Unterschied Hausbesitzer- Hauseigentümer? (Neubau)

Der Fall:
Wir wohnen bereits im neuen Haus, und mit Einzug sind wir „Besitzer“ des Hauses aber noch nicht „Eigentümer“, denn die Umschreibung ist noch nicht erfolgt (aufgrund der ausstehenden Mängel und der noch nicht erfolgten Restzahlung).
Allgemeine Frage, da ja dieser Fall häufig auftreten dürfte:
Was ist der Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer bezüglich Rechte, Pflichten etc.? (z.B. Grundsteuer, Gebäudeeinmessung etc.)
Etwas speziellere Zusatzfrage:
Wenn beim Einzug der „Besitz, Gefahr und Lasten“ lt. Vertrag auf mich übergehen, heisst dass dann, dass der gegenwärtige Eigentümer (der BT) alle seine Rechte und Pflichten als Eigentümer auf mich als den Besitzer abgewälzt hat?

MfG
Werner

Der Fall:
Wir wohnen bereits im neuen Haus, und mit Einzug sind wir
„Besitzer“ des Hauses aber noch nicht „Eigentümer“, denn die
Umschreibung ist noch nicht erfolgt (aufgrund der ausstehenden
Mängel und der noch nicht erfolgten Restzahlung).
Allgemeine Frage, da ja dieser Fall häufig auftreten dürfte:
Was ist der Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer
bezüglich Rechte, Pflichten etc.? (z.B. Grundsteuer,
Gebäudeeinmessung etc.)

Ab Unterzeichnung des notariellem Kaufvertrages gehen normalerweise sofort alle Rechte und Pflichten vom Bauträger auf den neuen „Besitzer“ über. Auch denn, wenn wegen der Makler- und BauträgerVO noch nicht alle Zahlungen erfolgt sind. Das ist auch richtig so, weil Du der wirtschaftliche Nutznießer des Gebäudes ist. Die Eigentümereigenschaft tritt erst dann ein, wenn alle Erwerbsvoraussetzungen erfüllt sind. Zudem haben Grundsteuer, Gebäudeeinmessung nichts mit den Baumängeln zu tun.

Etwas speziellere Zusatzfrage:
Wenn beim Einzug der „Besitz, Gefahr und Lasten“ lt. Vertrag
auf mich übergehen, heisst dass dann, dass der gegenwärtige
Eigentümer (der BT) alle seine Rechte und Pflichten als
Eigentümer auf mich als den Besitzer abgewälzt hat?

genauso ist es. Wenn also morgen ein Flugzeug auf das Haus fällt, ein LKW die Hausmauer umsäbelt, dann ist es Dein Problem mit der noch nicht komplett bezahlten Ruine fertig zu werden. Genauso darfst Du die Ernte einfahren und brauchst keinen Apfel, Birne dem Bauträger abgeben.

MfG
Werner

noch genauer gefragt

Ab Unterzeichnung des notariellem Kaufvertrages gehen
normalerweise sofort alle Rechte und Pflichten vom Bauträger
auf den neuen „Besitzer“ über. Auch denn, wenn wegen der
Makler- und BauträgerVO noch nicht alle Zahlungen erfolgt
sind. Das ist auch richtig so, weil Du der wirtschaftliche
Nutznießer des Gebäudes ist. Die Eigentümereigenschaft tritt
erst dann ein, wenn alle Erwerbsvoraussetzungen erfüllt sind.
Zudem haben Grundsteuer, Gebäudeeinmessung nichts mit den
Baumängeln zu tun.

Gemäss meinem Bauvertrag ist der Übergang Rechte+Pflichten erst mit der Übergabe erfolgt, nicht vorher. Aber egal, die Übergabe ist ja schon erfolgt.
Grundsteuer und Gebäudeeinmessung haben natürlich nichts mit Baumängeln zu tun; aber doch damit, ob das Haus schon in mein Eigentum übergegangen ist (was definitiv nicht der Fall ist da noch nicht umgeschrieben)! Es ist doch gesetzlich festgelegt. dass z.B. die Gebäudeeinmessung der Eigentümer (nicht der Besitzer!) machen lassen muss. Eigentümer bin ich aber nicht sondern der Bauträger (auch wenn Besitz (aber nicht Eigentum!) und damit zusammenhängene Rechte+Pflichten auf mich bereits übergegangen sind).
Wer muss denn nun einmessen lassen? Der Bauträger? Darf er das Geld sich von mir wiederholen, obwohl ich nicht der Eigentümer bin?

MfG
Werner

Hallo Werner,

mit der Übergabe des Hauses (auch mit Mängeln) und der Abnahme des Hauses durch Dich bist Du Eigentümer geworden. Die Umschreibung erfolgte noch nicht. Dies ist eine Sicherheit des Bauträgers, damit Du alle Raten gezahlt hast und Du das Haus mit Grundstück nicht weiterveräußern kannst. Alle öffentlichen Lasten werden dann an den Bauträger gestellt (steht ja noch im Grundbuch als Eigentümer) aber darf alle Belastungen an Dich weiterleiten. Ich halte es für weniger wichtig ob Du umgeschrieben bist, als daß alle Mängel schnell und fachgerecht beseitigt werden.

Du kannst den Bauträger ködern indem Du erklärst, daß Du den offenen Betrag auf ein Konto einzahlts, wo nur noch Du und der Bauträger nur einen gemeinsamen Zugriff haben. Dann erfolgt meistens ganz schnell die Umschreibung.

Christian