Unterschied Kontrakthaftung und rein vertraglicher

Hallo zusammen,

was ist der Unterschied zwischen Kontrakthaftung und rein vertraglicher Haftung?
Ich danke schon einmal im Voraus.

Hallo Alex,

für mich wäre der Unterschied:

vertraglich = Auf Basis von AGB
Kontrakt = Einzelvertrag

Gruß
Marco

Hallo zusammen,

was ist der Unterschied zwischen Kontrakthaftung und rein
vertraglicher Haftung?
Ich danke schon einmal im Voraus.

Hallo Alex,
Kontrakthaftung bedeutet, das zwei Personen (hier also Schädiger und Geschädigter)einen Kontrakt/Vertrag geschlossen haben und daraufhin es zu einem Schaden kam. Typisch für dieses Bsp. sind die Schaden aufgrund eines mangels einer zugesagten Eigenschaft (Material oder Werkstoffe) oder auch die Schadenersathaftpflicht eines Vermieters.

Vertragliche Haftung besteht z. Bsp. bei einem übernommenen Streudienst des Gebäudes (Haftpflicht aus vertraglich übernommener gesetzlichen Haftpflicht). Desweiteren gibt es die „reine vertragliche Haftung“, wo der Unterschied nun da liegt soll ma Marco klären (*grins*. hängt bestimmt schon über den Büchern).

Gruß
Martin

Hallo Martin,

nun ja, wenn ich schon genötigt werde, sollte ich es wohl auch besser machen. :smile:

Btw.: Es gibt noch viel mehr Haftungsansprüche :smile:

Ich schreibe mal die Merkmale auf:

Kontrakthaftung:

-> im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Vertrages kommt es zu einem Schaden

-> zwischen Schädiger und Geschädigtem besteht ein Vertragsverhältnis

-> die eigentliche Erfüllung des Vertrages spielt dabei keine Rolle

z.B. Dienstvertrag, Werkvertrag

–> Frage von mir hierzu: Ist ein Vertrag aber nicht erfüllt, wenn er nur unzureichend erfüllt wird, z.b. durch das von Martin beschriebene Szenario: Fehlen vereinbarter Eigenschaften.

Den Rest muss ich morgen genauer suchen. Find ich gerade nicht.

Gruß
Marco

Hallo Marco,

–> Frage von mir hierzu: Ist ein Vertrag aber nicht
erfüllt, wenn er nur unzureichend erfüllt wird, z.b. durch das
von Martin beschriebene Szenario: Fehlen vereinbarter
Eigenschaften.

Denke schon, da sich es bei den fehlenden Eigenschaften schon um gravierende Dinge handelt. Ich weiß’aber nicht genau ob es dort Unterschiede gibt. Ich schau auch mal nach vielleicht finde ich ja noch was.

Liebe Grüße sendet

Martin

Hallo Martin,

hab nochmal unsere Experten gefragt:

Also Vertragshaftung/Kontrakthaftung ist identisch und nur eine namentliche Unterscheidung. Kontrakt wird meist im internationalen Verkehr genutzt und Vertrag halt in Deutschland. Anspruchsgrundlage hierzu bildet § 276 BGB.

Dann wiederum gibt es die vertraglich übernommene Haftung. Das wäre z.B. ein Übernehmen des Schneeräumdienstes gegen Entgelt. Ansprüche hierfür leiten sich für den Geschädigten in aller Regel über § 823 her bzw. falls ein Schaden zwischen Auftraggeber und -nehmer auftritt aus § 831. (wenn ich das jetzt nicht ganz verdrehe :smile: )

Und dann gibt es eben die generelle nichtvertragliche Haftung aus § 823.

Gruß
Marco

Also Vertragshaftung/Kontrakthaftung ist identisch und nur
eine namentliche Unterscheidung. Kontrakt wird meist im
internationalen Verkehr genutzt und Vertrag halt in
Deutschland. Anspruchsgrundlage hierzu bildet § 276 BGB.

Dann wiederum gibt es die vertraglich übernommene Haftung. Das
wäre z.B. ein Übernehmen des Schneeräumdienstes gegen Entgelt.
Ansprüche hierfür leiten sich für den Geschädigten in aller
Regel über § 823 her bzw. falls ein Schaden zwischen
Auftraggeber und -nehmer auftritt aus § 831. (wenn ich das
jetzt nicht ganz verdrehe :smile: )

Und dann gibt es eben die generelle nichtvertragliche Haftung
aus § 823.

Hallo Marco,
soweit konnte ich folgen. Jetzt hab ich versucht den Unterschied zwischen der vertraglichen Haftung und der rein vertraglichen Haftung zu klären???*ratlosschau* Hast du da ne Ahnung wo der liegt??

Gruß
Martin