Hallo,
während ein Handelsvertreter „im fremden Namen und auf fremde Rechnung“ Verträge abschließt ist es beim Kommissionär (z. B. Tankstellenpächter) „im eigenen Namen und auf fremde Rechnung“.
Was genau bedeutet es nun für den Kommissionär, die Verträge „im eigenen Namen“ abzuschließen, statt wie beim Handelsvertreter „im fremden Namen“?