Unterschied Haft und Arrest

Hallo,
was ist denn der Unterschied zwischen Haft und Arrest bzw. Dauerarrest?
Vielen Dank,
Ulli

Hallo hunger,

hierzu zunächst eine Definition von

Arrest

Ist die Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung oder eines Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann (§ 916 ZPO ). Man unterscheidet zwischen dem persönlichen und dem dinglichen Arrest. Beim persönlichen Arrest erfolgt die Sicherung der Zwangsvollstreckung durch Haft oder durch sonstige Beschränkungen der persönlichen Freiheit (§§ 918, 933 ZPO). Ein Arrestgrund für den persönlichen Arrest liegt z.B. dann vor, wenn bekannt und zu befürchten ist, daß der Schuldner Vermögensstücke beiseite schafft. Der dingliche Arrest hingegen wird durch die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners direkt vollzogen (§§ 917, 928 ZPO). Ein Arrestgrund für den dinglichen Arrest ist z.B. Verschwendungssucht des Schuldners. Zuständig für den Arrest ist entweder das Gericht, das über die Hauptsache zu entscheiden hat, oder das Amtsgericht, in dessen Bezirk der belegene Gegenstand oder der Schuldner sich befinden (§ 919 ZPO). Der Antrag (das Gesuch) auf Erlaß des Arrests muß nach § 920 ZPO die Bezeichnung des Anspruchs sowie die des Arrestgrundes enthalten. Beide sind glaubhaft zu machen. Das Gericht entscheidet über den Antrag durch Endurteil bei mündlicher Verhandlung oder durch Beschluß ohne mündliche Verhandlung. Gegen die Entscheidung des Gerichts durch Beschluß ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs nach § 924 ZPO möglich. Ein Widerspruch hemmt jedoch nicht den Vollzug des Arrestes. Im Widerspruchsverfahren wird sodann über die Rechtmäßigkeit des Widerspruchs entschieden (§ 925 ZPO). Da es sich bei dem Arrest nur um eine Sicherungsmaßnahme handelt, kann das Gericht die Klageerhebung anordnen (wenn die Hauptsache noch nicht anhängig ist) und im Falle der Nichtbeachtung dieser Anordnung den Arrest aufheben. Der Arrest muß binnen eines Monats vollzogen sein (§ 929 Abs.II ZPO). Er wird entweder durch Pfändung bei beweglichen Sachen oder durch Eintragung einer Arresthypothek bei Grundstücken vollzogen. Beim persönlichen Arrest werden die angeordneten Sicherungsmaßnahmen (z.B. Haft) vollzogen. Siehe aber auch Jugendarrest.

aus: E. Götze, "Rechtslexikon"

Zur eidesstattlichen Versicherung und Haft folgender Link:

http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/zpo/BJNR00533095…

Der Begriff „Dauerarrest“ kommt – soweit ich weiß – aus dem Jugendgerichtsgesetz und dient als Erziehungsmittel für junge Straftäter.
Er beträgt mindestens eine und höchstens vier Wochen.

Gruß
Paula