Guten Tag, habe in Deutschland ein Motorrad gekauft, moechte das importieren in die Niederlaende. Auf Schein I steht auf der Hintenseite „Ausser betrieb“ angekreuzt mit Datum in Juli. Kann nur Importieren wenn das Fahrzeug in Deutschland afgemeldet ist. Was ist den Unterscheid zwischen Kfz Abmelden und ausser betrieb stellen? Wenn abmelden etwas anders ist, wo und wie geht abmelden?
MfG
Ger V
Morgen GerV,
seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status „zugelassen“ oder „außer Betrieb gesetzt“.
Im Klartext:
„Außer Betrieb“ gesetzt ist das neue " Abgemeldet" , es gibt keinen Unterschied, weil es ein und das selbe ist, nur mit neuer Bezeichnung.
Liebe Grüße
Björn
schau mal in die infoseite vom strassenverkehrsamt , dort wird alles erklärt was kfz formalitäten angeht!
Das ist keine Antwort auf die Frage, nancy!
Wenn Leute vom Fach sind, dann lass die bitte antworten, es bringt ja nichts wenn du ihm rätst, beim Straßenverkehrsamt nachzuschauen. Dass kann ihm jeder sagen, da muss er diese Frage nicht hier rein stellen.
LG
Björn
Hallo GerV, ich arbeite bei der Kfz-Zulassung. Seit dem 01.03.07 gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen einer vorübergehenden Stilllegung und einer Löschung eines Fahrzeuges. Beide Begriffe wurden ersetzt durch „Außerbetriebsetzung“. Es ist also abgemeldet. (Info: Das Fahrzeug kann theoretisch innerhalb von 7 Jahren problemlos wieder angemeldet werden (jedenfalls innerhalb von Deutschland)). Demnach steht in einer Zulassung seit diesem Datum nur noch „außer Betrieb gesetzt“ oder „AB“. Mit der Zulassung, dem Kfz-Brief (und ich nehme an: auch mit gültiger HU)bekommst du das Fahrzeug problemlos in den Niederlanden angemeldet. LG, proxima