Unterschied Größe Flurstück - Größe Grundstück

Wir wollen ein Reihenmittelhaus kaufen. Laut Notarvertragsentwurf ist die Größe des Flurstücks viel kleiner als die vom Makler angegebene Grundstücksgröße.

Wie kann das sein?

Hallo,

Laut
Notarvertragsentwurf ist die Größe des Flurstücks viel kleiner
als die vom Makler angegebene Grundstücksgröße.

Wie groß ist die Abweichung?

Wie kann das sein?

„Normalerweise“ sollte es nicht so sein.
Die „gültige“ Größe erfahrt Ihr beim Katasteramt. Das wird wohl auch die Größe sein, die der Notar angibt.
Dann müßte der Makler die Abweichung plausibel erklären können.

Wenn nicht, beim Katasteramt fragen, wie die Fläche entstanden ist. Und auch wann.
Möglicherweise hat der Notar mit einer „cirka-Fläche“ gearbeitet und die endgültige Fläche hat sich erst aus der genauen Vermessung ergeben. (Das ist bei Reihenhäusern schon mal möglich.) Irgendwo muß die Erklärung sein.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,
der Begriff des Flurstücks bezieht sich auf eine fest vermessene, räumlich umschlossene Fläche und muss nicht zwingend ein Grundstück sein.

Ein Grundstück im Rechtssinn kann aus mehreren Flurstücken bestehen, z.B. einem Flurstück, auf dem das Haus steht, einem etwas entfernteren, auf dem die Garage steht und Miteigentumsanteilen an Flurstücken, die für die Wege dazwischen benötigt werden.

Ein beliebter „Maklertrick“ ist das Vorgaukeln größerer Hausgrundstücke, in dem die Miteigentumsanteile an Wegen oder Privatstraßen mit in die Größenangabe des Hausgrundstücks aufgenommen werden. Da kann sich schnell einiges „magisch vermehren“, was man in seinem Garten dann nicht wiederfindet …
Manchmal kann es auch passieren, dass nur angepachtete Flächen mit angegeben werden.

Wichtig ist, sich im Kaufvetrag genauer anzusehen, *was* man tatsächlich eigentumsrechtlich an Flurstücken erwirbt und *wo* die sind.

Gruß vom
Schnabel

Hallo,

Wichtig ist, sich im Kaufvetrag genauer anzusehen, *was* man
tatsächlich eigentumsrechtlich an Flurstücken erwirbt und *wo*
die sind.

Man sollte sich vonm Notar den Grundbuchinhalt genau erläutern lassen. Und ihn Fragen, ob irgendwas „vergessen“ sein könnte. Zusätzlich den Makler intensiv befragen.

Offen ist immer noch die Angabe, wie groß die Abweichung ist. Wenige Quadratmeter sind möglicherweise leicht zu erklären.

Gruß
Jörg Zabel

Danke für die Antworten. Die Abweichung beträgt 19 qm. Eventuell hat dann der Makler anteilig den Weg und eventuell TG-Platz dazugerechnet.

Ich werde da nochmal nachfragen.

Vielen Dank!