ich benötige Euer Fachwissen.
Nehmen wir an Person Verletzter (V) hat aufgrund eines Arbeitsunfalls einen GdB von 90 gemäß der Versorgungsmedizinverordnung. Wie hoch ist der Grad der Erwerbsminderung, den er von der Berufsgenossenschaft zuerkannt bekommt bzw. wonach richtet sich dessen Höhe? Wo steht da was? Gibt es dazu auch eine Verordnung?
Danke Duck für die schnelle und Kompetente Antwort. Gibt es denn für die unterschiedlichen Grade des Grades der Schädigung (GdS) auch Tabellen, wie etwa die Versorgungsmedizinverordnung?
stimmt für den Bereich der Gesetzlichen Unfallversicherung nicht, da das SGB VII nicht zum „sozialen Entschädigungsrecht“ gehört. Dort wird immer noch der MdE verwendet:
Der Gesetzgeber wollte dies zwar ebenfalls sprachlich „anpassen“, hat dies aber bis jetzt unterlassen.
Der Begriff der „Erwerbsfähigkeit“ des SGB VII ist zB auch nicht vergleichbar mit demselben Begriff aus dem SGB V (Rentenrecht) oder dem GdB, da sich das SGB VII beim Rentenanspruch auf die konkreten Bedingungen des ausgeübten Berufes bezieht.
Der Rentenanspruch muß grundsätzlich per Einzelgutachten ermittelt werden, wobei es auch im Unterschied zu VersmedV oder BVG 5er-Schritte gibt. Die Vergleichsmaßstäbe der VersmedV können deshalb nicht 1:1 herangezogen werden.
vielen Dank für die Antworten. Es hat mir sehr geholfen.
Wonach richtet sich eigentlich die Höhe der Entschädigung, gibt es dafür feste Sätze? Meint, bekommt jemand der einen GdS oder auch MdE von 60 hat und z.B. 1.000,00 Euro netto verdient das Gleiche, wie derjenige, der zuvor 2.000,00 Euro verdient?
in der gesetzlichen Unfallversicherung bezeichnet - etwas vereinfacht gesagt - der MdE den Prozentsatz der Rente. Berechnungsgrundlage ist dann das letzte volle Einkommen vor dem Arbeitsunfall bzw. der Berufskrankheit.
Bei MdE 60 bekommt also jemand, der vorher 2000€ verdient hat, 1200€ Rente, wer nur 1000€ verdient hatte bekommt auch nur 600€ Rente.