Hallo Experten,
kann mir jemand den rechtlichen Unterschied zw. einer Honorarforderung und einer Rechnung erklären?
Gruss Mark
Hallo Experten,
kann mir jemand den rechtlichen Unterschied zw. einer Honorarforderung und einer Rechnung erklären?
Gruss Mark
Entsprechend meinem Wissen ist es so, dass Hornorare sich nach allegmeingültigen und festgelegten Sätzen abgerechnet werden (z.B. bei Rechtsanwälten nach BRAGO) und eine Rechnung was die Rechnungsbeträge betrifft frei gestaltet werden kann.
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kann mir jemand den rechtlichen Unterschied zw. einer
Honorarforderung und einer Rechnung erklären?
Ich bin auch kein Jurist, aber ich versuchs mal so:
Eine Honorarforderung (im Gegenteil zu einer „Verbindlichkeit“) ist nichts weiter als ein tatsächlicher oder behaupteter Rechtsanspruch darauf, dass mir jemand ein Honorar für eine von mir erbrachte oder zu erbringende Leistung bezahlt. Grund dafür ist der Vertrag, den ich vorher (schriftlich, mündlich oder stillschweigend) mit dem Schuldner geschlossen habe - möglichst schriftlich natürlich, weil sonst im Streitfall nicht nachweisbar.
Eine Rechnung ist dagegen eine schriftliche Darlegung der Honorarforderung ggfs. mit Setzung einer Zahlungsfrist.
Oder ist da noch mehr zu sagen?
Gruß,
Kucker
Hi,
vielen Dank, klingt logisch. In Punkto Einkommenssteuer und Umsatzsteuer sind die aber gleich zu behandeln, oder?
Mark