so hoch, dass sie für den Betreffenden von
wirtschaftlicher Bedeutung sind (kommt auf die tatsächlichen
Verhältnisse an), dann wird die Krankenkasse auf Selbständigkeit
entscheiden und der Betreffende muss sich selbst Kranken- und Pflege versichern.

** Für die Krankenkasse spielt es keine Rolle ob jemand
freiberuflich oder selbständig mit oder ohne Gewerbeschein tätig ist

  • bei uns gibt es für beide Begriffe die gleiche Bezeichnung
    „Selbständig“.

DANKE!
Vielen, vielen Dank, das ist genau das, was ich wissen wollte! :smile:
Noch ein schönes Wochenende!