Hallo,
ich hoffe, das ist das richtige Brett.
Ich habe diese Seite gelesen und verstehe den Unterschied nicht. Einzig dass das eine lt. Verwaltungsvorschrift gemacht wird, das andere lt. BImSchG.
http://www.schornsteinfeger-maulbetsch.de/Emissionsm…
Lt. Bundesimmissionsschutzgesetz müssen Emmisionsmessungen anscheinend nur noch alle 2 J. durchfgeführt werden. Sagte mir jedenfalls jmd. der beim Gewerbeaufsichtsamt in Sachen Umwelt tätig ist und steht im Link ansatzweise auch so drin.
Unser Schornsteinfeger macht diese Abgasmessungen/Immissionsmessungen aber jährlich, was auch extra berechnet wird.
Gibt es da Unterschiede, dass also das eine jährlich und das andere nur alle 2 J. gemacht werden dürfte?
Das wäre ja sonst „Geldschneiderei“, wenn die so tun, als müsse das jedes Jahr gemacht werden.
Leider habe ich für Baden-Württemberg keinen Gebührenkatalog gefunden, vielleicht weiß ja jemand, wo ich den finden kann.
Danke vorab.
VG D.