moin moin,
… mich würde die rechtliche grundlage interessieren zum thema
per internet- bzw. per katalog- bestellung…
– angenommen man bestellt per internet…
hier bekommt man rabatt *satt* 
bestellt man dasselbe *ding*
– per bestellkarte /postkarte /telefon
dann bekommt man keinen rabatt
– dieselbe ware dann als werbung in einer zeitschrift
kostet dann noch weniger als per internet…
( kann in diesem fall aber nur per Telefon geordert werden)
… in wie weit sind diese *3-erlei* praktiken mit dem gesetz konform ?
… angenommen ein stammkunde steht nun vor diesen 3-erlei preisen…
bestellt dann per internet ware
– mit der best.-Nr. aus der Werbung –
( spart sich also den zeitaufwendigen anruf …
weil die daten schon erfasst sind )
… muß der händler nun zum preis der Werbung …
oder
… kann ER auf den preis per internet-bestellung pochen ?
… der händler weist seinen rabatt für die internet-bestellung
zBsp. wie folgt aus :
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen die aufgeführten Preise
nur bei einer Bestellung im Internet gewähren können, da die
Bestellungen per Internet einen günstigeren Absatzweg beinhalten.
… wäre plausibel … jedoch …
kann dann ein preis aus der werbung (zeitschrift)so super günstig
und dann nur
per zeit-und personal-aufwendigem telefon zu rechtfertigen sein ?
( der Werbungs-preis ist telefonisch auch von stammkunden
zu bekommen )
… gibt es eine *verständliche* antwort ?
… verhält sich der händler hier korrekt ?
danke im vorab,
gruß rüdl