Lt. Bundesimmissionsschutzgesetz müssen Emmisionsmessungen anscheinend nur noch alle 2 J. durchfgeführt werden. Sagte mir jedenfalls jmd. der beim Gewerbeaufsichtsamt in Sachen Umwelt tätig ist und steht im Link ansatzweise auch so drin.
Unser Schornsteinfeger macht diese Abgasmessungen/Immissionsmessungen aber jährlich, was auch extra berechnet wird.
Gibt es da Unterschiede, dass also das eine jährlich und das andere nur alle 2 J. gemacht werden dürfte?
Das wäre ja sonst „Geldschneiderei“, wenn die so tun, als müsse das jedes Jahr gemacht werden.
Leider habe ich für Baden-Württemberg keinen Gebührenkatalog gefunden, vielleicht weiß ja jemand, wo ich den finden kann.
Ja es gibt ein Unterschied.
ZB.Warmwasserheizer wird der Abgasweg vom Brenner bis zum Kamin überprüft und eine CO Messung gemacht,Keine Immisionsmessung.
Bei der Heizung wird alle Jahr der Abgasweg vom Kessel bis Kamin Überprüft und eine CO Messung als Zustandsmessung gemacht ,Keine Immisionsmessung.
Bei der HEIZUNG: JÜNGER ALS 12 Jahren alle 3 Jahren, BEI älter als 12 Jahren alle 2 Jahren wird eine BimSch Messung gemacht wobei Temeratur ,CO, O2, Ruß , sowie der Abgasverlust ( BimSch messung) gemessen wird.