Hallo,
ich stehe im Augenblick vor folgen dem Problem mit meiner Krankenkasse und hoffe auf einen hilfreichen Tipp oder eine Einschätzung:
Ich arbeite seit vier Jahren freiberuflich für ein Unternehmen. Meiner Meinung nach handelt es sich um Freiberuflichkeit, nicht um Selbstständigkeit. Ich arbeite ausschließlich für dieses Unternehmen, allerdings Monat für Monat nach Vereinbarung, d.h. je nachdem wie viel Nachfrage auf beiden Seiten besteht, nach einem festen Stundensatz. Um Versicherung und die Steuer kümmere ich mich selbst. Es gibt keine Ausschließlichkeitsklausel, allerdings bin ich nach meiner Einschätzung Weisungsgebunden. Im Vertrag mit dem Unternehmen bin ich als freie Mitarbeiterin aufgeführt.
Jetzt verlangt meine Krankenkasse eine Festlegung darauf, ob ich angestellt, Rentnerin, selbstständig, Schülerin oder was auch immer bin. So wie den Zusatz, wie lange schon und mit welchem Einkommen. Ich habe gehört, dass ich, wenn ich als selbstständig statt als freiberuflich eingestuft werde, nicht nur in meinem Beitrag hoch gestuft werden kann, sondern auch horrende Nachzahlungen leisten muss. Der Rat der Verbraucherzentrale besteht darin, auf Freiberuflichkeit zu bestehen, wobei mir bisher niemand sagen konnte, ob ich tatsächlich freiberuflich oder aber selbstständig bin.
Könnt ihr mir weiterhelfen? Ist meine Tätigkeit eine freiberufliche oder eine selbstständige? Worin besteht der Unterschied?
Vielen Dank im Voraus.