Unterschied Freiberuflichkeit - Selbstständigkeit?

Hallo,

ich stehe im Augenblick vor folgen dem Problem mit meiner Krankenkasse und hoffe auf einen hilfreichen Tipp oder eine Einschätzung:

Ich arbeite seit vier Jahren freiberuflich für ein Unternehmen. Meiner Meinung nach handelt es sich um Freiberuflichkeit, nicht um Selbstständigkeit. Ich arbeite ausschließlich für dieses Unternehmen, allerdings Monat für Monat nach Vereinbarung, d.h. je nachdem wie viel Nachfrage auf beiden Seiten besteht, nach einem festen Stundensatz. Um Versicherung und die Steuer kümmere ich mich selbst. Es gibt keine Ausschließlichkeitsklausel, allerdings bin ich nach meiner Einschätzung Weisungsgebunden. Im Vertrag mit dem Unternehmen bin ich als freie Mitarbeiterin aufgeführt.

Jetzt verlangt meine Krankenkasse eine Festlegung darauf, ob ich angestellt, Rentnerin, selbstständig, Schülerin oder was auch immer bin. So wie den Zusatz, wie lange schon und mit welchem Einkommen. Ich habe gehört, dass ich, wenn ich als selbstständig statt als freiberuflich eingestuft werde, nicht nur in meinem Beitrag hoch gestuft werden kann, sondern auch horrende Nachzahlungen leisten muss. Der Rat der Verbraucherzentrale besteht darin, auf Freiberuflichkeit zu bestehen, wobei mir bisher niemand sagen konnte, ob ich tatsächlich freiberuflich oder aber selbstständig bin.

Könnt ihr mir weiterhelfen? Ist meine Tätigkeit eine freiberufliche oder eine selbstständige? Worin besteht der Unterschied?

Vielen Dank im Voraus.

Hallo,

es gibt hier keinen Unterschied. Meines Erachtens sind Sie als Selbstständige anzusehen, da Sie alleine für einen Auftraggeber tätig sind, dazu noch weisungsgebunden. Es gibt diverse Kriterien, nach denen die Krankenkasse entscheidet, ob man Angestellte oder Selbstständige ist. Hier liegt m. E. eindeutig eine selbstständige Tätigkeit vor. Ich habe jetzt keine Ahnung, wie Sie die vergangenen 4 Jahre versichert waren. Allerdings kann hier auch eine rückwirkende Einstufung als Selbstständige vorgenommen werden, da die Merkmale für eine Beschäftigung zum damaligen Zeitpunkt nicht vorlagen. Allerdings erhalten Sie dann die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zurück.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen „helfen“, auch wenn dies jetzt sicherlich keine positive Nachricht ist.

Mfg

Matthias

Hallo Wintereule,

hier der Versuch einer kurzen Klärung:

  1. Zunächst: freiberuflich ODER selbständig, diese Frage stellt sich gar nicht. JEDER Freiberufler ist Selbständiger, er ist (qua einkommenssteuer-rechtlicher Definition und Tätigkeitscharakteristik) lediglich NICHT gewerblich tätig (z.B. als Arzt, Anwalt, Architekt, Künstler etc…).

  2. Die Frage, die sich stellt, ist: bist Du überhaupt selbständig tätig.
    Hier klärt die Sozialversicherung vor allem, ob Dein Arbeitsverhältnis nicht eher dem eines Angestellten entspricht: hierfür wäre die Weisungsgebundenheit ein Indiz, ferner auch, dass Du ausschliesslich für den einen Auftraggeber tätig bist.
    Wenn die Sozialversicherung hier weiter prüft, und feststellt, dass Deine Tätigkeit (wie auch immer sie letzlich bezeichnet wird) der eines Angestellten entspricht, wärst Du bislang SCHEINSELBSTÄNDIG auf dem Markt gewesen, und Dein Auftraggeber und Du müssten die regulären Sozialbeiträge nachzahlen. Dazu kommen evtl Konsequezen hinsichtlich Deiner Einkommensteuererklärung.

Nicht toll, empfehle DRINGLICHST, eine Experten - guten Steuerberater - aufzusuchen.

Vielleicht lässt sich ja noch was klären - empfehle zusätzlich, wenn schon auf dem Markt tätig, auch ein kleines bisschen Know-How zumindest der Basics zu erwerben, das hilft auf Dauer weiter (z.B. Existenzgründungssemiare in der IHK, meistens kostenlos).

Viel Glück, Peter

Hallo,

ich stehe im Augenblick vor folgen dem Problem mit meiner
Krankenkasse und hoffe auf einen hilfreichen Tipp oder eine
Einschätzung:

Ich arbeite seit vier Jahren freiberuflich für ein
Unternehmen. Meiner Meinung nach handelt es sich um
Freiberuflichkeit, nicht um Selbstständigkeit.(…)

Könnt ihr mir weiterhelfen? Ist meine Tätigkeit eine
freiberufliche oder eine selbstständige? Worin besteht der
Unterschied?

Vielen Dank im Voraus.